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Bischof Bode relativiert möglichen lehramtlichen Widerstand schon im Voraus

Bischof Franz-Josef Bode

Bischof Franz-Josef Bode hat eine erneute lehramtliche Entscheidung zur Frauenweihe bereits im Vorhinein relativiert. "Natürlich wäre das eine ganz hohe Entscheidung und Verbindlichkeit, aber auch die höchsten Entscheidungen von Konzilien sind geschichtliche Entscheidungen der Kirche", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Vize-Präsident des "Synodalen Wegs" am Samstagnachmittag bei einer Pressekonferenz nach Abschluss der vierten Synodalversammlung.

Auch Konzilsentscheidungen "werden immer in einer Geschichte gefällt und auch da bleibt die Tradition lebendig und wir werden dem Wirken des Heiligen Geistes immer noch den Raum geben müssen, dass sich auch etwas weiterentwickelt. Aber das ist eine Frage, die man dann, glaube ich, von der Dogmenentwicklung – die gibt es ja, es gibt auch Dogmengeschichte, davon spricht man ja auch in der Theologie – ich wäre erstmal froh, wenn es überhaupt in einer solchen Breite angesprochen wird. Und dann sehen wir mal weiter."

Die Mitglieder des "Synodalen Wegs" hatten am Freitag mit wenigen Gegenstimmen, darunter zehn Bischöfe, einen Grundtext beschlossen, der "die Frage nach dem Zugang von Frauen zum sakramentalen Amt" stellt, der aber auch zur Prüfung in Rom vorgelegt werden soll.

Irme Stetter-Karp, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und des "Synodalen Wegs", sagte in diesem Zusammenhang, in dem Grundtext sei "nachzulesen, dass wir gemeinsam der Meinung sind: Es muss argumentiert werden, warum Frauen ausgeschlossen werden."

"Es muss nicht argumentiert werden, warum Männer das tun können, sondern die Frage ist: Lernt diese Kirche Diskriminierung zu vermeiden?", so Stetter-Karp weiter. "Und wenn sie das nicht lernt, dann wird sie weiter Menschen verlieren. Das können wir nicht wollen."

Relevanz von Abstimmungsergebnissen

Auf die Frage zur Relevanz von Abstimmungsergebnissen, wenn am Ende der Text auch bei einem negativen Votum doch etwa in die Weltsynode eingebracht werden soll – so im Fall des am Donnerstag gescheiterten Grundtexts für eine Kehrwende in der kirchlichen Sexualmoral – sagte der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing: "Es macht schon einen Unterschied aus, ob die Texte angenommen sind von der Synodalversammlung, weil die Verbindlichkeit einer Umsetzung da natürlich auch stärker eingefordert werden kann."

Dennoch stehe es Bischöfen selbst bei offiziell verabschiedeten Texten "frei, daraus sozusagen Recht zu machen", so der DBK-Vorsitzende und Präsident des "Synodalen Wegs".

Sitzungsunterbrechungen

Zu den mehrfach von ihm beantragten Sitzungsunterbrechungen vor Schlussabstimmungen, um sich mit allen Bischöfen zurückzuziehen, sagte Bätzing: "Es war doch eine hochernste Situation: Scheitern oder Nicht-Scheitern des 'Synodalen Weges'. Und da, muss ich sagen, habe ich einfach meiner Intuition gefolgt und etwas getan, was mir eigentlich nicht zukommt als Vorsitzender einer Konferenz."

"Ich bin kein Fraktionsschef, aber ich habe gemerkt, wir müssen uns jetzt committen und es muss Signale geben", so Bätzing weiter. "Braucht es längere Zeit der Diskussion? Braucht es dritte Lesungen oder nicht? Und das haben wir geleistet. Ich will das mal in diesen Kontext stellen."

"Und das hat dazu geführt, dass danach alle Entscheidungen mit den nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen werden konnten", sagte der DBK-Vorsitzende, der aber nicht darauf einging, wie er hinter den Kulissen die nötigen Mehrheiten für die verschiedenen Texte – ZdK-Vize Thomas Söding sprach von einer "klaren Änderung der überkommenen Lehre" – beschaffen konnte.

Zuletzt bestätigte Texte

Am Samstagnachmittag bestätigten die Mitglieder des "Synodalen Wegs" mit den üblichen deutlichen Mehrheiten drei weitere Handlungstexte in erster Lesung: "Enttabuisierung und Normalisierung – Voten zur Situation nicht-heterosexueller Priester", "Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt" und "Verkündigung des Evangeliums durch Frauen in Wort und Sakrament". In erster Lesung sind keine Zwei-Drittel-Mehrheiten erforderlich.

Alle Texte werden bei der nächsten (und letzten) Synodalversammlung im Frühjahr 2023 in zweiter Lesung beraten und könnten dann offiziell verabschiedet werden.

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