Er verstehe, „dass die gesetzliche Vermittlung unter den Bedingungen, in denen wir uns befinden, der größtmögliche Beitrag zum Gemeinwohl sein kann“.
Gegen ein angebliches "Recht" auf assistierten Suizid spricht sich der bekannte Mediziner Joe Bausch aus, der über 30 Jahre lang als Arzt in der Justizvollzugsanstalt Werl gearbeitet hat.
"Es ist verständlich, dass die meisten Teilnehmer an der Konsultation die Idee eines würdevollen Todes unterstützen – das tun wir alle –, aber jemanden zu töten, der krank ist, ist niemals würdevoll."
Der Bundestag debattiert um Freitag über Anträge zur Neuregelung der Sterbehilfe.
Sollen Altersheime dazu gezwungen werden, Beihilfe zum Suizid zuzulassen? Ja, beschloss der Zürcher Kantonsrat mit 92 gegen 76 Stimmen.
Das italienische Verfassungsgericht hat am Dienstag ein Referendum zur Entkriminalisierung des ärztlich assistierten Suizids in Italien mit der Begründung blockiert, dass der rechtliche Schutz der Schwachen und Verletzlichen unzureichend sei.
Holländischer Experte rät: Klar am Verbot der Tötung auf Verlangen festzuhalten
Während das italienische Parlament darüber debattiert, ob es einen Gesetzesentwurf zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe verabschiedet hat, hat eine Vereinigung katholischer Ärzte betont, dass ein würdiger Tod "keine Abkürzungen nehmen kann".
Fast 60 Organisationen haben einen Artikel kritisiert, der letzte Woche in der Jesuitenzeitschrift "La Civiltà Cattolica" veröffentlicht wurde und die Verabschiedung eines italienischen Gesetzes zur Legalisierung des assistierten Suizids unterstützt
Das umstrittene "Sterbeverfügungsgesetz" könnte bereits zum Jahresbeginn 2022 in Österreich inkrafttreten. Die entsprechende Regierungsvorlage hat dazu am Dienstag den Justizausschuss passiert und wird nun als nächstes am 15. und am 16. Dezember im Nationalrats- und Bundesratsbeschluss besprochen.
Nachdem italienische Behörden grünes Licht für die erste legale Beihilfe zum Suizid gegeben haben, erklärte die katholische Kirche im Land, dass das Leben "geschützt und verteidigt werden muss".
Die österreichische Bischofskonferenz hat erneut vor dem vorliegende Entwurf des "Sterbeverfügungsgesetzes" gewarnt, welches die Sterbehilfe im Land legalisieren könnte. Zum Abschluss der Herbstvollversammlung machten Österreichs Bischöfe noch einmal deutlich, dass sie sich weiterhin für ein verfassungsrechtliches Verbot der "Tötung auf Verlangen" einsetzen wollen.
Eine Gruppe von etwa 1.700 britischen Ärzten hat sich gegen die Beihilfe zum Suizid ausgesprochen, nachdem einige Gesetzgeber darauf gedrängt hatten, diese Praxis in England und Wales zu legalisieren.
Prominente Unterstützer für Petition "Beihilfe zum Suizid erlaubt? Aber wo bleibt die Beihilfe zum Leben?"
Österreichs Bischöfe rufen zu einer "Assistenz zum Leben" auf, statt zum Suizid: Mit einer einer gemeinsamen Erklärung mahnen die Hirten mit Blick auf den "Tag des Lebens" am 1. Juni, dass der absolute Wert des Lebens zu bewahren und verteidigen ist.
In katholischen Krankenhäusern in Deutschland wird es keine Angebote einer professionellen oder ehrenamtlichen Suizidbeihilfe geben:
Sollte der Gesetzentwurf vom Senat angenommen werden, was als wahrscheinlich gilt, werden Kanadas Gesetze zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid zu den liberalsten der Welt gehören.
"Was ist zu tun? Wir können unmöglich schweigen. Trotz Ohnmacht."
In Belgien und den Niederlanden sind Tötung auf Verlangen und Beihilfe zum Suizid seit 2002 erlaubt.
"Behinderung ist keine Last oder ein Defizit der Person. Sie ist ein universeller Aspekt des menschlichen Daseins."