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Die deutschen Bischöfe: Der Wahrheit oder der Mehrheit verpflichtet?

Dritte Synodalversammlung des "Synodalen Weges" am 4. Februar 2022 in Frankfurt
Dritte Synodalversammlung des "Synodalen Weges" am 4. Februar 2022 in Frankfurt

Die "Synodale Versammlung" der deutschen Debattenveranstaltung "Synodaler Weg" hat am zweiten Tag in Frankfurt fleißig gearbeitet: In neunstündiger Beratungszeit stimmten die Teilnehmer über acht Beschlusstexte ab, teils mit einem Umfang von 30 Seiten. Manche Teilnehmer feierten dies als einen "historischen Tag". 

Auch Superlative wurden häufig bedient. Aber die kirchenrechtlich unverbindlichen Beschlüsse sind zweischneidig. Entweder sind die Teilnehmer der Veranstaltung Vorreiter – oder sie bewegen sich weg von der Gemeinschaft und Einheit mit der Weltkirche, wie nicht nur der "Neue Anfang" befürchtet.

Eine neue Kirchenspaltung aus Deutschland?

Euphorie auf der einen Seite, tiefe Sorgen auf der anderen Seite: Anlässlich dieser Veranstaltung hat die Initiative "Neuer Anfang" mehr als 3000 Bischöfe in Deutschland und weltweit sowie Ordensgemeinschaften, Säkularinstitute und Bewegungen angeschrieben und auf die Gefahr aufmerksam gemacht. Die "Sieben Fragen an die Katholische Kirche in Deutschland zu Freiheit und Autonomie" sind der Warn- und Weckruf von Theologen, Philosophen und Anthropologen aus Deutschland an die Weltkirche. Sie befürchten: "Die nächste Spaltung der Christenheit steht vor der Tür."

Der deutsche "Synodale Weg" hat mit den neuen Abstimmungen diese Befürchtungen verstärkt. Auch am zweiten Beratungstag standen die kirchlichen Ämter im Mittelpunkt. Die Beschlüsse bedeuten zusammengefasst: Alle Ämter für alle Geschlechter! Schluss mit dem Zölibat. Wer Bischof wird und bleibt, entscheidet das Kirchenvolk mit. Pfarrer und Bischöfe erhalten umfangreiche Rechenschaftspflichten. 

Auf der einen Seite wurde massiv gewarnt, andererseits euphorisch gelobt: Bischof Franz-Josef Overbeck sprach von einer "dramatischen Situation" beim Priestermangel, hinsichtlich der Weihe von Frauen sah er "einen Sprung, den wir bisher nicht gekannt haben". Birgit Mock vom Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB) nannte die Vorlage des Textes zur Geschlechtergerechtigkeit in der Kirche einen "historischen Moment, der seit 2000 Jahren überfällig ist".

Abstimmung gegen die Ehelosigkeit der Priester

Was wurde nun im Einzelnen beschlossen? Die Abstimmung für eine Abschaffung der priesterlichen Zölibatspflicht war angesichts der aktuellen "Reformbegeisterung" – als solche nimmt sich die Veranstaltung wahr – keine Überraschung. Nach der ersten Lesung folgt im Herbst ein vermeintlich "verbindlicher" Beschluss. Das betrifft auch die Priesterweihe verheirateter Männer ("Viri Probati") sowie die  Zulassung verheirateter Priester, die bisher ihr Amt aufgeben mussten.

Der Hinweis von Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, dass Papst Johannes XXIII. beim Konzil nur ein einziges Mal einschritt, als es um die Zukunft des Zölibats ging, blieb ohne Resonanz unter den Teilnehmern. Bei der Abstimmung votierten 86 Prozent der Teilnehmer für einen freiwilligen Zölibat.

Der Beschluss mit den geringsten Einwänden und der höchsten Zustimmung (91 Prozent) galt der Persönlichkeitsbildung der Priester. Ihre spirituelle und kulturelle Kompetenz, sowie Dialogfähigkeit, Kollegialität, Umgang mit Mitarbeitern und Beziehungsfähigkeit sollen gestärkt werden, außerdem geht es um Sexualität und Evangelischen Räte.

Prävention und Umgang mit Täterverdacht

Ähnliche Zustimmung erhielt der Handlungstext "Prävention und Umgang mit Tätern". Vielfach verwirklicht wird bereits sein Anliegen, in allen katholischen Institutionen und Verbänden Präventionsordnungen umzusetzen.

