Bischof Bätzing übt „schwerwiegende Kritik“ an Gesetzesvorhaben zu Abtreibung

Bischof Georg Bätzing
Deutsche Bischofskonferenz / Marko Orlovic

Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), hat „schwerwiegende Kritik“ an einem Gesetzesvorhaben geübt, das Abtreibungen grundsätzlich bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legalisiert. Bislang sind vorgeburtliche Kindstötungen prinzipiell im Strafrecht verboten, aber durch zahlreiche Ausnahmen sterben pro Jahr mehr als 100.000 Kinder in Deutschland im Mutterleib.

„Die Humanität und die lebensbejahende Gemeinwohlorientierung einer Gesellschaft und ihres Staatswesens bemisst sich nicht zuletzt daran, mit welcher Sorgfalt sie mit denjenigen vulnerablen Personen umgeht, die in besonderer, ja lebensentscheidender Weise auf Schutz und Unterstützung angewiesen sind“, betonte Bätzing am Freitag. „An dieser Sorgfalt gegenüber dem Individuum, seiner Menschenwürde und seinen Grundrechten entscheiden sich auch die Liberalität und die Modernität eines Rechtsstaates.“

Für Montag ist in Berlin innerhalb des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages eine „Anhörung zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen“ geplant. Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Bundestages am Dienstag erscheint das Thema jedoch bislang noch nicht.

Am 23. Februar finden dann die Bundestagswahlen statt, sodass ein Gesetzesvorhaben neu eingebracht werden müsste. Umfragen zufolge kommen die Unionsparteien CDU und CSU sowie die AfD zusammen auf rund 50 Prozent der Stimmen. Beide Fraktionen lehnen ein Aufweichen der gegenwärtigen Gesetzeslage ab.

Bätzing erklärte für die DBK, er sehe „eine eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände“.

So werde „das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage gestellt. Der Gesetzentwurf basiert letztlich auf der Annahme eines abgestuften Lebensrechts, das seine volle Wirkung erst in der späteren Phase der Schwangerschaft entfaltet. Damit aber wird gerade die besondere Schutzbedürftigkeit des Kindes in der frühen Schwangerschaft zum Argument gegen seine Schutzwürdigkeit verkehrt.“

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, sagte der DBK-Vorsitzende, dann wäre dies „ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher Paradigmenwechsel, der nicht ohne Auswirkungen auch auf andere Rechtsbereiche bliebe. Die mit unserem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt.“

Bätzing stellte klar, dass auch derzeit „keine Kriminalisierung des individuellen, beratenen Schwangerschaftsabbruchs“ erfolgt: „Insofern stellt die Rede von der erforderlichen Entkriminalisierung der Abtreibung ein die Wirklichkeit verzerrendes Narrativ dar. Wir halten die Tatsache für richtig und sinnvoll, dass die rechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch verortet ist.“

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