Speyer - Montag, 6. November 2023, 9:30 Uhr.
Das Bistum Speyer führt gegen die ausdrückliche Weisung der vatikanischen Glaubenskongregation vom Jahr 2021 Segnungen für homosexuelle Verbindungen sowie für zivil geschiedene und wiederverheiratete Partner ein. Bischof Karl-Heinz Wiesemann teilte diese Entscheidung in einem auf den 2. November datierten Schreiben mit.
„Schon seit einiger Zeit bemühen wir uns in unserer Diözese um eine zugewandte, von der Menschenfreundlichkeit Gottes berührte und bewegte Pastoral für Paare, die aus unterschiedlichen Gründen das Sakrament der Ehe nicht empfangen können oder wollen“, so der Bischof. „Mich bewegt dabei auch aus langer eigener pastoraler Erfahrung heraus die große Not und die tiefe Sehnsucht vieler nicht selten tief gläubiger Menschen nach Gottes Segen und dem wohlwollenden Zuspruch der Kirche für ihr gemeinsames Leben mit all dem Suchen, Scheitern, neu Aufbrechen und glücklichem Finden – also, mit dem, was menschliches Leben zutiefst so zerbrechlich und kostbar zugleich macht.“
„Dabei ist mir die Weisung Jesu aus der Mitte der Bergpredigt ‚Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.‘ (Mt 7,1) immer mehr zu einem wesentlichen Schlüssel für eine aus dem Evangelium Jesu lebende Pastoral geworden, wie ich sie auch in dem viel zitierten Wort von Papst Franziskus ‚Wer bin, um über ihn zu richten?‘ wiederfinde“, erklärte Wiesemann.
Es sei „dringend an der Zeit“, schrieb der Bischof, „eine andere, aus dem Evangelium inspirierte pastorale Haltung zu finden, wie sie von vielen von Ihnen ja auch schon seit langem praktiziert wird. Deshalb habe ich mich beim Synodalen Weg für eine Neubewertung von Homosexualität in der kirchlichen Lehre eingesetzt und auch für die Möglichkeit von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt. Dazu stehe ich. Ich hoffe, dass auf dem Weg der Weltsynode auch diese drängende Frage unserer Zeit eine gute Weiterentwicklung erfahren kann.“
Es gehe „nicht um die Feier eines Sakraments, sondern um einen Segenszuspruch“, betonte Wiesemann. „Die in solchen Beziehungen manchmal sehr aufopfernd gelebte und daher unseren christlichen Glauben bezeugende Treue und Verbindlichkeit hat in den Augen Gottes mit Sicherheit ihren eigenen Wert und daher auch Anteil an der Segens- und Heilsgeschichte Gottes mit seinem Volk.“
„Daher bitte ich Sie als Seelsorgerinnen und Seelsorger in unserem Bistum darum, in großer pastoraler Sensibilität auf solche Gläubige zuzugehen und, falls sie darum bitten, mit ihnen auch für sie passende Wege zu suchen, damit sie den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Lebensweg erfahren können“, hieß es in dem Schreiben. „Niemand wird zu solchen Segensfeiern gezwungen, aber aus meiner Bitte ergibt sich andererseits auch, dass niemand, der solche Segensfeiern durchführt, Sanktionen befürchten muss. Im Gegenteil, es ist mir ein Anliegen, dass wir diesen Gläubigen ein deutliches Zeichen der Nähe Gottes in der Gemeinschaft der Kirche geben.“
Das Bischöfliche Ordinariat werde eine Liste von Personen erstellen, die Segnungen homosexueller Verbindungen sowie von zivil geschiedenen und wiederverheirateten Partnern vornehmen wollen.
„Wenn Sie eine Segnung mit Ihrem Gewissen und Ihrem Glaubensverständnis nicht vereinbaren können, dann respektiere ich diese Entscheidung“, schrieb Wiesemann. „Verweisen Sie in diesem Fall aber Paare, die um einen Segen bitten, an das Bischöfliche Ordinariat weiter.“
Erklärung der Glaubenskongregation
Mit ausdrücklicher Gutheißung von Papst Franziskus hatte die vatikanische Glaubenskongregation im Jahr 2021 noch mit Nachdruck betont, die Kirche verfüge über keine „Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts […] zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“.
Es sei „erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind“, argumentierte die Glaubenskongregation. „Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.“
„Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“, so die Glaubenskongregation weiter. „Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.“
Reaktion auf Glaubenskongregation
Nachdem die Glaubenskongregation die überlieferte kirchliche Lehre erklärt hatte, haben Priester in nahezu allen Bistümern in Deutschland derartige Segnungen vorgenommen – streng genommen wurden die Segnungen nur versucht, denn die Kirche hat, wie die Glaubenskongregation erklärte, gar keine Vollmacht, solche Segnungen zu spenden, sie kommen also gar nicht erst zustande. In der Öffentlichkeit wurde nichts über Disziplinarmaßnahmen gegen diese Priester bekannt.
Unterdessen haben die belgischen Bischöfe bereits Segnungen für homosexuelle Verbindungen eingeführt. Wie Bischof Johan Bonny von Antwerpen im Rahmen des deutschen Synodalen Wegs im März ausführlich schilderte, war es beim ad-limina-Besuch der Bischöfe von Belgien bei Papst Franziskus in Rom Ende 2022 auch darum gegangen. Der Pontifex habe den Bischöfen gesagt: „Das ist Ihre Entscheidung. Das kann ich verstehen.“ Wichtig für den Papst sei gewesen, „mit Weisheit weiterzugehen“ und „zusammenzubleiben“. Franziskus habe „nicht ja, nicht nein gesagt“, sondern: „Das ist Ihre Zuständigkeit.“
Auch bei der Weltsynode zur Synodalität, die im Oktober in Rom tagte und im Herbst 2024 zu einem zweiten Teil erneut dort zusammentreffen wird, wurde das Thema LGBT immer wieder angesprochen. Im Abschlussbericht wurde es zwar nicht in großem Umfang erwähnt, aber doch ausdrücklich angeschnitten.