Kein Glaubwürdigkeitsgutachten im Fall der Niederbronner Schwestern

Der Dom zu Speyer.
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Bei den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen Speyerer Generalvikar Rudolf Motzenbäcker und den möglichen Verstrickungen der Ordensfrauen der „Schwestern vom Göttlichen Erlöser“, kurz Niederbronner Schwestern, hat es – anders als vom Bistum Speyer angenommen – kein „wissenschaftliches Glaubwürdigkeitsgutachten“ gegeben, mit dem die Verlässlichkeit der Aussagen des Betroffenen hätten beurteilt werden können.

Das zeigen Recherchen der „Herder Korrespondenz“ (Juli). Bischof Karl-Heinz Wiesemann hatte sich im vergangenen Jahr entschieden, den Namen des verstorbenen Beschuldigten öffentlich zu machen und erklärt, das Sozialgericht Darmstadt habe „nach eingehender Untersuchung und gestützt auf ein wissenschaftliches Glaubwürdigkeitsgutachten“ festgestellt, dass die Taten an dem ehemaligen Heimkind stattgefunden hätten.

Der „Herder Korrespondenz“ sagte Richterin Andrea Hermann nun, es habe lediglich „ein psychiatrisches Gutachten vorgelegen – kein Glaubwürdigkeitsgutachten“.

Der Fall hatte vor allem deshalb für Aufsehen gesorgt, weil sich die Vorwürfe nicht allein gegen Motzenbäcker gerichtet waren. Laut der Zeugenaussage seien es die Niederbronner Schwestern, gewesen, die den Betroffenen dem Täter gegen Geldzahlungen zugeführt hätten. Die Schwestern hätten außerdem sogenannte „Sexparties“ organisiert, bei denen es zu Vergewaltigungen durch mehrere Priester gekommen sei.

Das Sozialgericht hatte dem Betroffenen eine Opferentschädigung zugesprochen. Im Urteil heißt es, die „einzelnen Missbrauchshandlungen“ seien „nicht zeitlich – und wohl auch nicht der Art nach – genau fixierbar“.

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