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Bätzing: "Stehen mit dem 'Synodalen Weg' genau in der Spur dessen, was der Papst will"

Bischof Georg Bätzing
Die Abschlusspressekonferenz zur Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz in Mainz. V.l.n.r.: Generalsekretär Pater Hans Langendörfer, Bischof Stephan Ackermann (Trier), DBK-Vorsitzender Bischof Georg Bätzing und Pressesprecher Matthias Kopp.

Am Donnerstag ist in Mainz die diesjährige Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz zu Ende gegangen. Dabei äußerte der neue Vorsitzende Bischof Georg Bätzing noch einmal die Überzeugung, dass der sogenannte "Synodale Weg" die Katholische Kirche in Deutschland aus ihrer Krise führen könne – und sprach sich unter anderem für die "Eucharistie- und Abendmahlgemeinschaft" mit Protestanten aus. Bei der Frage nach Entschädigungszahlungen für Opfer sexuellen Missbrauchs sei es zu einer Einigung gekommen.

Kardinal Reinhard Marx, der die Vollversammlung am Montag noch eröffnet hatte und nicht für eine zweite Amtszeit als Vorsitzender kandidierte, hinterlasse "große Fußabdrücke", so Bätzing wörtlich. In der Ökumene habe sich der Erzbischof von München und Freising verdient gemacht: Seine Freundschaft zu Heinrich Bedford-Strohm, dem Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, sei "sprichwörtlich".

"Synodaler Weg": Genau das, "was der Papst will"

Mit Nachdruck betonte Bätzing erneut seine Unterstützung für den Prozess des sogenannten "Synodalen Wegs". Dessen Auftakt sei mit der ersten Synodalversammlung in Frankfurt "gut gelungen". Innerhalb der Bischofskonferenz herrsche aus seiner Sicht "große Einmütigkeit" darüber, dass dieses Verfahren ein echter Fortschritt sei, so Bätzing weiter.

Auf die massiven Bedenken mehrer Bischöfe und Theologen sowie Interventionen aus Rom, einschließlich der mahnenden Worte von Papst Franziskus zum "Synodalen Prozess" ging Bätzing nicht ein.

Der Papst gebe "immer wieder wunderbare Hinweise", erklärte statt dessen der Limburger Bischof. Dabei bezog sich Bätzing auf das nachsynodale Schreiben Querida Amazonia (lesen Sie hier das Schreiben im vollen Wortlaut). Bereits gestern hatten Vertreter der Bischofskonferenz über die Konsequenzen des Schreibens gesprochen und erklärt, dass die Möglichkeit, verheiratete Männer zu Priestern zu weihen – als Viri Probati – aus ihrer Sicht nach wie vor besteht (CNA Deutsch hat berichtet).

Dem Bestreben einiger einflussreicher Gruppen, die beim "Synodalen Weg" die sakramentale Weihe für Frauen forderten, ging der Papst in Querida Amazonia nicht nach. "Diese Frage, ob Frauen geweiht werden können, ist nicht offen", sagte Erzbischof Ludwig Schick bei der gestrigen Pressekonferenz.

Dennoch gab sich Bischof Bätzing sicher: "Wir stehen mit dem Synodalen Weg genau in der Spur dessen, was der Papst will."

Die Vollversammlung hat auch über drei Entwürfe diskutiert, die die kirchliche Gerichtsbarkeit betreffen. Die Entwürfe "Kirchliche Strafgerichtsordnung", "Kirchliche Verwaltungsgerichtsordnung der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland" und "Disziplinarordnung für Kleriker" seien diskutiert worden und gingen nun in "eine weitere Phase der Beratung sowie in die notwendigen Absprachen und Klärungen mit den zuständigen römischen Stellen".

Kritik an Sterbehilfe-Urteil

Erneut kritisierte Bätzing im Namen der Bischofskonferenz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB) vom 26. Februar 2020. Nach diesem Beschluss ist das bisherige Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Sterbehilfe aufgehoben.

