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Bischof Feige: Bischöfe können Synodalen Rat einsetzen – trotz Absage aus Rom

Bischof Gerhard Feige

Der Magdeburger Bischof Gerhard Feige hat sich dafür ausgesprochen, trotz der jüngsten vatikanischen Kritik an der Einführung eines Synodalen Rats zur Verstetigung des deutschen Synodalen Wegs festzuhalten. Damit stellt er sich an die Seite des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing von Limburg, der sich bereits am Montagabend entsprechend geäußert hatte.

„In dem Brief steht, weder der Synodale Weg noch eine Bischofskonferenz könne so einen Rat einsetzen“, so Feige laut Bericht der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). „Aber da steht nichts davon, dass ein Bischof es nicht selbst machen könnte.“

In dem auf den 16. Januar datierten Schreiben hatten die vatikanischen Kurienkardinäle Parolin (Staatssekretariat), Ladaria (Glaubensdikasterium) und Ouellet (Bischofsdikasterium) klargestellt, „dass weder der Synodale Weg noch ein von ihm eingesetztes Organ noch eine Bischofskonferenz die Kompetenz haben, den ‚Synodalen Rat‘ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene einzurichten“. Es bestehe also keine Verpflichtung für die Bischöfe, sich am Synodalen Ausschuss zu beteiligen, welcher der Vorbereitung des Synodalen Rats dienen soll.

Papst Franziskus hatte den Brief „in forma specifica approbiert und dessen Übermittlung angeordnet“, wie aus dem Schreiben hervorgeht. Vorausgegangen war eine schriftliche Anfrage von Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) sowie der Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt), Bertram Meier (Augsburg), Stefan Oster SDB (Passau) und Rudolf Voderholzer (Regensburg) vom 21. Dezember 2022.

Bischof Bätzing hatte am Montag betont: „Der Heilige Stuhl sieht die Gefahr einer Schwächung des bischöflichen Amtes – ich erlebe synodale Beratung geradezu als eine Stärkung dieses Amtes.“ Bischof Feige schloss sich dieser Interpretation an.

Was ist der Synodale Rat?

Die Etablierung eines Synodale Rats wurde von der Synodalversammlung des Synodalen Wegs am 10. September 2022 mit deutlicher Mehrheit auch der Bischöfe beschlossen.

Im Beschluss selbst heißt es: „Der Synodale Rat berät als Beratungs- und Beschlussorgan über wesentliche Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft und trifft auf dieser Basis Grundsatzentscheidungen von überdiözesaner Bedeutung zu pastoralen Planungen, Zukunftsfragen der Kirche und Finanz- und Haushaltsangelegenheiten der Kirche, die nicht auf diözesaner Ebene entschieden werden.“

„Der Synodale Rat wird entsprechend der Proportionen der Synodalversammlung in transparenten Verfahren und Wahlen geschlechter- und generationengerecht zusammengesetzt“, so der Beschluss außerdem. Der Synodale Rat soll, nach den entsprechenden Vorbereitungen durch den Synodalen Ausschuss, „bis spätestens März 2026“ in die Realität umgesetzt werden.

Initiative „Neuer Anfang“ fordert Ende für Synodalen Rat

Unterdessen forderte die Initiative „Neuer Anfang“, die den Synodalen Weg kritisch begleitet, „die sofortige Einstellung aller weiteren Vorbereitungen zur Installation eines ‚Synodalen Ausschusses‘. Wo kein legitimes Ziel mehr vorhanden ist, braucht es keine Ressourcenverschwendung, um untersagte Gremien zu organisieren – es sei denn man will die Katholische Kirche in Deutschland mit voller Fahrt in den Abgrund einer Spaltung mit Rom führen.“

„Warum beharrt Bischof Bätzing also auf der Errichtung eines Gremiums, das selbst nach seiner eigenen, aktuellen Einlassung – genau wie der Synodale Weg selbst – doch sowieso keine rechtsverbindlichen Beschlüsse fassen könnte und nur eine endlose Beschäftigungstherapie für Kirchenfunktionäre als auch eine Geld- und Zeitverschwendung wäre?“, so die Pressemitteilung von „Neuer Anfang“.

Es lasse sich dabei ein „durchschaubarer strategischer Trick“ vermuten, nämlich eine „bereits jetzt von manchen Bischöfen bei der Einführung einer neuen Sexualmoral praktizierte ‚freiwillige Selbstverpflichtung‘ auf neue Inhalte und Strukturen bei formaler Nichtantastung des Kirchenrechtes“.

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