Redaktion - Montag, 7. April 2025, 11:00 Uhr.
Wolfgang Rüfner, der langjährige Direktor des von den deutschen Bistümern getragenen Instituts für Staatskirchenrecht, ist am 2. April mit 91 Jahren gestorben. Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), würdigte die Arbeit des Juristen am Institut.
„Nach einer für sich genommen schon höchst erfolgreichen wissenschaftlichen Tätigkeit an verschiedenen staatlichen Universitäten im Staats- und Verwaltungsrecht und nicht wenigen Pionierleistungen im Sozialrecht hat sich Prof. Rüfner hauptsächlich den Fragen des Staatskirchenrechts in Praxis und Theorie zugewendet“, so Bätzing in einem Beileidsschreiben. „Zwar galt dem Staatskirchenrecht schon vorher seine Aufmerksamkeit, jetzt wurde es aber Schwerpunkt der wissenschaftlichen Tätigkeit.“
Rüfner hatte seit Ende der 1960er Jahre als ordentlicher Professor in Kiel gelehrt, bevor er 1979 an die Universität des Saarlandes und schließlich in der Mitte der 1980er Jahre nach Köln ging. Die Emeritierung erfolgte 1998, aber Rüfner nahm die Position als Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht an. Das Amt hatte er bis 2011 inne.
Bätzing erklärte in seinem Beileidsschreiben: „Sämtliche Aspekte des Querschnittsrechtsgebiets Staatskirchenrecht beherrschte Prof. Rüfner souverän in der Breite wie in der Tiefe. Leitbild und Verpflichtung waren Klugheit, Maß und Mitte einer immer abwägenden juristischen Beurteilung, die dem Gebot der Klarheit und argumentativen Stringenz genügen musste.“
„Immer vermochte der Verstorbene dabei aber auch die metajuristischen Aspekte des Menschlichen wie des Politischen in den Blick zu nehmen, sodass die Argumentation und Beurteilung von Rechtsfragen nicht losgelöst war von der Sensibilität für die Praxis und die Lebenssachverhalte“, unterstrich der DBK-Vorsitzende.
Bätzing zeigte sich dankbar für Rüfners „Mitdenken, kluges Beraten und Handeln, seine Loyalität zur Kirche und die Offenheit und Wachheit für all die Herausforderungen der Kirche in Deutschland“.
Das Institut für Staatskirchenrecht wurde 1970 gegründet. Laut DBK widmet es sich „den Grundlagen des Staatskirchenrechts bzw. Religionsverfassungsrechts in Wissenschaft und Praxis. Dies erschöpft sich nicht in einer fundierten Beobachtung des historischen, aktuellen und zukünftigen Staat-Kirche-Verhältnisses, nicht zuletzt in seinen europarechtlichen Bezügen. Vielmehr besteht eine rege gutachterliche Tätigkeit zu kirchen- und staatskirchenrechtlichen Fragestellungen, die seitens der deutschen (Erz-)Bistümer bzw. kirchlicher Organisationen und Institutionen an das Institut herangetragen werden. Über Bistumsgrenzen hinaus bekannt sind die regelmäßig vom Institut veranstalteten Studienwochen für die Angestellten des höheren kirchlichen Verwaltungsdienstes.“