Familiennachzug: Flüchtlingsbischof Heße begrüßt Urteile des Europäischen Gerichtshofs

Erzbischof Stefan Heße von Hamburg
Erzbistum Hamburg / Giuliani / von Giese

Der Hamburger Erzbischof Stefan Heße hat mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit Bezug zum Thema Flüchtlinge begrüßt.

Der EuGH hatte am Montag entschieden, eine deutsche Regel zum Familiennachzug sowie Einschränkungen von Kindergeldleistungen für Migranten aus anderen EU-Staaten sei rechtswidrig. Außerdem "wurden die Rechte minderjähriger Flüchtlinge gestärkt, die einen Antrag auf internationalen Schutz stellen", berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

In seiner Funktion als Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen der deutschen Bischofskonferenz (DBK) sagte Heße am Dienstag, er könne als Bischof zwar zur juristischen Seite des Urteils nichts sagen, er freue sich aber, "dass die Richter die hohe Bedeutung der Familienzusammenführung anerkennen und hochhalten".

"Das Zusammenleben in der Familie ist für alle wichtig – auch für Geflüchtete!", betonte Heße. "Und es erleichtert die Integration in unsere Gesellschaft immens."

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