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Weiter keine Klarheit in Kommunionfrage

Ein Priester verteilt den Leib Christi am Barmherzigkeitssonntag, 8. April 2018, auf dem Petersplatz

Der deutsche "Kommunionstreit" ist weiter ungelöst: In der Frage der Zulassung protestantischer Ehepartner zum Empfang der heiligen Eucharistie gibt es weiterhin keine Einigkeit unter den deutschen Bischöfen. 

Das ist das Ergebnis der Vollversammlung diese Woche in Fulda.

Die umstrittene “Orientierungshilfe”, anhand derer in manchen Bistümern - etwa Paderborn - mit Katholiken verheirateten Protestanten der Empfang der heiligen Kommunion "im Einzelfall" erlaubt sein soll, war erneut Thema der Gespräche.

In der Pressemitteilung zum Abschluss des Bischofstreffens heißt es dazu von Kardinal Reinhard Marx: "Der Umgang mit dem Text der Orientierungshilfe liegt in der Verantwortung der einzelnen Bischöfe". Es gehe um das "Ringen" um eine geistliche Begleitung "konfessionsverbindender" Paare, so Marx.

"Für die Zukunft müssen die Sorge um die Einmütigkeit nach innen ebenso wie die Sorge um die volle sichtbare Einheit der Kirche gleichermaßen im Blick bleiben."

Der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer warnte bereits im Juni im Interview mit CNA Deutsch: "Es besteht eine große Unsicherheit in der Frage, welche Elemente nun alle zum 'Glauben bezüglich der Eucharistie' gehören". Der bayerische Oberhhirte ermutigte dazu, das Wisssen um das Sakrament auch unter Katholiken zu vertiefen.

https://twitter.com/CNAdeutsch/statusHintergrund: Empfang der Kommunion

Aus katholischer Sicht ist die heilige Eucharistie ein Sakrament. Dessen Empfang hängt "eng mit der Kirchengliedschaft zusammen", wie das Bistum Augsburg auf seiner Website zur Frage der Interkommunion erklärt. Es gelte die Grundregel:

"Katholische Spender spenden die Sakramente erlaubt nur katholischen Gläubigen; ebenso empfangen diese die Sakramente erlaubt nur von katholischen Spendern" (can. 844 § 1 CIC).

Allerdings beschreibt das Kirchenrecht auch eine Ausnahme, auf die nun auch die kommende Orientierungshilfe verweisen wird:

"Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind" (c. 844, § 4 CIC).

Richtig "disponiert" sei ein nichtkatholischer Christ aber nur, so das Bistum Augsburg auf seiner Webseite weiter, "wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucharistia aufmerksam gemacht: 'Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.' (Nr. 46)."

LINK-TIPP: Die Reihe "Disputa del Sacramento" bei CNA Deutsch hat eine lebhafte Debatte über das Eucharistie-Verständnis und den – nicht nur deutsche Christen betreffenden – "Kommunionstreit" ausgelöst. 

Alle Artikel zum Thema finden Sie in der Übersicht hier

(Die Geschichte geht unten weiter)

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