Synodaler Ausschuss wird im November über „bundesweites synodales Gremium“ beraten

Synodaler Weg
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Der Synodale Ausschuss, getragen von einer Mehrheit der deutschen Bischöfe sowie dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), wird in diesem Monat in Fulda über ein „bundesweites synodales Gremium“ beraten.

Nachdem sich die zuständigen vatikanischen Stellen in den letzten Jahren wiederholt gegen einen Synodalen Rat als Verstetigung des deutschen Synodalen Wegs mit seinen teils drastischen Änderungsbestrebungen an der katholischen Lehre positioniert hatten, gibt es nun eine Namensänderung. Statt von einem Synodalen Rat ist nun von einer „Synodalkonferenz“ die Rede. Diese Bezeichnung hatte auch Bischof Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und einer der Präsidenten des Synodalen Ausschusses, bei der Herbst-Vollversammlung der Bischöfe im September benutzt.

Inhaltliche Kursänderungen sind derweil nicht abzusehen. Man werde am 21. und 22. November über die Satzung dieses neuen Gremiums sowie über Eckpunkte für eine entsprechende Geschäfts- und Wahlordnung beraten, hieß es am Donnerstag in einer Ankündigung.

„Der Ausschuss wird sich auch mit dem zweiten Teil des Monitorings zur Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges befassen sowie den Handlungstext ‚Gemeinsam beraten und entscheiden‘ diskutieren“, so die Ankündigung weiter.

Im Februar 2024 hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und der damalige Kardinal Robert Francis Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium), der jetzige Papst Leo XIV., noch ganz grundsätzlich betont, ein Synodaler Ausschuss zur Vorbereitung des Synodalen Rats sei nicht rechtmäßig. Die Kardinäle warnten die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“

Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“

Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April 2024 bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen.

Vier deutsche Diözesanbischöfe beteiligten sich aufgrund der römischen Warnungen nicht an diesem Gremium. Da Bischof Gregor Maria Hanke OSB als Bischof von Eichstätt zurückgetreten ist, handelt es sich noch um drei Bischöfe: Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln, Bischof Stefan Oster SDB von Passau und Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg.

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