Redaktion - Montag, 19. Mai 2025, 11:00 Uhr.
Angesprochen auf die finanziellen Schwierigkeiten im Vatikan hat Kardinal Reinhard Marx am Freitag erklärt, er könne dies „so nicht bestätigen“. Die Rede ist Medienberichten zufolge von einem Minus von 83 Millionen Euro, wozu etwa zwei Milliarden Euro an Rentenzahlungen kommen, die nicht gedeckt sind.
Marx ist Erzbischof von München und Freising und wurde von Papst Franziskus im Jahr 2014 zum Koordinator des vatikanisches Wirtschaftsrates ernannt. Die Lage, so Marx gegenüber der Süddeutschen Zeitung, sei „nicht so katastrophal, wie manche sagen“.
Dennoch gelte: „Wir müssen schnell etwas tun!“ Und: „Wir müssen die Kosten reduzieren.“
Der Kardinal erklärte, man müsse „unterscheiden: Das eine ist der Vatikan-Staat. Da gibt es Überschüsse. Das andere ist der Heilige Stuhl, nur für dessen Finanzlage bin ich zuständig. Die ist schwierig, weil die Verwaltung, also alle Dikasterien bis hin zu den Nuntiaturen, viel Geld kostet – und vor allem wegen der Pensionslasten, die sich aus der Demografie ergeben, das kennt man ja auch von vielen Staaten. Da besteht dringender Handlungsbedarf, den habe ich aufgezeigt.“
Der Verkauf von Grundstücken und Immobilien wäre, so Marx, „keine nachhaltige, sondern kurzfristige Sanierung des Haushalts. Da müssen auch Fachleute ran. Ich bin dafür nicht die erste Adresse, wenn ich als Koordinator alle paar Wochen mal in Rom bin und mich hier mit Sachen beschäftigen muss, mit denen ich mich in München so im Detail niemals beschäftigen würde. Ich habe das Papst Franziskus gesagt: Das ist doch nicht meine Aufgabe und auch nicht Ihre, Heiliger Vater!“
„Entscheidend ist, dass der Vatikanstaat und die Vatikanbank (IOR) verlässlich die Gewinne an den Heiligen Stuhl abführen“, betonte Marx. „Ich habe einmal deutlich gemacht: ‚Fratelli tutti‘. Alle Akteure haben dem Papst und seiner Sendung zu dienen, und das geschieht durch den Heiligen Stuhl. Dann bin ich vorsichtig zuversichtlich über die weitere Entwicklung.“
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Der Kardinal sprach außerdem über den neuen Papst Leo XIV. sowie die Lage der Kirche. Eine Spaltung sehe er nicht, aber: „Natürlich gibt es unterschiedliche Richtungen in der Kirche und vielleicht sind auch einige sehr laute Gruppen unterwegs, die rückwärtsgehen wollen. Aber wenn man auf das gesamte Volk Gottes schaut, die Gläubigen, die sonntags in den Gottesdienst gehen und die Gemeinden gestalten – die sind nicht gespalten.“
Zum Thema Synodalität erklärte Marx: „Wir müssen schauen, wie wir das Partizipative etablieren, ohne aus der Kirche eine parlamentarische Demokratie zu machen. Leo XIV. versteht das, er ist ja auch Kirchenrechtler.“ Als Bischof in Peru habe der jetzige Pontifex in seinem Bistum „synodale Elemente vorangebracht“.
Tatsächlich gehörte Robert Francis Prevost OSA, wie Leo XIV. mit bürgerlichem Namen heißt, zu den Kardinälen, die auf römischer Seite mit den deutschen Bischöfen in Gesprächen waren, was die Reformbestrebungen des deutschen Synodalen Wegs angeht. Der Synodale Weg wird gemeinsam verantwortet von den Bischöfen und dem ZdK.
Im Februar 2024 hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Prevost (Bischofs-Dikasterium) noch ganz grundsätzlich betont, ein Synodaler Ausschuss sei nicht rechtmäßig. Die Kardinäle warnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“
Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April 2024 bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an.