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Österreich: Bischöfe bekräftigen Verbot öffentlicher Gottesdienste und Versammlungen

Kardinal Christoph Schönborn

Die österreichische Bischofskonferenz hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. In einer neuen Presseerklärung wird festgehalten, dass die staatlichen Anordnungen "strikt zu befolgen" sind und der Schutz der Risikogruppen oberste Priorität habe. Dafür entbinden die Bischöfe unter anderem von der Sonntagspflicht und verschieben die Termine für Erstkommunion und Firmung.

"Für andere da zu sein und dabei den körperlichen Kontakt zu meiden, rettet jetzt Leben", heißt es in der Erklärung. Diese Haltung entspreche in der gegenwärtigen Situation "einer richtig verstandenen christlichen Selbst- und Nächstenliebe". Von den kirchlichen Mitarbeitern sei nun Kreativität gefordert, um auch ohne physischen Kontakt für die Menschen erreichbar sein zu können. "Wir möchten alle Gläubigen des Landes bitten, in dieser Ausnahmesituation Hauskirche zu leben und die äußere Einschränkung vertrauter Lebensgewohnheiten als Chance wahrzunehmen, sich und andere innerlich zu stärken", so Österreichs Bischöfe.

Von den Einschränkungen sind auch Gottesdienstbesucher betroffen:

"Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt. Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, werden abgesagt."

Die Sonntagspflicht ist für Gläubige vorerst aufgehoben. Die Eucharistiefeier soll stattdessen "von den Priestern stellvertretend für die Anliegen der Welt und der Gemeinde gefeiert werden". Die Gläubigen werden angehalten, die heilige Messe über die verschiedenen Fernsehübertragungen mitzufeiern.

Alle Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Die Erstkommunion und Firmung können frühestens nach der behördlichen Freigabe von regulären Versammlungen stattfinden, heißt es in der Presseerklärung. "Um aber eine angemessene Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Empfang der Sakramente zu gewährleisten, mögen die Pfarren die Termine (wo notwendig in Abstimmung mit dem Ordinariat) nach der Freigabe neu bestimmen".

Begräbnisse und Krankenkommunion unter Auflagen möglich

Begräbnisfeiern können zwar weiterhin stattfinden, jedoch nur unter strengen Auflagen. "Sie werden schlicht und mit so wenigen Personen wie möglich im Freien gefeiert", so die Anweisung der ÖBK.

Die Krankenkommunion werde "grundsätzlich" nicht mehr zu den Betroffenen nach Hause gebracht. Eine Ausnahme soll das Viaticum (die sogenannte "Sterbekommunion") bleiben. Hinsichtlich der Krankensalbung gibt es im vorliegenden Dokument der ÖBK jedoch keine konkreten Anweisungen wie in anderen Bistümern.

Keine Osterbeichte

Da unter den gegebenen Umständen die Praxis der Osterbeichte schwer umzusetzen sei, möchte die Bischofskonferenz zwar weiterhin zur Beichte "ermutigen", sie "entbindet" aber gleichzeitig von dieser "Empfehlung". Eine konkrete Lösung für potentielle Pönitenten schlägt die ÖBK nicht vor, sie verweist stattdessen auf die Seelsorger vor Ort:

"Die Bischöfe erinnern an das Gebot, das Beichtsakrament jährlich zu empfangen, entbinden aber gleichzeitig von der Empfehlung der Beichte vor Ostern. Wer einen schwerwiegenden und dringenden Grund für die Beichte hat, soll sich telefonisch an einen Priester wenden, der gemeinsam mit ihm einen Weg dafür suchen wird. Wer regelmäßig zur Beichte geht (Andachtsbeichte), soll diese Praxis vorübergehend aussetzen."

Bischöfliche Ad-hoc-Kommission

Die Beschlüsse der ÖBK wurden von einer bischöflichen Ad-hoc-Kommission ausgearbeitet. Eine Ad-hoc-Kommission wird bei wichtigen Fragen einberufen, wie in diesem Fall, um ein gemeinsames Vorgehen der Bischofskonferenz in Hinblick auf die Corona-Krise zu gewährleisten. 

Mitglieder der Kommission sind Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof Franz Lackner, Bischof Wilhelm Krautwaschl und Bischof Manfred Scheuer

(Die Geschichte geht unten weiter)

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