Bonn, 19 Dezember, 2023 / 2:15 PM
Innerhalb eines Tages nach Veröffentlichung des Dokuments des Dikasteriums für die Glaubenslehre über „Segnungen von Paaren in irregulären Situationen und gleichgeschlechtlichen Paaren“ haben bereits mehrere deutsche Bischöfe mit Enthusiasmus darauf reagiert.
Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße sagte gar, das Dokument, das die Segnung homosexueller Verbindungen unter bestimmten Umständen einführt, sei ein „richtiges Weihnachtsgeschenk“. Die Erklärung, die von Papst Franziskus unterzeichnet wurde, sei „ein Ausdruck des Respekts vor der Lebenswirklichkeit und der Lebensentscheidung von Menschen, die füreinander da sein wollen. Und sie gibt uns die Möglichkeit zu segnen, ohne etwas zu verlangen.“
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Bischof Georg Bätzing von Limburg, erklärte: „Dieses Dokument begrüße ich sehr und ich bin dankbar für die pastorale Perspektive, die es einnimmt. In Fiducia supplicans wird erläutert, dass es dem geweihten Seelsorger grundsätzlich möglich und erlaubt ist, auf den Wunsch von Paaren einzugehen, die um einen Segen für ihre Partnerschaft bitten, auch wenn sie nicht in jeder Hinsicht nach den Normen der Kirche leben.“
Das Dokument des Glaubens-Dikasteriums weise „auf die pastorale Bedeutung eines Segens hin, der auf eine persönliche Bitte hin nicht verweigert werden darf“.
Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf betonte seinerseits: „Als Vorsitzender der Pastoralkommission der deutschen Bischöfe freue ich mich über diesen Text und die Möglichkeiten, die er eröffnet, aber natürlich freue ich mich auch als Hirte einer Ortskirche mit den Menschen, die der Kirche in ihrer Lebenssituation immer noch flehendes Vertrauen entgegenbringen.“
„Durch den römischen Text fühle ich mich in meiner bisherigen Haltung bestätigt“, so Kohlgraf. „Ein persönliches Wort gönne ich mir: Ich bin sehr froh, dass durch diesen Text manch aggressive Ablehnung hoffentlich ein Ende finden kann, und dass deutlich wird, dass segnende Zuwendung zu Menschen wirklich katholisch ist.“
Für Bischof Franz Jung von Würzburg gilt, dass Rom „einen Spagat zwischen den Erfordernissen seelsorglicher Praxis und der offiziellen Lehre der Kirche“ versuche, „ohne diese zu verändern. Segenshandlungen werden demnach als Hilfe für ein besseres Leben betrachtet, um die Werte des Evangeliums mit größerer Treue leben zu können. Ob die Segenshandlungen innerhalb des Rahmens, den die Erklärung absteckt, der Erreichung dieses Ziels dienen, wird sich zeigen müssen.“
Der designierte Bamberger Erzbischof Herwig Gössl sagte noch vor wenigen Tagen: „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich mir solche Segnungsfeiern erst vorstellen kann, wenn die Lehre der Kirche sich dahingehend weiterentwickelt, dass im Zusammenhang mit Homosexualität nicht mehr von schwerer Sünde die Rede ist.“
„Ich möchte auf keinen Fall ausschließen, dass es bei diesem Thema ein Weiterdenken geben wird – selbst angesichts der jüngsten Äußerungen aus Rom“, so Gössl. „Ich möchte nicht ausschließen, dass es irgendeine Form von Segnungsfeiern in der Zukunft gegeben wird, aber im Moment sehe ich das für unser Erzbistum noch nicht.“
Am Dienstag sagte er dann, wie das Kölner Domradio berichtete: „Damit wird ein wichtiger Wunsch vieler Gläubiger aufgegriffen.“
„Es dürfe aber nicht übersehen werden, dass die Erklärung aus Rom zwischen Segnung und Eheschließung unterscheide“, so das Domradio über die Position von Gössl. „Letztere bleibe nach kirchlicher Lehre weiterhin Mann und Frau vorbehalten.“
„Gössl sieht in dem Papier des Dikasteriums für die Glaubenslehre neue Möglichkeiten für die Seelsorge“, hieß es weiter. „So könne klargestellt werden, dass Homosexuelle in der katholischen Kirche nicht diskriminiert werden dürfen und sie ebenso wie wiederverheiratete Geschiedene nicht vom kirchlichen Leben und vom Segen Gottes auszuschließen seien.“
Bischof Heinrich Timmerevers von Dresden-Meißen betonte: „Segen – also kurz Danken und Bitten – wird nicht mehr darüber konditioniert, ob jemand allen moralischen Idealen gleichermaßen entspricht.“
Insofern versuche Rom „einen pastoralen Balanceakt, der zum einen die Lehre der christlichen Ehe nicht vernachlässigt und zum anderen den Wert der Beziehungen von Menschen auch in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hebt“.
Beim Synodalen Weg hatten die deutschen Bischöfe mit überwältigender Mehrheit für die Einführung von Segensfeiern für homosexuelle Verbindungen gestimmt.
Mit ausdrücklicher Gutheißung von Papst Franziskus hatte die vatikanische Glaubenskongregation im Jahr 2021 noch mit Nachdruck betont, die Kirche verfüge über keine „Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts […] zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“.
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Es sei „erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, argumentierte die Glaubenskongregation. „Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.“
„Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“, so die Glaubenskongregation weiter. „Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.“
Mit dem neuen Dokument des Vatikans vom Montag seien „pastorale“ Segnungen möglich, aber keine „liturgischen“ Segnungen.
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