Österreichs Bischöfe rufen zur Hilfe zum Leben statt zum Selbstmord auf

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Österreichs Bischöfe rufen zu einer "Assistenz zum Leben" auf, statt zum Suizid: Mit einer einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Hirten mit Blick auf den "Tag des Lebens" am 1. Juni, dass der absolute Wert des Lebens zu bewahren und verteidigen ist.

"Zum Leben gehört das Sterben, aber nicht das Töten", stellen die Bischöfe fest. Daher muss "in den entscheidenden bioethischen Fragen nicht der Gleichgültigkeit oder Mutlosigkeit das letzte Wort" überlassen werden.

Die österreichischen Bischöfe und katholische Experten hatten das Suizid-Urteil in Österreich im vergangenen Dezember scharf kritisiert, wie CNA Deutsch berichtete.

In ihrer Erklärung fordern sie vom Gesetzgeber eine Absicherung und einen Ausbau der Suizidprävention, den Ausschluss der Einflussnahme Dritter, einen besseren Schutz des Vertrauens in die Gesundheitsberufe, sowie eine klare Absicherung des Verbots der Tötung auf Verlangen.

"Ermutigen wir einander und alle Verantwortungsträger unserer Gesellschaft zu einem umfassenden Schutz des Lebens, denn: Wir sind einander anvertraut!"

Diese heilsame Dimension komme in jedem Gebet zum Ausdruck – ob als Bitte, Klage oder Dank – betonen die Bischöfe Österreichs. "Es stärkt unsere menschliche Verbundenheit und erneuert zugleich unsere Beziehung mit Gott, dem Ursprung und Ziel allen Lebens".

Das fünfseitige Schreiben bietet eine klare Orientierung aus christlicher Sicht, auch mit Blick auf die Motive für eine Beihilfe zum Selbstmord.

"In Lebenskrisen, bei großer Leiderfahrung oder angesichts eines greifbar werdenden Todes zeigen sich die Grenzen der Selbstbestimmung", so die Bischöfe.

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"Es ist eine Illusion zu glauben, wir könnten in jedem Moment vollständig und unabhängig über uns selbst bestimmen. Wie auch der Verfassungsgerichtshof einräumt, lehrt uns die Erfahrung anderes: Wir brauchen einander! Der Mensch ist ein soziales Wesen, immer abhängig und empfänglich für die Erwartungen und Wertzuschreibungen der ihn umgebenden Menschen."

 

Mit der gefährlichen Proklamation als „Akt der Selbstbestimmung“ hole man den Suizid zwar aus der Tabuzone, nehme aber die dahinterstehenden Krisen in ihrer existentiellen Bedeutung nicht ernst, warnen die Kirchenvertreter.

"Wir wissen aus unzähligen Begegnungen mit Sterbenden, dass gerade die letzte Lebensphase zum Segen werden kann. Vielfach sind wichtige Begegnungen und Momente von Versöhnung noch möglich. Außerdem setzt eine propagierte Option zur Selbsttötung all jene unter Druck, die sich dem Leben bis zum Eintritt des natürlichen Todes stellen und dabei auf die Hilfe anderer angewiesen sind", schreiben sie.

Es gehe deshalb darum, zu verhindern, dass der Mensch sich selbst zum Objekt einer „Wegwerfkultur“ (Papst Franziskus) degradiere, wenn er sich nicht mehr leistungsstark, unabhängig oder gesund genug empfindet.

Debatte in Deutschland

Mit Blick auf das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Februar 2020, das erlauben soll, tödlich wirkende Mittel bereitzustellen, die ein "Sterbewilliger" dann selbst einnehmen kann, debattierte am Vorabend des "Tag des Lebens" auch der der Rat für Gesundheit und Medizinethik im Bistum Essen. Dabei erinnerte der Palliativmediziner Matthias Gockel aus Berlin, wie ein "Sterbewunsch" im Alltag aussieht. 

Auch wenn der Hilfe zur Selbsttötung nun gesetzlich der Weg geebnet werde: Den weiteren Schritt zur aktiven Sterbehilfe schließt Gockel aus: „Aus meiner Sicht gibt es keinen Grund dafür, Tötung auf Verlangen zuzulassen.“ 

Hermann Gröhe (CDU), der als Bundesgesundheitsminister im Jahr 2015 das nun gekippte Gesetz auf den Weg gebracht hatte, sagt: „Ich respektiere das Urteil, aber ich bedauere es. Wir wollen keine Gewöhnung an Suizidassistenz als Behandlungsvariante.“ Sein Vorschlag gleicht dem des Moraltheologen Sautermeister „denn meist geht es beim Sterbewunsch eben nicht um Palliativ-Situationen, sondern um Lebenskrisen, Beziehungskonflikte, Arbeitslosigkeit oder Schulden“. Deshalb fordert Gröhe, heute stellvertretender Vorsitzender der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, viel mehr Prävention vor allem auch für junge Menschen, mehr Beratungsmöglichkeiten, mehr Streetworker und Bahnhofsmissionen an gefährdenden Orten: Dass man auf dem richtigen Weg sei, zeige die verbesserte Krisenintervention der Psychiatrie, die Möglichkeiten der Behandlung von Depressionen und die sinkende Zahl der registrierten Suizidfälle. 

Bischof Franz-Josef Overbeck plädierte in seinem Beitrag dafür, im Gesetzgebungsverfahren die Ärzte vor einer Beteiligung an Tötungen auf Verlangen oder assistiertem Suizid zu schützen.

Mit Bestürzung und Unverständnis hatten vergangenes Jahr bereits Bioethiker, Bischöfe und katholische Lebensschützer auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, demzufolge das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland verfassungswidrig ist. Die am 26. Februar 2020 ergangene Entscheidung betraf § 217 StGB und bedeutete eine Aufhebung des Verbots der "geschäftsmäßigen Förderung" der Selbsttötung.

Papst Franziskus hat Euthanasie und alle Formen der "Sterbehilfe" wiederholt mit großer Schärfe verurteilt und als nicht mit der katholischen Lehre vereinbar abgelehnt. Bereits im Oktober 2018 warnte er zudem vor einem weltweiten Aufschwung der aktiven Sterbehilfe. Praktisch überall herrsche eine starke Tendenz, die Euthanasie zu legalisieren, kritisierte der Pontifex.

Doch selbst Menschen, die an chronischen, schweren Krankheiten leiden, oder im Endstadium einer Krankheiten sind, bedürfen vielmehr der richtigen Begleitung, betonte Franziskus.

In einem Interview mit dem katholischen Fernsehsender EWTN.TV über Sterbehilfe sagte Professor Theo Boer, Mitglied der niederländischen Ethikkommission, bereits im Jahr 2015, dass in den Niederlanden mittlerweile 1 von 25 Todesfällen durch ärztliche Sterbehilfe verursacht wurden. Er beschrieb auch die weiteren Konsequenzen und warnte: Die Sterbehilfe könnte zu einer "bevorzugten Variante" werden.

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