Dadurch sei zu befürchten, dass die Suizidhilfe "nunmehr stark zunehmen wird und wir schon bald Normalisierungstendenzen wie in der Schweiz, den Niederlanden oder Belgien erkennen werden". Dies schwäche besonders die Angebote palliativer und hospizlicher Versorgung. Die katholische Kirche in Deutschland wolle deshalb Menschen in schwierigen Lebenssituationen noch bessere Unterstützung und Hilfe zuteilwerden zu lassen. 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Die Lage der von der Türkei an die Grenze zu Griechenland gebrachten Migranten bedürfe einer Lösung, so Bätzing. Er appelliere an alle Verantwortlichen, "die unhaltbare Situation an der griechisch-türkischen Grenze so schnell wie möglich aufzulösen". 

Unterstützung für Interkommunion?

In Fragen der Ökumene sei man auf einem guten Weg, so Bischof Bätzing – offenbar zumindest mit Blick auf den Protestantismus: Im Papier "Gemeinsam am Tisch des Herrn", das der ökumenische Arbeitskreis (ÖAK) unter Vorsitz von Bätzing und dem emeritierten evangelischen Bischof Martin Hein (Kurhessen-Waldeck) verabschiedet wurde, sprechen sich beide für eine Art von Interkommunion aus, die sie wörtlich als "eine Öffnung von Eucharistie und Abendmahl für Christen anderer Traditionen" beschreiben.

Bätzing bekräftigte erneut seine persönliche Überzeugung, dass das Votum die "Eucharistie- und Kirchengemeinschaft befördern will" und stellte in Aussicht, dass es künftig der "Gewissensentscheidung" des einzelnen Gläubigen obliege, an der Feier der jeweils anderen Konfession teilzunehmen und auch als evangelischer Christ die Eucharistie zu empfangen.

Zwar könne "eine gemeinsame Feier des Herrenmahles" noch nicht ermöglicht werden, jedoch wolle der ÖAK "einen theologischen Begründungsrahmen zur Verfügung stellen für den Respekt vor der individuellen Gewissensentscheidung einzelner Gläubiger, zur Eucharistie beziehungsweise zum Abendmahl hinzuzutreten".

Der Text werfe aber auch Fragen auf, die bei der weiteren theologischen und pastoral-liturgischen Auseinandersetzung zu beachten seien:

"Sie markieren einen Klärungsbedarf auf katholischer Seite, wenn etwa die Kommunion unter beiderlei Gestalten als Regelform angesehen wird oder von missverständlichen Formulierungen in einzelnen liturgischen Texten hinsichtlich des Opfercharakters der Heiligen Messe die Rede ist."

Sexueller Missbrauch: Entscheidung bei Entschädigungszahlungen

Bei der Pressekonferenz am Donnerstag hat die Vollversammlung auch Grundsätze verabschiedet, die die Entschädigungszahlungen an Missbrauchsopfer durch Angestellte der Katholischen Kirche verbindlich regeln soll. In der Pressemeldung heißt es dazu:

"Wir haben grundlegende Empfehlungen der unabhängigen Arbeitsgruppe übernommen. Vorgesehen sind: ein zentrales und unabhängiges Entscheidungsgremium, das verbindlich die Leistungshöhe festsetzt, eine zentrale Auszahlung an die Betroffenen und eine solidarische Komponente, die eine Lösung für die gesamte katholische Kirche in Deutschland möglich macht. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Leistungen steuerfrei sind und nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden."

Die Höhe der Leistungen soll sich künftig an Schmerzensgeldzahlungen staatlicher Gerichte in vergleichbaren Fällen orientieren.

CNA Deutsch wird die über neu verabschiedeten Grundsätze der deutschen Bischofskonferenz in den nächsten Tagen noch ausführlicher beleuchten.

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