Paderborn - Mittwoch, 4. Juli 2018, 16:39 Uhr.
Der nach kontroversen Debatten durchgesetzte Vorstoß der Deutschen Bischofskonferenz, protestantischen Ehepartnern von Katholiken in deutschen Bistümern "in Einzelfällen" den Empfang der heiligen Kommunion zu erlauben, sofern der Ortsbischof dies entscheidet, sorgt für Widerspruch von einer Gruppe betroffener Geistlicher in Paderborn - und findet gleichzeitig unterschiedliche Anwendungen in anderen Bistümern.
Priester des Kreises Communio veritatis im Erzbistum Paderborn - der ersten Diözese, in der die Änderung durch den Ortsbischof angeordnet wurde - widersprechen explizit der Entscheidung von Erzbischof Hans-Josef Becker, wie sowohl "die Tagespost" als auch "kath.net" berichten:
"Wir stellen einmütig fest, dass diese Weisung unannehmbar ist."
Die Priester erinnern in einer gemeinsamen Erklärung an die Lehre der Kirche und zitieren dahingehend sowohl den Katechismus also auch die Enzyklika Ecclesia de Eucharistia von Papst Johannes Paul II., um mit Blick auf Kanon 844 im CIC, mit dem der Vorstoß begründet wurde, zu betonen, anhand dieses Paragraphen könne "kein Diözesanbischof die Situation in einer konfessionsverschiedenen Ehe zur schweren Notlage erklären, um eine Interkommunion zu ermöglichen".
Tatsächlich steht eine derzeit angestrebte Klärung der kirchenrechtlich relevanten Paragraphen durch die Glaubenskongregation, wie Papst Franziskus sie ankündigte, noch aus.
Indessen haben mittlerweile, ohne ein Ergebnis aus Rom abzuwarten, fünf deutsche Bischöfe angekündigt, den Schritt einer Umsetzung des - als "pastorale Handreichung" von Rom abgelehnten, als "Orientierungshilfe" veröffentlichten - Dokuments der DBK gehen zu wollen; allerdings unter teilweise unterschiedlichen Bedingungen.
Nach Erzbischof Becker waren dies am heutigen Mittwoch Erzbischof Ludwig Schick von Bamberg sowie gestern Bischof Franz-Josef Bode von Osnabrück, Bischof Gerhard Feige von Magdeburg und Erzbischof Stefan Heße von Hamburg.
Während Bischof Bode mitteilte, er wolle die Herbstvollversammlung der DBK abwarten und Bischof Feige nach eigenen Angaben noch an einem eigenen Schreiben für sein Bistum arbeitet, will Erzbischof Heße die Entscheidung ab sofort umgesetzt sehen. Und Erzbischof Schick wiederum nennt eigene Kriterien für Protestanten auf seiner Website, welche die heilige Kommunion empfangen wollen, betont dabei:
"Vor allem muss jeder Gläubige sich vor jeder Kommunion prüfen, ob das geistliche Bedürfnis für den Empfang des Leibes Christi bei ihm vorhanden und er würdig sowie bereit ist, entsprechend als Christ im Alltag zu leben."
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Der tatsächliche Umstand nicht nur unterschiedlicher, sondern zum Teil widersprüchlicher Regelungen zur Frage des Empfangs der heiligen Kommunion in deutschen Diözesen soll freilich nicht von Dauer sein, so Bischof Feige gestern gegenüber dem "Deutschlandfunk". In der Bischofskonferenz werde positiv und konstruktiv weiter zusammengearbeitet - da sei er zuversichtlich, so der Oberhirte.
Frage der Sakramentenlehre
Wie eine einheitliche Lösung zu erzielen ist, und wie eine Umsetzung in der Praxis aussehen kann: Das ist angesichts der deutlich divergierenden Verständnisse der Sakramentenlehre völlig unklar, die - wie bereits im Fall der divergierenden Interpretationen von Amoris Laetitia - der Kern des Problems sind.
Und das nicht nur auf der Ebene der Bischofskonferenz.
In Paderborn etwa sind nicht nur angesichts des Widerstands des Priesterkreises Fragen ungeklärt: Wie das Generalvikariat am 2. Juli gegenüber CNA Deutsch mitteilte, ist dort nicht einmal bekannt, wieviele Ehepaare potentiell betroffen sind. Und auf die Frage, ob protestantischen Ehepaartnern auch der Zugang zu anderen Sakramenten ermöglicht werden soll - etwa die Beichte vor dem Empfang der Kommunion, hieß es:
"Im Erzbistum Paderborn gelten die allgemeinen Regeln des Rechts der Katholischen Kirche."
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