Darin werden alle in der Kirche Tätigen eingeschlossen: Hauptberufliche wie Ehrenamtliche, Geweihte wie Laien. Präventionsarbeit soll auch Bestandteil der Priesterausbildung werden. 

Bezüglich der Täter müsse alles dafür getan werden, dass sie nicht erneut übergriffig werden. Dazu wird ihnen ein "Fall-Manager" zugewiesen, also eine verantwortliche Person, die die Therapieauflagen überprüft und den weiteren Berufs- und Lebensweg der Täter verfolgt. Benötigt werden Konfliktberatungs- oder Anlaufstellen.

Lebhafter wurde die Diskussion beim Grundtext "Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche". Der Text beginnt mit dem Satz: "Geschlechtergerechtigkeit als Grundlage aller künftigen Handlungsweisen in der römisch-katholischen Kirche einzufordern, ist der Leitgedanke." Es sei höchste Zeit, die Demütigungen in der katholischen Kirche durch Männer zu beenden, sagte eine Pastoralreferentin. 

Angreifbare Aussagen im Frankfurter "Congress Center" über Glaube, Ämter und Kirche

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Im Text heißt es, dass "angesichts der anhaltenden Marginalisierung und Diskriminierung von Frauen in der römisch-katholischen Kirche ein Schuldeingeständnis und eine Bewusstseins- und Verhaltensänderung dringend geboten" sei. "Geschlechtergerechtigkeit ist gefordert und damit eine grundlegende Befragung und Veränderung der herrschenden Strukturen und Machtverhältnisse."

Die Theologin Dorothea Sattler stellte die angreifbare Behauptung auf, dass es zur Weihe von Frauen zum priesterlichen Amt "keine Konzilsentscheidung gab, denn es stand noch nie auf der Tagesordnung". Gerade eine Universitätsdozentin müsste wissen, dass das Weiheamt seit 2000 Jahren Männern vorbehalten ist und dies offenbar bei keinem Konzil in Frage gestellt wurde. 

Dass der deutsche "Synodale Weg" neue theologische Konzepte vertritt und den vom Konzil erwähnten "Zeichen der Zeit" eine neue Bedeutung gibt, war bereits berichtet worden. Der Grundtext "Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche" macht deutlich, warum: "Impulse aus der gesellschaftlichen wie der biografischen Perspektive sind als Zeichen der Zeit zu deuten. Sie schärfen die Wahrnehmung von Geschlechterungerechtigkeit und machen eine Überprüfung kirchlicher Praxis notwendig", heißt es dort.

Sakrament und Schöpfungsordnung vergessen?

Eine andere Theologin, Marianne Schlosser, wies zunächst darauf hin, dass die Kirche sich ihr Wesen nicht ausgedacht habe, ebenso wenig die Menschwerdung des Gottessohnes. "Wenn nun eine – im Westen und im Osten – durchgehende Lehre und reflektierte Praxis verändert werden soll, braucht man sehr starke Argumente." Sich auf ein verändertes Rollenverständnis zu berufen, reiche dazu nicht aus, versicherte die Universitätsprofessorin.

Ein darüber hinaus gehendes Argument wurde in der gesamten Frankfurter Debatte aber nicht vorgetragen. Kein einziger Teilnehmer wies auf den Grund der Ungleichbehandlung hin, die nur in einem einzigen Fall hervortritt: wenn ein Amtsträger sakramental "an der Stelle Christi" handelt.

Die Religionsphilosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz und Bischof Helmut Dieser wiesen zum Verständnis der Geschlechter auf die Schöpfungsordnung hin. "Gleichheit gilt für das Menschsein, das Geschlecht steht für Unterschiedlichkeit", betonte Bischof Helmut Dieser. "Sie ist eine Sinnstiftung Gottes." Beide Redner betonten, dass diese Unterscheidung zu stark in dem Grundtext verloren gehe.  

