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Rücktrittsforderung an Kardinal Woelki: Erzbistum nimmt Stellung

Der Kölner Erzbischof: Kardinal Rainer Maria Woelki.

Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat am Donnerstagabend eine Stellungnahme zu den an ihn gerichteten Rücktrittsforderungen abgegeben. Er werde "moralische Verantwortung" übernehmen, so Woelki in einer Pressemitteilung des Erzbistums. Dies könne jedoch nur geschehen, wenn die Grundlagen eindeutig geklärt seien.

Am 30. Oktober 2020 hatte das Erzbistum Köln verkündet, eine Neufassung des von Woelki in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Umgang mit sexuellem Missbrauch zu veranlassen. Hintergrund waren "gravierende methodische Mängel", die eine Veröffentlichung unmöglich machten (CNA Deutsch hat berichtet).

Diese Entscheidung hat - obwohl die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle noch immer läuft - Woelki unter anderem den Vorwurf der "Vertuschung" eingebracht. Zuletzt machten Berichte Schlagzeilen, worin wiederholt der Rücktritt des Kölner Erzbischofs gefordert wurde. So behauptete eine Kölner Regionalzeitung am Donnerstag, dass der Bischof von Münster, Felix Genn, momentan prüfen lasse, ob er "kirchenrechtliche Untersuchungen" gegen Woelki aufnehme. 

Der Fokus der Berichterstattung richte sich derzeit "insbesondere auf konkrete Fälle und Einzelschicksale", schreibt das Erzbistum Köln dazu in seiner heutigen Stellungnahme. Kardinal Woelki wird darin mit den Worten zitiert:

"Ich gehe davon aus, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe und der damit verbundene Fall Teil der aktuellen Unabhängigen Untersuchung sind. Nur auf Basis einer vollständigen Aufarbeitung können wir aus systematischen Verfehlungen lernen und personelle und organisatorische Konsequenzen ableiten."

Damit nimmt Woelki konkret auf den in den Medien diskutierten Fall "Pfarrer O." Bezug. Der des Missbrauchs beschuldigte Geistliche sei aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht vernehmungsfähig gewesen, ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz hatten eine Konfrontation zur Aufklärung des Falles unmöglich gemacht.

Das Erzbistum betont, dass eine kanonische Voruntersuchung ebenfalls nicht möglich gewesen sei, "da der potenziell Betroffene ausdrücklich nicht an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken wollte, sich nicht eine Konfrontation von Pfarrer O. wünschte und auch andere Möglichkeiten zur Aufklärung, beispielsweise Zeugen, nicht vorhanden waren".

Nun müsse das Gutachten im März aufzeigen, wie dieser Sachverhalt "strafrechtlich und kirchenrechtlich zu bewerten ist", da der Beschuldigte mittlerweile verstorben ist. Woelki kündigte an, dass er als Erzbischof "auch für entstandenes Leid durch Verantwortungsträger im Erzbistum moralische Verantwortung übernehmen" wolle.

"Dies jedoch auf unvollständiger Grundlage zu tun, würde der Sache nicht gerecht", so der Kardinal weiter. "Sollte ich im konkreten Fall Fehler gemacht haben, werden diese klar benannt und ich werde danach handeln."

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