Synodaler Ausschuss tagt wieder: Was steht an?

Aufbauarbeiten beim Synodalen Weg
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Der Synodale Ausschuss, der den deutschen Synodalen Weg in einen – vom Vatikan bereits verbotenen – Synodalen Rat überführen soll, tagt am Freitag und Samstag wieder, diesmal in Mainz. Im Vorfeld hatte das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) die „weitere Zusammenarbeit“ mit den deutschen Bischöfen in Frage gestellt.

Inhaltlich geht es an den zwei Sitzungstagen besonders um drei Themen, wie aus der Tagesordnung ersichtlich ist: „Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und Ordnungen des Synodalen Rats“, „Evaluation und Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges“ und „Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“.

Vier Bischöfe – Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln sowie die Bischöfe Gregor Maria Hanke OSB von Eichstätt, Stefan Oster SDB von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg – sind bereits vor der ersten Sitzung aus dem Synodalen Ausschuss ausgestiegen.

Somit ergab sich die Frage nach der Trägerschaft des Synodalen Ausschusses, denn die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) konnte dazu nur einstimmig entscheiden, was die vier Bischöfe aber verhinderten.

Der Vatikan untersagte im Februar eine Abstimmung über die Satzung des Synodalen Ausschusses im Rahmen der Frühjahrs-Vollversammlung der DBK. „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen“, warnten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) in ihrem Schreiben.

„Die Approbation der Satzung des Synodalen Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen“, schrieben die Kardinäle außerdem.

Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“

Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im Gegensatz dazu nehmen an den Vollversammlungen alle Bischöfe teil, also auch die Weihbischöfe, sofern sie noch nicht im Ruhestand sind.

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Der bis 2016 an der Universität Würzburg lehrende Kirchenrechtler Heribert Hallermann bezeichnete die Annahme der Satzung als „widerrechtlich und ungültig“, weil sie „gegen das Kirchenrecht und das eigene Statut der Bischofskonferenz verstoßen hat“.

„Die Beschlüsse des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses haben rechtlich gesehen weniger Bindungswirkung als der Vereinsbeschluss eines Kaninchenzüchtervereins“, so Hallermann weiter. „Dass man beim Synodalen Weg selbst andauernd gegen die eigene Satzung verstoßen hat, steht auf einem anderen Blatt.“

Das ZdK erhöhte Ende Mai den Druck auf die Bischöfe. Der Ständige Rat der DBK habe durch die Entscheidung, die einzige Bewerberin für das Amt des Bundeskuraten in der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg nicht mit dieser Aufgabe zu betrauen, „eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit im Synodalen Ausschuss massiv in Frage gestellt“.

„Kritische Anfragen an die katholische Kirche, an kirchliche Systeme, an deren Leitungsebenen und an die Lehre müssen Teil der Debatte im Synodalen Ausschuss sein“, forderte das ZdK. „Nur durch dieses kritische Agieren kann es die katholische Kirche schaffen, sich grundlegend zu verändern und zu reformieren. Diese Debatte darf nie angstbehaftet geführt werden, da sie dann nicht konstruktiv und zielführend ist.“

„Die Bischöfe haben durch ihre Entscheidung Zweifel aufkommen lassen, inwiefern sie die zentralen Beschlüsse des Synodalen Weges respektieren, sich selbst daran binden und als zentralen Bestandteil ihres Leitungshandelns verstehen“, so das ZdK. „Aktuell gibt ihr Agieren leider Anlass zur Annahme, dass eine konkrete Umsetzung der Beschlüsse in eigenes Leitungshandeln nur begrenzt stattfindet oder gar verhindert werden soll.“

Es sei somit ein „Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust bei den Gläubigen“ entstanden: „Gläubige und insbesondere künftige Mitarbeiter*innen fragen sich, zu welchen Konditionen sie ihre Berufung leben können und wollen bzw. ob sie überhaupt noch in dieser Kirche tätig werden wollen.“

„Das ZdK behält sich vor, im Licht der Antworten der Bischöfe und der anschließenden Beratungen im Synodalen Ausschuss über die weitere Zusammenarbeit zu beschließen“, hieß es abschließend.

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