Die Mehrheit der Versammlung setzte sich über diese Argumente hinweg. 77 Prozent stimmten vielmehr sogar folgender Aussage zu: "Gegen die Vorstellung, Geschlecht sei etwas, das man "hat" oder "ist", stehen Erkenntnisse der (empirischen wie historischen) Genderforschung: Geschlecht ist keine vorsoziale und unveränderliche oder gar gottgegebene Tatsache. Im System der Zweigeschlechtlichkeit werden Annahmen über unterschiedliche Eigenschaften, Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zur Argumentationsgrundlage für ihren vermeintlich gerechten Platz in der Gesellschaft."

Mit Mehrheit gegen die Glaubenslehre 

Vergeblich wies auch Bischof Rudolf Voderholzer auf die alttestamentlich grundgelegte  Braut-Bräutigam-Metaphorik hin, die symbolisch die Ehe mit der Beziehung Christi als Bräutigam und der Gemeinde als Braut vergleicht. Daran hat Papst Franziskus ausführlich in "Querida Amazonia" hingewiesen, dem Schlusstext der Amazonas-Synode.

Aussagen der Sozial-, Kultur- und Humanwissenschaften, auf die sich der Grundtext berufr, stehen offenbar höher im Kurs als die Aussagen der katholischen Glaubenslehre. Gleichzeitig verkündet der Grundtext, dass er mit der "Perspektive verfasst ist, dass er weltkirchliches Gehör findet".

Er fand bei der Gesamtabstimmung der ersten Lesung eine Zustimmung von 85 Prozent.

Im zusätzlichen Handlungstext "Frauen im sakramentalen Amt" wird verlangt: "Der Ausschluss von Frauen aus dem sakramentalen Amt bedarf einer Begründung, die in Achtung der überlieferten Rede von Gottes Handeln menschlicher Vernunft zugänglich ist. Frauen, die sich als berufen erfahren und offenkundig Charismen haben, die sie auch für Leitungsdienste im sakramentalen Amt empfehlen, dürfen nicht ausgeschlossen bleiben." In einem eigenen Handlungstext wird die "Einrichtung eines Diakoninnenamtes" beantragt.

Wie die Glaubenskongregation noch einmal 2018 mit größtmöglicher Deutlichkeit klarstellte, ist die Weihe von Frauen zu katholischen Priestern nicht mit der Lehre der Kirche vereinbar.

"Die Kirche hat nicht die Vollmacht, diese Substanz zu ändern, denn durch die von Christus eingesetzten Sakramente wird sie als Kirche aufgebaut. Es geht hier nicht nur um eine Frage der Disziplin, sondern der Lehre, weil die Struktur der Sakramente betroffen ist, der ursprünglichen Orte der Begegnung mit Christus und der Weitergabe des Glaubens" schrieb Kardinal Luis Ladaria im Osservatore Romano.

Der heilige Papst Johannes Paul II. hat aus theologischen Gründen das Priestertum der Frau in seinem Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis für unmöglich erklärt und dann "endgültig" ausgeschlossen.

"Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.

Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben", so St. Johannes Paul II. im Jahr 1994.

Wie die Weltkirche mit Abstimmungsergebnissen der deutschen Debattenveranstaltung umgehen wird, bei denen offenbar eine Mehrheit der deutschen Bischöfe diesen Worten widerspricht?

Abstimmen über Bischofswahlen

Eine weitere Entscheidung haben die Veranstaltungsteilnehmer in Frankfurt mit ihrem Handlungstext "Einbeziehung der Gläubigen in die Bestellung des Diözesanbischofs" getroffen. Die wichtigsten Regelungen: "Der Synodale Rat der Diözese wählt ein Gremium, das so viele Mitglieder hat wie das Domkapitel und dieses bei der Wahrnehmung seiner Rechte im Prozess der Bischofsbestellung unterstützt. … Gemeinsam mit dem Domkapitel legt dieses Gremium die Liste geeigneter Kandidaten fest, welche das Domkapitel dem Apostolischen Stuhl zusendet." 

Die Umsetzung des Beschlusses ist abhängig von der Bereitschaft des jeweiligen Domkapitels, das eine unabhängige juristische Person verkörpert. Bei der Diskussion wurde die Frage aufgeworfen, wieviel Gremien es zukünftig auf Bistumsebene geben wird: Diözesan- und Pastoralrat gibt es bereits, ein Synodaler Rat soll hinzukommen, weiterhin ein Gremium zur Wahl des Diözesanbischofs gemeinsam mit dem Domkapitel.

Und das in einer Kirche mit rasant schrumpfenden Mitgliedszahlen.

