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Deutsche Bischofskonferenz: Neue Maßnahmen und ein "Arbeitsplan" für Gespräch über Zölibat

Bischöfe in bei einer Messe im Petersdom

Während der Vatikan den US-Bischöfen weitere Maßnahmen im Umgang mit der Kirchenkrise vorerst verboten hat, will die Deutsche Bischofskonferenz mit fünf Projekten ihre Maßnahmen umsetzen - und über den Zölibat sprechen. 

Das hat die Deutsche Bischofskonferenz mitgeteilt.

Die DBK werde einen "Arbeitsplan" für die nächste Sitzung des Ständigen Rats  entwickeln, um sich dem Zölibat und der katholischen Sexualmoral als Themen zu widmen, heißt es. 

Begründet wird dies mit Verweis auf die vergangene Hebstvollversammlung, wo die DBK mitteilte:

"Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der katholischen Sexualmoral werden wir unter Beteiligung von Fachleuten verschiedener Disziplinen in einem transparenten Gesprächsprozess erörtern."

Auf seiner Sitzung am 20. November habe der Ständige Rat der DBK zudem beschlossen, folgende "Teilprojekte" anzugehen.

  1. Aktenführung: Standardisierung in der Führung der Personalakten der Kleriker;
  2. Unabhängige Anlaufstellen: Angebot externer unabhängiger Anlaufstellen zusätzlich zu den diözesanen Ansprechpersonen für Fragen sexuellen Missbrauchs;
  3. Unabhängige Aufarbeitung: Klärung insbesondere, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in der Kirche getragen hat;
  4. Anerkennung: Fortentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung erlittenen Leids;
  5. Monitoring: Verbindliches überdiözesanes Monitoring für die Bereiche der Intervention und der Prävention.

Verantwortlich für die Umsetzung sei "der Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich und für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes der Deutschen Bischofskonferenz": Der Triere Bischof Stephan Ackermann.

Die fünf Maßnahmen sind eine Fortschreibung der im September angekündigten "sieben Maßnahmen".

"Interdiözesane Strafkammern"

Der Ständige Rat unterstütze außerdem den Vorschlag, "interdiözesane Strafgerichtskammern für Strafverfahren nach sexuellem Missbrauch auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz zu errichten. Dafür wird sich der Ständige Rat mit den entsprechenden Stellen in Rom in Verbindung setzen.

"Außerdem sieht er Reformerfordernisse im Bereich des kirchlichen Rechts und des Prozessrechts. Die deutschen Bischöfe sind bereit, auf weltkirchlicher Ebene mitzuhelfen, das Kirchenrecht in dieser Hinsicht weiterzuentwickeln. Sie nehmen außerdem den Aufbau einer kirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut in den Blick."

Im Fokus aller Bemühungen stehe der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen. Das habe höchste Priorität, versichert die Pressemitteilung.

Bischof Ackermann werde sich eng mit dem Missbrauchsbeauftragten des deutschen Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, abstimmen.

Hintergrund: "MHG-Studie"

Grundlage des Vorgehens der DBK ist die Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz". 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Diese "MHG-Studie" wurde bei Veröffentlichung von Opferverbänden, Ärzten und Experten scharf kritisiert, wie CNA Deutsch berichtete

Neben zahlreichen anderen Kritikipunkten warnte der katholische Psychiater und Chefarzt Manfred Lütz vor allem davor, den Missbrauch mit einer Studie zu instrumentalisieren, um Kirchenpolitik zu machen: 

"Offensichtlich ist man der Versuchung erlegen, eine Studie mit schwacher Datenbasis dadurch öffentlich zu platzieren, dass man – ohne Datenbasis – die üblichen kirchenkritischen Themen raunend oder dezidiert anspricht, was sofort für öffentliche Aufmerksamkeit sorgt", schrieb Lütz. 

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