Trotz Corona-Virus und Quarantäne: So ist Krankensalbung weiter möglich

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Sharon McCutcheon / Unsplash (CC0)

Können Kranke während der Corona-Pandemie weiter das Sakrament der Krankensalbung empfangen? Egal ob daheim oder im Krankenhaus: Grundsätzlich sind Priester im deutschsprachigen Raum dazu aufgerufen, das Sakrament, das füher auch als "Letzte Ölung" bezeichnet wurde, weiterhin zu spenden.

Ob dies überall wirklich der Fall ist? Wie Recherchen von CNA Deutsch zeigen, haben die deutsche und österreichische Bischofskonferenz keine einheitlichen, überdiözesanen Regelungen erlassen. In der Schweiz haben die Bischöfe entschieden, dass die Krankenkommunion zwar grundsätzlich nicht mehr nach Hause gebracht wird, Ausnahme sei jedoch das Viaticum (die "Sterbekommunion"). Besuche in Pflegeheimen seien im Voraus mit der Hausleitung abzusprechen.

Ob und wie lange österreichische Katholiken momentan die Krankensalbung empfangen können, hat die ÖBK noch nicht eindeutig geklärt. Die Pressestelle in Wien erklärte auf Nachfrage, dass die Vollversammlung der Bischofskonferenz abgesagt und stattdessen eine bischöfliche Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz von Kardinal Christoph Schönborn eingesetzt wurde. Diese Kommission soll auch die Frage der Krankensalbung "im Zusammenwirken mit allen Mitgliedern der Bischofskonferenz" klären (lesen Sie hier alles über die Maßnahmen der ÖBK zur Eindämmung der Pandemie in Österreich).

Katholiken in Deutschland dagegen müssen sich gegebenfalls an das jeweilige Bistum wenden. Ein Sprecher der DBK sagte gegenüber CNA Deutsch, dass es sich hierbei "um diözesane Regelungen handeln muss, so wie bereits von mehreren Bistümern veröffentlicht".

Das Erzbistum München und Freising ordnete am 13. März an, dass die Seelsorger "bei einer dringlichen Notwendigkeit (z.B. lebensbedrohlichen Situation)" unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen auch weiterhin die Kommunion bringen und die Krankensalbung spenden. "Im Allgemeinen", so das Erzbistum, "wird die Hauskommunion und Krankensalbung aber eingestellt."

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Auf Nachfrage erklärte eine Sprecherin des Erzbistums München:

"Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger sind ausdrücklich dazu aufgerufen, unter den dort beschriebenen Voraussetzungen den Gläubigen zur Seite zu stehen. Zudem stehen auch unsere Krankenhaus-Seelsorger wie gewohnt für Patienten zur Verfügung. Inwieweit eine Krankenkommunion oder -salbung für Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, im Krankenhaus oder in häuslicher Quarantäne möglich ist, liegt nicht in unserem Einflussbereich. Hier sind wir an die Vorgaben der Behörden gebunden, die Sie dort bitte direkt erfragen müssten."

Im Erzbistum Köln können Kranke und deren Angehörige nach wie vor einen Seelsorger rufen, nicht nur in Notsituationen, sondern auch "wenn diese das wünschen", wie eine Sprecherin mitteilte. In welcher Form dies geschehe, sei im Einzelfall immer mit der Einrichtung – etwa dem Krankenhaus oder Altenheim – abzusprechen.

Wichtig sei, die jeweiligen hygienischen Erfordernisse unbedingt zu beachten. Diese Regelungen seien allerdings "nicht komplett neu, gerade pastorale Dienste in der Krankenhausseelsorge kennen seit langem besondere Vorschriften, was z. B. Händedesinfektion angeht". Darüber, ob im Einzelfall bereits Seelsorgern komplett der Zugang zu Kranken verwehrt wurde, lägen noch keine Informationen vor, heißt es aus Köln.

Auf die Frage, ob die Seelsorger selbst die Krankensalbung verweigern können, weil sie eine Ansteckung fürchten, erklärte das Erzbistum Köln:

"Wir können uns derzeit keinen Fall vorstellen, in dem ein Priester aus 'Gewissengründen' keine Sakramente spenden möchte; allenfalls gibt es medizinische Erfordernisse. Zwei Szenarien sind denkbar:

1. Der Priester hat selbst besondere Angst, sich mit dem Coronavirus zu infizieren. Wenn er zum Beispiel zu einer Risikogruppe gehört, sollte er dies mit seinem Arzt besprechen. Im Rahmen der Selbstfürsorge kann es dann geboten sein, dass der Priester seinen seelsorglichen Dienst bzw. die Sakramentenspendung einschränkt.

2. Wenn der Priester fürchtet, durch seinen Besuch andere Menschen in besondere Gefahr zu bringen, sollte er sich in diesem Fall an die Empfehlungen der Behörden und der Mediziner vor Ort halten.

Allgemein sollten Seelsorger in ihrer täglichen Arbeit nun darauf achten, den Menschen, die seelsorglichen Beistand benötigen, so lange es geht, beizustehen und ihr Verhalten an die besonderen Erfordernisse anpassen, also nicht die Hand geben, ausreichend Abstand halten etc."

Bis zum Gründonnerstag sollen zudem in allen Kirchen des Erzbistums Köln täglich um 19.30 Uhr die Glocken läuten. Das Geläut soll die Menschen zum persönlichen Gebet einladen und "Zeichen einer bleibenden Gebetsgemeinschaft sein".

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Auch im Bistum Eichstätt wird weiterhin die Krankensalbung gespendet, wenn auch kirchliche Feierlichkeiten wie Hochzeiten und Taufen vorerst ausgesetzt sind:

"Alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum Eichstätt entfallen ab sofort bis auf Weiteres nach den gemeinsamen Leitlinien der Deutschen Bundesregierung und der Länder. Das gilt auch für Hochzeiten, Taufen, Requien und Feiern der Erstkommunion. Firmungen werden vorerst bis 31. Mai ausgesetzt. Beerdigungen werden unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung nahegelegten Hygienevorschriften und im kleinen Kreis durchgeführt.

Auch die Krankensalbung wird weiterhin gespendet, wenn nötig auch im Krankenhaus und gegebenenfalls in Schutzkleidung. Kein Priester wird die Spendung der Krankensalbung verweigern."

Bereits letzte Woche hatte der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt in einem Exklusiv-Interview mit CNA Deutsch erklärt, an der Kommunionbank "keine Weisungen erteilen oder jemanden zurückweisen" zu wollen, wenn jemand mit dem Mund kommunizieren will. "Die Verantwortung liegt auch bei den Gläubigen", so der Hirte des Bistums Görlitz. Dies sei jedoch seine persönliche Entscheidung, die Empfehlungen der DBK habe er an die Priester und Gläubigen seines Bistums weitergegeben. Gerade das Spenden der Krankensalbung sehe er aber weiterhin als seine Pflicht an:

"Ich habe in meinem Leben schon verschiedentlich Menschen mit einer ansteckenden Krankheit die heilige Kommunion oder die Krankensalbung gespendet. Für mich gibt es keinen Grund, es nicht zu tun. Bei der Priesterweihe und bei der Bischofsweihe habe ich versprochen, Kranken beizustehen."

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