Irische Bischöfe: Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist "grundlegend falsch"

Symbolbild: Pillen als Mittel zum Selbstmord
Foto: nito / Shutterstock

Die irischen Bischöfe erklärten am Donnerstag, ein Gesetzentwurf, der Sterbehilfe legalisieren soll, sei "grundlegend falsch".

In einer Erklärung vom 11. März sagten die Bischöfe nach ihrer Frühjahrsvollversammlung, der Gesetzentwurf zum "Sterben in Würde" stehe "im Widerspruch zum Gemeinwohl".

"Dieses Gesetz ist grundlegend falsch. Es kann nicht korrigiert oder verbessert werden, und wir rufen die Katholiken auf, ihre gewählten Vertreter zu ersuchen, es vollständig abzulehnen", sagten sie.

Der Gesetzentwurf wurde dem Dáil Éireann, dem Unterhaus des irischen Parlaments, am 15. September 2020 vorgelegt. Es soll Ärzten erlauben, "eine berechtigte Person dabei zu unterstützen, ihr eigenes Leben zu beenden".

Eine " berechtigte Person" muss unheilbar krank sein, mindestens 18 Jahre alt und in Irland wohnhaft. Zudem brauche es laut Gesetzentwurf "eine klare und feste Absicht, das eigene Leben zu beenden".

Die Bischöfe haben in einer Eingabe an den Justizausschuss des Parlaments vom 12. Februar ausführliche Kritik an dem Gesetzentwurf geübt.

In ihrer neuen Erklärung sagten die Bischöfe: "Was dieser Gesetzentwurf vorschlägt, kann treffend als 'assistierter Selbstmord' bezeichnet werden, weil es darum geht, dass eine Person ihr eigenes Leben nimmt, unter aktiver Beteiligung einer anderen."

"Wir glauben, dass jedes Leben einen inhärenten Wert hat, der von der Gesellschaft gebilligt werden sollte. Dieses Gesetz, wenn es verabschiedet wird, wäre ein trauriges Spiegelbild der mangelnden Bereitschaft der Gesellschaft, Menschen mit unheilbarer Krankheit zu begleiten. Es würde ein Versagen des Mitgefühls widerspiegeln."

Mehr in Europa

Im September 2020 bekräftigte die vatikanische Lehrkongregation die immerwährende Lehre der Kirche über die Sündhaftigkeit von Euthanasie und assistiertem Suizid.

Die Glaubenskongregation meldete sich zu Wort, als die Befürworter von Euthanasie und assistiertem Suizid in Teilen Europas an Boden gewannen.

Österreichs oberstes Gericht entschied im Dezember 2020, dass assistierter Suizid nicht länger ein Straftatbestand sein solle, und wies die Regierung an, das Verbot im Jahr 2021 aufzuheben.

Portugals Parlament unterstützte im Januar einen Gesetzentwurf, der Sterbehilfe erlaubt. Sollte das Gesetz unterzeichnet werden, wäre Portugal das vierte Land in Europa, das diese Praxis legalisiert, neben den Niederlanden, Belgien und Luxemburg.

Die irischen Bischöfe erklärten, der Gesetzentwurf zum "Sterben in Würde" stelle den assistierten Suizid zwar unter dem Aspekt der persönlichen Autonomie dar, werde aber weitreichende Folgen für die gesamte Gesellschaft haben.

"Wenn es erst einmal prinzipiell akzeptiert ist, dass eine Person sich aktiv an der Beendigung des Lebens einer anderen Person beteiligen kann, gibt es keine logische Grundlage mehr, diese gleiche Option jeder Person zu verweigern, die das Gefühl hat, dass das Leben nicht mehr lebenswert ist", schrieben sie.

"Wir sind uns bewusst, dass in Ländern, in denen es medizinischem Fachpersonal gesetzlich erlaubt ist, sich direkt an der Tötung menschlichen Lebens zu beteiligen, dies sehr schnell auf Menschen ausgedehnt wurde, die nicht unheilbar krank sind."

Ein Bioethik-Institut stellte letzten Monat fest, die Fälle von Euthanasie und assistiertem Suizid in Belgien und den Niederlanden seien rapide angestiegen, seit die Praktiken 2002 legalisiert wurden.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.

Die irischen Bischöfe sagten: "Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Ärzte und Krankenschwestern, deren Berufung und Bestimmung es ist, dem Leben zu dienen, nun bereit sein werden, sich an der Beendigung des Lebens zu beteiligen. Dies würde eine radikale Veränderung der Bedeutung der Gesundheitsfürsorge bedeuten."

"Obwohl der Gesetzentwurf theoretisch die Möglichkeit der Verweigerung aus Gewissensgründen vorsieht, verlangt er von den Angehörigen der Gesundheitsberufe, ihre Patienten an andere Mediziner zu verweisen, die ihre Wünsche ausführen", heißt es weiter.

"Das bedeutet, dass medizinisches Fachpersonal auf die eine oder andere Weise gezwungen ist, sich an etwas zu beteiligen, von dem es glaubt, dass es gegen die Sittlichkeit und gegen die beste medizinische Praxis verstößt. Dies ist aus unserer Sicht inakzeptabel."

Das könnte Sie auch interessieren: