Kirchenrechtler: Deutsche Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch teilweise rechtswidrig

Petrus mit dem Schlüssel
ewaniek / Pixabay (CC0)

Nach Auffassung des Freiburger Kirchenrechtlers Georg Bier sind die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch unzureichend und teilweise rechtswidrig. Sie würden in eklatanter Weise gegen das universelle Kirchenrecht verstoßen, schreibt Bier in der "Herder Korrespondenz". 

Nach der von Papst Franziskus 2010 geschaffenen Rechtslage müssen Sexualdelikte bereits als Verdachtsfall immer nach Rom gemeldet werden. Eine alleinige Voruntersuchung in Deutschland und dann eine mögliche Nichtweitergabe des Falls sei aktuell also unzulässig. Bier betont, dass jetzt bereits eine unterlassene Meldung nach Rom zu einer Absetzung eines Diözesanbischofs führen kann. Es sei ein Missbrauch der Amtsgewalt, wenn dem Apostolischen Stuhl von möglichen Sexualdelikten durch Priester keine Meldung gemacht würde.

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