Wien - Dienstag, 21. Januar 2020, 12:40 Uhr.
Papst Franziskus belässt Kardinal Christoph Schönborn vorläufig und auf unbestimmte Zeit als Erzbischof von Wien im Amt.
Nach einer Meldung der österreichischen Presseagentur "Kathpress" hat dies der Vatikan dem Kardinal heute mitgeteilt. Schönborn vollendet am morgigen Mittwoch sein 75. Lebensjahr – mit dem ein Bischof der Katholischen Kirche seinen Rücktritt anbieten muss.
Kardinal Schönborn hatte bereits während der Amazonien-Synode dem Papst persönlich seinen Rücktritt angeboten. Der Vatikan hat mit der heutigen Nachricht bestätigt, dass der Papst das Rücktrittsgesuch des Wiener Erzbischofs weder mit sofortiger Wirkung, noch "jetzt für später" ("nunc pro tunc") angenommen hat.
Schönborn bleibt damit "vorläufig und auf unbestimmte Zeit" amtierender Erzbischof von Wien. Die Pressestelle des Erzbistums kommentierte diese Entscheidung so:
"In der Praxis bedeutet diese als besonders ehrenvoll geltende Regelung, dass in Ruhe das Verfahren zur Findung eines geeigneten Nachfolgers durchgeführt wird."
Wie Kathpress berichtet, sind der Vorsitz in der österreichischen Bischofskonferenz (ÖBK), den Schönborn seit 1998 führt und formell bis November 2022 inne hat, sowie die Kardinalswürde "davon nicht unmittelbar betroffen".
Kürzlich gab es Medienberichte, dass Schönborn der Vorsitz bereits im März niederlegen wird (CNA Deutsch hat berichtet). Das Erzbistum Wien teilte mit:
"Um der Bischofskonferenz bis zur darauffolgenden Vollversammlung keine führungslose Zeit zu verursachen, trägt sich Kardinal Schönborn mit dem Gedanken, bei der kommenden Frühjahrsvollversammlung von sich aus den Vorsitz vorzeitig zurückzulegen und damit eine Neuwahl möglich zu machen."
Medienberichten zufolge ist der Salzburger Erzbischof Franz Lackner der wahrscheinlichste Kandidat für die Nachfolge als Vorsitzender der ÖBK.
So wird der Nachfolger gefunden
Kardinalpräfekt Marc Ouellet von der Bischofskongregation des Vatikans leitet das Verfahren zur Findung eines neuen Erzbischof für Wien. Zur Auswahl stehen unter anderem Kandidaten, die der Apostolische Nuntius Erzbischof Pedro Lopez Quintana in Form einer Liste nach Rom schickt. Danach macht die Vollversammlung der Bischofskongregation dem Papst einen Vorschlag – an den der Papst aber nicht gebunden ist.
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Wenn der Kandidat selbst zugestimmt hat, muss der Vatikan die österreichische Bundesregierung informieren. Diese erteilt dann nach einer Ministerratssitzung die endgültige Zustimmung.
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