Bischöfe durch Gremien wählen lassen? Kirchenrechtler kritisiert deutschen Vorstoß

Bischofsstab (illustration)
James Coleman / Unsplash (CC0)

Georg Bier, Professor für Kirchenrecht an der Universität Freiburg, hat die Ankündigung einer deutschen Diözese, sogenannte "Laiengremien" an der Bestellung katholischer Bischöfe zu beteiligen wollen als illusorisch bezeichnet.

Entsprechende Bekundungen aus dem Erzbistum Paderborn widersprächen dem geltenden Kirchenrecht sowie völkerrechtlichen Verträgen mit dem Heiligen Stuhl und dürften am Widerstand des Vatikans scheitern, so Bier in der „Herder Korrespondenz“ (Januar-Ausgabe).

Der Paderborner Kirchenrechtler Rüdiger Althaus versucht in der gleichen Ausgabe das Vorhaben zu rechtfertigen: Es gehe darum, dass durch Gremien das "Volk Gottes" in das Verfahren der Bischofsbestellung einbezogen werde, so der Kanoniker wörtlich.

Worum es geht

Das Erzbistum Paderborn hat bereits im Sommer Ideen zu einer "Laienbeteiligung" an der nächsten Bischofswahl bekanntgegeben, nachdem eine erste Ankündigung bereits am 10. Juni erfolgt war.

Neben dem eigentlich zuständigen Metropolitankapitel, das aus 14 Domherren besteht, soll eine aus 14 Laien bestehende Gruppe gebildet werden. Beide sollen gemeinsam eine Vorschlagsliste für die Besetzung des erzbischöflichen Stuhls zusammenstellen.

"Diese Gruppe soll zusammengesetzt sein aus je einem Vertreter von 3 Pastoralen Räumen/Pastoralverbünden aus jedem der drei sog. Kooperationsräume (also 3 x 3 = 9), die per Losverfahren aus allen auf Anfrage an alle Pastoralen Räume/Pastoralverbünde eingesandten Namen ausgelost werden, 3 vom Diözesanpastoralrat benannten Personen sowie je eine von der Direktorenkonferenz der Katholischen Schulen im Erzbistum und vom Diözesan-Caritasverband benannte Person", so das Bistum in einer Pressemitteilung zum Verfahren.

Bei einer ersten Zusammenkunft soll es zunächst um die "Klärung der Bedeutung und Anforderungen an das Bischofsamt" gehen, außerdem um das "Procedere der Bestellung des künftigen Erzbischofs" sowie die "Beschreibung des Profils des künftigen Erzbischofs".

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Die zweite Zusammenkunft soll dann dazu dienen, Namen für eine Vorschlagsliste zu sammeln, "wobei im Blick auf das Konkordatsrecht in der Gesamtmehrheit der 28 Personen auch die Mehrheit des Kapitels den für die Liste angenommenen Personen zustimmen muss".

"Eine weitergehende Beteiligung dieser Gruppe von Vertretern aus dem Erzbistum an der eigentlichen Wahl aus einer Dreierliste des Apostolischen Stuhls steht unter dem Vorbehalt, dass dieser das sog. 'Päpstliche Geheimnis' auf diese Gruppe ausdehnt", heißt es.

Der Paderborner Erzbischof Hans-Josef Becker hatte Papst Franziskus nach Eintritt in das 75. Lebensjahr Anfang Juni um die Entpflichtung von seinen Aufgaben gebeten. Der Rücktritt wurde noch nicht angenommen.

 

 

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