Würzburg - Mittwoch, 26. August 2020, 9:00 Uhr.
Der frühere Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen, Kardinal Walter Kasper, hat sich gegen die Auffassung gewandt, dass aktive Sterbehilfe theologisch zu rechtfertigen sei. In einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung "Die Tagespost" widersprach der deutsche Kardinal damit dem evangelischen Landesbischof von Hannover, Ralf Meister.
Meister hatte Anfang August gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" behauptet, dass der Mensch "ein Recht auf Selbsttötung" habe. Das "Recht" verstehe er jedoch nicht "juristisch", sondern "theologisch als eine Möglichkeit", denn, so Meister wörtlich: "Wenn mir Gott das Leben schenkt, hat er mir an dem Tag, ab dem ich Erdenbürger bin, auch die Berechtigung zur Gestaltung dieses Lebens gegeben."
Der evangelische Theologe setzt sich auch dafür ein, dass Ärzte künftig aktive Sterbehilfe leisten dürfen. Ende Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. Katholische Bioethiker sowie Bischöfe und Lebensschützer hatten mit Bestürzung auf dieses Urteil reagiert (CNA Deutsch hat berichtet).
Kasper: Beihilfe zum Selbstmord kann nicht Aufgabe der Kirche sein
In seinem jüngsten Interview mit der "Tagespost" betont Kurienkardinal Kasper, dass jene, die ein Recht auf Selbstmord fordern, sich nicht auf "auf die von Gott gegebene Selbstbestimmung des Menschen" berufen könnten. Dies sei ein "Grundfehler", weil so die Selbstbestimmung lediglich abstrakt und losgelöst von der konkreten Lebenssituation und der sozialen Situation betrachtet werde. Kasper wörtlich:
"Man hat erfüllte Freiheit nur in einem freiheitlichen, fürsorglichen, lebenswerten und liebenswerten sozialen Kontext, in dem die Würde jedes Menschen nicht nur prinzipiell betont, sondern der Lebenswert jedes Menschen unabhängig von der Leistungsfähigkeit, der Produktivität und vom Alter anerkannt wird. Nur so kann der Kurzschluss verhindert werden, das eigene Leben sei nichts mehr wert, könne darum beendet und weggeworfen werden."
Die Kirche habe daher eine wichtige "Wächterrolle". Es sei ihre Aufgabe, so Kasper, die schwierigen menschlichen Situationen rechtzeitig wahrzunehmen und sich schon im Vorfeld als Anwältin, Helferin und Beschützerin des Lebens zu präsentieren.
"Ihre Aufgabe kann nicht Sterbehilfe im Sinn der Suizidhilfe sein, sondern nur der Sterbebegleitung auf dem Weg einer menschenwürdigen Ausgestaltung der letzten irdischen Lebensphase. Das kann durch Ausbau und Intensivierung der palliativen Therapie, der Hospizarbeit, durch caritative und diakonische Beratungsdienste, durch die Telefonseelsorge geschehen, die ihrerseits ärztliche und psychologische, oft auch praktische Lebenshilfe vermitteln können", so Kasper gegenüber der "Tagespost.
Katechismus: "Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens"
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) hält fest, dass jeder Mensch vor Gott für sein Leben verantwortlich ist. Darin heißt es auch, dass der Selbstmord nicht nur der Nächsten- und Eigenliebe, sondern auch "der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu bewahren und zu erhalten", widerspricht. Der Mensch sei "nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat" (KKK, Nr. 2280 ff).
Auch wenn der Selbstmord als eine "schwere Verfehlung gegen die rechte Eigenliebe" (KKK, Nr. 2281) bezeichnet wird, dürfe man "die Hoffnung auf das ewige Heil der Menschen, die sich das Leben genommen haben, nicht aufgeben", so der Katechismus. Demnach könnten schwere psychische Störungen, Angst oder schwere Furcht vor einem Schicksalsschlag, vor Qual oder Folterung die Verantwortlichkeit des Selbstmörders vermindern.
Aktive Sterbehilfe dagegen ist aus katholischer Sicht nicht zu rechtfertigen, wie der Katechismus betont:
"Freiwillige Beihilfe zum Selbstmord verstößt gegen das sittliche Gesetz."
Auch Papst Franziskus hat Euthanasie und alle Formen der "Sterbehilfe" wiederholt mit großer Schärfe verurteilt und als nicht mit der katholischen Lehre vereinbar abgelehnt. Bereits im Oktober 2018 warnte er zudem vor einem weltweiten Aufschwung der aktiven Sterbehilfe. Praktisch überall herrsche eine starke Tendenz, die Euthanasie zu legalisieren, kritisierte der Pontifex.
Menschen, die an chronischen, schweren Krankheiten leiden, oder im Endstadium einer Krankheiten sind, bedürfen vielmehr der richtigen Begleitung, betonte Franziskus.
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