Trotz staatlicher Erlaubnis: Vorerst keine Eucharistiefeiern im Bistum Würzburg

Der St.-Kilians-Dom in Würzburg
Wikimedia / Carport (CC BY-SA 3.0)

Obwohl in Bayern ab dem 4. Mai wieder die öffentliche Feier der heiligen Messe erlaubt ist, will das Bistum Würzburg vorerst keine öffentlichen Eucharistiefeiern erlauben.

Das geht aus einem nun veröffentlichten, auf den gestrigen Dienstag datierten Dekret von Bischof Franz Jung hervor.

Statt der heiligen Messe sind vorerst nur "nichteucharistische Gottesdienstformen" gestattet, so das Bistum laut seiner neuen Rahmenbedingungen. Gemeint sind damit "Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, die Feier der Tagzeitenliturgie und Andachten", so das Dokument wörtlich weiter. Bischof Jung plane eine "gestufte Wiederzulassung".

"Nach einer gewissen Zeit und dem Sammeln von Erfahrungen und deren Auswertung werde über die Zulassung der öffentlichen Feier der Eucharistie neu beraten."

Begründet wird diese Entscheidung mit dem Schutz der Gesundheit der Gläubigen: "Das Wichtigste ist in der Situation der Coronakrise der Schutz der Gesundheit der Gläubigen!"

Zudem heißt es in einem Absatz mit "Überlegungen zur liturgischen Feiergestalt":

"Insgesamt stellt sich die Frage, ob die Feiergestalt der gottesdienstlichen Vollzüge in ihrem Sinn erhalten bleibt oder geradezu konterkariert wird bei den Vorgaben und Einschränkungen, die getroffen werden müssen. Dies betrifft vor allem die Feier der Eucharistie. Die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vor Ort muss deshalb gut bedacht werden."

Die Heilige Messe könne derweil "weiter über Streaming-Angebote mitgefeiert werden", so das Bistum. "Verstärkt sollte auch die eucharistische Anbetung angeboten werden, um der Sehnsucht der Gläubigen nach der Eucharistie entgegen zu kommen".

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Den Vorschriften des Bischofs zufolge sind zudem Taufen nicht erlaubt, Trauungen ohne Kommunion aber schon.

Für den Zeitpunkt, an dem die Feier der heiligen Messe auch im Bistum Würzburg wieder öffentlich erlaubt wird, enthalten die Vorgaben des Dekrets weitere Anweisungen. Darin heißt es unter anderem:

"Öffentliche Eucharistiefeiern, bei denen (aus Hygienegründen) nur der Priester kommuniziert, sind nicht zulässig und widersprechen der Sinngestalt der liturgischen Feier".

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