Land NRW könnte Kölner Hochschule für Theologie wegen Konkordatsbruch belangen

Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Im Hintergrund der Desenberg in der Warburger Börde
Wikimedia Commons / Kno-Biesdorf (CC BY-SA 4.0)

Mit Blick auf die Diskussionen um die Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT) hat die nordrhein-westfälische Ministerin für Kultur und Wissenschaft erklärt, man habe im Falle "einer weiteren und fortgesetzten Einschreibung von Priesteramtskandidaten wegen des Verstoßes gegen Artikel 12 des Preußenkonkordats die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens beim Heiligen Stuhl in Aussicht gestellt".

In ihrem Bericht für den Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen betonte CDU-Ministerin Ina Brandes: "Die im Jahr 2020 erteilte staatliche Anerkennung sollte den Priesteramtskandidaten, die bis einschließlich des Wintersemesters 2019/2020 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule SVD St. Augustin immatrikuliert waren, ermöglichen, ihr Studium beenden zu können."

Die KHKT geht zurück auf das 1913 gegründete Missionshaus St. Augustin der Steyler Missionare. Seit 1925 bzw. 1932 wurde der Ordensnachwuchs dort in Philosophie und Theologie ausgebildet – und später auch Studenten, die nicht Teil der Steyler Missionare waren. 2020 übernahm das Erzbistum Köln die Hochschule, nachdem der Orden sie nicht mehr tragen konnte. Der Standort der sodann umbenannten Hochschule wurde 2021 von St. Augustin nach Köln verlegt.

Brandes erklärte, die Hochschule sei erneut darauf hingewiesen worden, "dass die Neueinschreibung von Priesteramtskandidaten an der Kölner Hochschule für Katholische Theologie" von der staatlichen Anerkennung "nicht umfasst" sei. "Die Kölner Hochschule für Katholische Theologie wurde daher aufgefordert, den neu Eingeschriebenen nahe zu legen, zur Fortsetzung ihres Studiums an die Universität Bonn zu wechseln."

Viele Beobachter sehen in einer Priesterausbildung an der KHKT durch das Erzbistum Köln einen Bruch des Preußenkonkordats von 1929, das für NRW weiterhin gilt. Dort heißt es: "Für die wissenschaftliche Vorbildung der Geistlichen bleiben die katholisch-theologischen Fakultäten an den Universitäten in Breslau, Bonn und Münster und an der Akademie in Braunsberg bestehen."

Der Priester, Volljurist und Kirchenrechtler Stefan Mückl, der in Rom an der Päpstlichen Universität Santa Croce lehrt, argumentierte hingegen im Jahr 2019: "Weder war der Vertragswille des Heiligen Stuhls auf eine dauerhafte Verpflichtung zur Inanspruchnahme der staatlichen theologischen Fakultäten und den dauerhaften Verzicht auf eigene Ausbildungsstätten gerichtet, noch decken die Vertragstexte ein solches Verständnis."

"Angesichts der dramatisch gesunkenen Zahlen der Anwärter auf das geistliche Amt", so Mückl, sei ohnehin "aktuell wie künftig keine theologische Fakultät in ihrem Bestand bedroht, wenn diese Anwärter andernorts studieren."

Brandes hielt fest: "Zwischen den Vertragsparteien gab es bisher keinen Austausch zur Auslegung des Konkordats mit Blick auf die Kölner Hochschule für Katholische Theologie."

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