Nach den Frankfurter Vorstellungen sieht das so aus: Jeder Bischof und jeder Pfarrer legt demnächst im "Synodalen Rat" seiner Diözese oder seiner Pfarrei ein Jahr vor Ende der Amtsperiode dieses Rates einen Rechenschaftsbericht über die vergangenen vier Jahre vor. Das sieht ein weiterer Beschluss des "Synodalen Weges" vor. "In der katholischen Kirche ist die Rechenschaftspflicht von Bischöfen gegenüber dem Heiligen Vater fest verankert. Ebenso selbstverständlich ist die Rechenschaftspflicht von Pfarrern gegenüber dem Bischof. Konsequent ist es aber, auch die Gläubigen, für die ein Bischof und ein Pfarrer ihr Amt ausüben, in die Verantwortungsgemeinschaft einzubeziehen. Dies soll durch Rechenschaftslegung der Amtsträger im synodalen Rat der Diözese bzw. Pfarrei geschehen", heißt es in einem weiteren Handlungstext. Entscheidungsfindungsprozesse sollen öffentlich bekannt und transparent sein.

Ein "unauslöschliches Merkmal" oder ein Amt auf Zeit?

Das klingt relativ banal, kann aber den Druck auf Bischöfe und Pfarrer enorm steigern. Denn es heißt auch: "Nach einer Aussprache (über den Rechenschaftsbericht) stellt er die Frage, ob die Mitglieder des synodalen Rates erstens seinem Rechenschaftsbericht zustimmen und zweitens ihm das Vertrauen aussprechen. Wird die Vertrauensfrage nicht wenigstens von der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des synodalen Rates positiv beantwortet, findet eine Sondersitzung des Rates mit externer Moderation statt, bei der die Gründe für die mangelnde Übereinstimmung identifiziert und Instrumente entwickelt werden, die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wiederherzustellen. … Nach Aussprache wird erneut nach der Zustimmung der Gläubigen zu dieser Darlegung gefragt. Beantworten diese Frage zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder oder mehr negativ, wird eine Schiedsstelle angerufen, die für die Diözese resp. die Pfarreien eingerichtet worden ist. Wenn der synodale Rat mit Zwei-Drittel-Mehrheit feststellt, dass das Vertrauen auch nach dem Spruch der Schiedsstelle nicht wieder hergestellt ist, gilt dies als Aufforderung an den Bischof, dem Papst seinen Rücktritt, resp. an den Pfarrer, dem Bischof seinen Rücktritt anzubieten."

Ein Bischof und Pfarrer kann demnach nach einem Zeitraum von vier Jahren abgewählt werden. Mit dem seit 2000 Jahren gültigen Verständnis der Bischofsweihe, die wie die Taufe ein "unauslöschliches Merkmal" einprägt, ist derlei Befristung nicht vereinbar. Kardinal Walter Kasper hat dazu erklärt, das Amt der Bischöfe entstamme nicht der "Basis", sondern der apostolischen Sendung, die bei der Bischofsweihe durch die Handauflegung und das Gebet übertragen werde. "Rein formal hat der Synodale Weg das Bischofsamt nicht aufgegeben, er hat es aber in seinem Wesen entkernt. Aufs Ganze gesehen ist der Bischof nach dem synodalen Text nicht viel anderes als ein auf Zeit gewählter und jederzeit abwählbarer Vorsitzender eines Aufsichtsrats. Damit ist der auf das Evangelium gegründeten Kirche und dem Bischofsamt das Genick gebrochen." 

Der Text wurde in erster Lesung mit 88 Prozent Zustimmung beschlossen, die anwesenden Bischöfe votierten mit 79 Prozent dafür. Diese Neuerung bedeutet, dass die Bischöfe zukünftig mit ihrem Weiheversprechen in Konflikt geraten können. Denn sie sind einerseits an das Glaubensgut der Kirche gebunden und versprechen bei ihrer Weihe feierlich, das überlieferte Evangelium treu zu bezeugen und zu bewahren. Andererseits berichtet das Neue Testament, wie sich die Apostel ständig in Konflikte begeben, weil sie das Evangelium treu verkünden. Zukünftig wären sie – wenn sie ihr Amt behalten wollen – vorrangig einer Mehrheit verpflichtet, weniger der Wahrheit.

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