Corona-Virus: Erzbistum München und Freising beschränkt nun auch Zahl der Messbesucher

Die Frauenkirche in München, gesehen vom "Alten Peter", der Pfarrkirche St. Peter.
Diliff via Wikimedia (CC BY 2.5)

Das Erzbistum München und Freising hat nach ersten Handlungsempfehlungen weitere Hinweise an die Pfarreien zu Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19, die durch den Coronavirus verbreitet wird, gegeben.

Für Gottesdienste allgemein wird empfohlen, dass die Zahl der Teilnehmenden, die sich in einem Kirchen- oder sonstigen Gebetsraum aufhalten, circa 100 nicht übersteigt, vorbeugende Hygienemaßnahmen von allen Anwesenden strikt eingehalten werden und ein ausreichender Abstand zwischen den Mitfeiernden gewahrt bleibt.

Entscheidend sei der Rahmen, in dem sich die jeweilige Veranstaltung vollziehe, zugleich wird auf den Kernauftrag der Kirche verwiesen, gerade bei der Sorge für Kranke und Sterbende: "Dazu gehören wesentlich die Eucharistie, die Krankensalbung und das Bußsakrament. Beerdigungen müssen natürlich stattfinden", heißt es in dem Schreiben vom heutigen Donnerstag, 12. März.

Die Feier der Taufe und der Trauung sei nicht in jedem Fall zu verschieben, sondern könne "unter Beachtung der Hygienevorgaben und Kriterien im kleinen Kreis gefeiert werden".

Bei Taufen und Trauungen mit einer größeren Gästezahl sollte im Gespräch mit den betroffenen Familien der Rahmen angepasst werden oder eine Verschiebung erfolgen.

Daneben wird auf die grundsätzliche Empfehlung der Gesundheitsbehörden verwiesen, alle Veranstaltungen, die nicht zwingend jetzt durchgeführt werden müssten, abzusagen oder zu verschieben, um das Ansteckungsrisiko zu verringern: "Dazu müssen wir auch als Kirche unseren Beitrag leisten und verantwortlich handeln."

Reguläre Firmtermine, die im Zeitraum bis Ostern geplant sind und eine größere Teilnehmerzahl haben, müssen verschoben werden. Ob Einzelfirmungen im Einzelfall durchgeführt werden könnten, liege unter Beachtung der besonderen Gegebenheiten im Ermessen des Firmspenders.

Daneben wird auf die allgemeinen Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz zur Vermeidung von Ansteckungen in Gottesdiensten und Kirchenräumen verwiesen.

Mehr in Deutschland - Österreich - Schweiz

Darüber hinaus wird unter anderem angeregt und empfohlen, Türklinken, Geländer und ähnliches regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren sowie für die Kollekte keinen Klingelbeutel oder Körbchen zu verwenden, die von Hand zu Hand weitergegeben werden.

In einer Anlage des Schreibens werden konkrete Kriterien genannt, anhand derer über die Durchführung von Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern entschieden werden soll.  Grundsätzlich gelte, dass im Zweifel Veranstaltungen abgesagt oder zeitlich verschoben werden sollten, zum Beispiel Chorproben, Seniorennachmittage, Firmnachmittage oder Erstkommunionvorbereitung.

Für die konkrete Beurteilung nennt das Schreiben in einer Anlage Kriterien zur Bewertung von Veranstaltungen, welche die Anzahl und Herkunft der Teilnehmenden, Ansteckungsmöglichkeit und Risikopersonen, etwa erkrankte oder ältere Menschen, betreffen. Hinsichtlich der Ansteckungsmöglichkeit seien Dichte, Art und Dauer des Zusammenkommens zu berücksichtigen, ebenso, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfinde.

Das könnte Sie auch interessieren: