Köln - Mittwoch, 5. Januar 2022, 12:55 Uhr.
Der Vatikan wird die angekündigte Prüfung der Auftragsvergaben im Erzbistum Köln verschieben, bis der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, nach seiner Auszeit ins Amt zurückgekehrt ist. Dies teilte die Pressestelle des Erzbistums am Dienstag mit.
Wie CNA Deutsch bereits berichtete, soll eine externe Prüfung klären, ob es bei Auftragsvergaben im Erzbistum Köln in den vergangenen zehn Jahren zu kirchenrechtlichen Versäumnissen gekommen ist.
Weihbischof Rolf Steinhäuser, der in der Abwesenheit Woelkis das Erzbistum als Apostolischer Administrator kommissarisch leitet, hatte diese Prüfung veranlasst. Als Grund dafür gab der Geistliche an, dass es Hinweise gegeben habe, dass bei Auftragsvergaben "im Kontext" der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt weder der Vermögensrat noch das Konsultorenkollegium (Domkapitel) dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden seien.
Der Apostolische Administrator habe deshalb "umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Heiligen Stuhl in Kenntnis gesetzt", teilte des Erzbistum weiter mit.
Vatikan: Untersuchung soll erst beginnen, wenn Woelki zurück im Amt ist
Wie gestern bekannt wurde, hat der Heilige Stuhl das Erzbistum Köln darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Kongregation für die Bischöfe der Aufnahme einer solchen Untersuchung zustimme. Diese solle aber erst durchgeführt werden, wenn Kardinal Rainer Maria Woelki seine Amtsgeschäfte als Erzbischof ab dem 2. März 2022 wieder aufgenommen hat.
Wie CNA Deutsch berichtet hat, befindet sich Woelki seit Oktober 2021 in einer "geistlichen Auszeit".
Auf die Untersuchung der Auftragsvergaben hatten sich der Vermögensrat und das Domkapitel mit dem Apostolischen Administrator kurz vor Weihnachten verständigt, erklärte das Erzbistum gestern weiter. In dieser Untersuchung sollen auch ältere Verträge überprüft werden, nachdem sich erste Hinweise auf mögliche Versäumnisse ergeben hatten.
Die zuständigen Gremien wollen den Entscheidungsprozess für die externe Prüfung vorbereiten. Die externe Prüfung soll auch klären, welche Konsequenzen zu ziehen und wie Verwaltungsabläufe zu verbessern sind.
Vatikan lehnt Beurlaubung von Markus Hofmann ab
Markus Hofmann, der bisherige Generalvikar des Erzbistums, der während der Auszeit Woelkis als Delegat fungiert, hatte Steinhäuser gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben.
Allerdings soll der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, den Apostolischen Administrator angewiesen haben, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen.
Unabhängige Untersuchung kostete 2,8 Millionen Euro
Anfang Dezember hatte das Erzbistum Köln dem Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat die Kosten der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Demnach betrug der Aufwand für die Unabhängige Untersuchung zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro.
Wie das Erzbistum aufschlüsselt, sind darin die Kosten für die zwei juristischen Hauptgutachten von gut 1,27 Millionen Euro enthalten. Für "weitere rechtliche Beratung" werden 588.000 Euro veranschlagt, sowie als "Kosten für Krisenberatung" knapp 820.000 Euro.
Bei der Präsentation erklärte Hofmann, dass das Erzbistum mit der Unabhängigen Untersuchung "juristisch und publizistisch Neuland betreten und dafür auch Lehrgeld bezahlt habe".
"Das war ein schmerzhafter und teurer Prozess", wird Hofmann zitiert. Er habe zudem an die Schwierigkeiten mit dem ersten Gutachten erinnert, das auch nach eingeforderten Nachbesserungen nicht veröffentlichungsfähig war. Daraus habe sich eine mediale Ausnahmesituation ergeben, die ohne externe Hilfe nicht mehr zu handhaben gewesen sei.
Diese Kosten habe man jedoch nicht mit Kirchensteuer-Mitteln decken müssen, betonte der Delegat. Stattdessen habe sich das Erzbistum eines Sondervermögens der Diözese bedient. Dieses Sondervermögen, der "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)" sei "im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet worden". Auch die Leistungen zur Anerkennung des Leids für die Betroffenen sexualisierter Gewalt seien aus diesem Fonds bestritten worden.
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