Ehemaliger Erzbischof von Canterbury spricht sich gegen Sterbehilfe-Gesetz aus

Der ehemalige Erzbischof von Canterbury Rowan Williams (links) bei den Paralympischen Spielen 2012 in London
rowanwilliams.archbishopofcanterbury.org

Ein prominenter anglikanischer Erzbischof hat sich den Stimmen mehrerer katholischer Bischöfe in England und Wales angeschlossen, die sich gegen die Legalisierung des assistierten Suizids aussprechen.

Sein Nachfolger dagegen ist für das umstrittene Gesetz.

Lord Rowan Williams, ehemaliger Erzbischof von Canterbury und Erzbischof von Wales, hat Zweifel daran geäußert, dass Ärzte im Rahmen eines vorgeschlagenen Gesetzes zur Sterbehilfe genaue Prognosen abgeben würden, um die Verschreibung tödlicher Medikamente an Patienten zu rechtfertigen. In einer auf der Website des British Medical Journal veröffentlichten Erklärung äußerte er seine Bedenken gegen das Gesetz.

Williams sagte, er befürchte, dass der Druck auf "überforderte Familien" und "überlastete medizinische Systeme" in Verbindung mit einem Mangel an angemessener Palliativversorgung dazu führen werde, dass verzweifelte Menschen das Gefühl hätten, keine andere Wahl zu haben, als ihr eigenes Leben zu beenden.

"Wir sollten bemerken, dass die Angst vor einem solchen Druck innerhalb des medizinischen Systems schwerkranke Patienten davon abhalten kann, angemessene medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen; die damit verbundenen Probleme des Vertrauens zwischen Arzt und Patient sind real", schrieb Williams.

Williams betonte, dass "zu denjenigen, die sich einer Gesetzesänderung widersetzen, sowohl Gläubige als auch Nicht-Gläubige gehören, sowie ein großer Teil derjenigen, die am unmittelbarsten mit der Pflege am Lebensende und der Palliativmedizin zu tun haben. Also genau diejenigen, die sich am unmittelbarsten mit der Behandlung von Schmerzen und Leiden befassen und dafür verantwortlich sind." Mehrere britische Ärzte haben sich auch besorgt darüber geäußert, dass eine unheilbare Prognose genau genug sein könnte, um eine tödliche Verschreibung zu rechtfertigen.

Ein Gesetzentwurf, der von Molly Meacher – Baroness Meacher –  im britischen Parlament eingebracht wurde, würde den ärztlich assistierten Suizid für unheilbar kranke Erwachsene, die weniger als sechs Monate zu leben haben, erlauben. Für tödliche Eingriffe wäre die Zustimmung von zwei Ärzten und einem Richter am Obersten Gerichtshof erforderlich.

Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe 2021 soll am 22. Oktober in zweiter Lesung im Oberhaus debattiert werden. Es ist der jüngste in einer langen Reihe von Versuchen, den assistierten Suizid in England und Wales zu legalisieren, und einige Lebensrechtler glauben, dass dieses Gesetz die bisher größte Herausforderung darstellt.

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Williams war von 2002 bis 2012 Erzbischof von Canterbury. Sein Vorgänger, George Carey, hat sich vor wenigen Tage für die Euthanasie als "Sterbehilfe" ausgesprochen.

Die Organisation "Care Not Killing", eine britische Gruppe für Palliativmedizin, begrüßte dagegen die Erklärung von Williams.

"Wir begrüßen die rechtzeitige Intervention von Lord Williams und seine scharfe Kritik an den Versuchen, Sterbehilfe und Selbstmord zu legalisieren, die nachweislich zu einer weit verbreiteten Diskriminierung älterer und behinderter Menschen führen würden, da Schutzmaßnahmen ausgehöhlt oder einfach ignoriert werden", sagte Dr. Gordon Macdonald, Geschäftsführer von Care Not Killing.

"Wir müssen nur einen Blick auf die Niederlande und Belgien werfen, die Gesetze für unheilbar kranke, geistig kompetente Erwachsene oder solche, die unter unerträglichen Schmerzen leiden, eingeführt haben, um zu sehen, was passieren kann", sagte Macdonald. Er behauptete, dass beide Länder nun "regelmäßig" Menschen mit Behinderungen, chronischen Krankheiten und psychischen Problemen töten und dies auch auf lebensmüde Menschen ausweiten wollen.

Assistierter Suizid ist derzeit in England und Wales illegal, und Ärzte, die bei einem Suizid assistieren, können nach dem Suicide Act 1961 mit bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Im Jahr 2015 lehnte das britische Parlament einen Gesetzentwurf, der die Beihilfe zum Suizid für Patienten mit einer unheilbaren Diagnose legalisiert hätte, mit 330 zu 118 Stimmen ab. Das Parlament hat Versuche, das Gesetz zu ändern, stets abgelehnt.

Bischof John Sherrington, Weihbischof von Westminster und leitender Bischof für Lebensfragen bei der Katholischen Bischofskonferenz von England und Wales, betonte in einem offenen Brief vom 8. September, dass "die katholische Lehre die Beihilfe zum Suizid ablehnt, da das Leben ein Geschenk ist, das bis zu seinem natürlichen Tod gepflegt und bewahrt werden muss."

"Die Kirche ist sich darüber im Klaren, dass wir uns nicht direkt dafür entscheiden können, das Leben eines anderen zu nehmen, selbst wenn dieser darum bittet", sagte er. "Die Solidarität des Gebets und der Fürsorge für die Schwächsten in dieser zerbrechlichen Zeit ihres Lebens ist ein zutiefst christlicher Akt, der das Gebet der Gottesmutter am Kreuz und den Dienst Christi für die Schwächsten nachahmt."

Bischof Sherrington zitierte die Warnungen von Papst Franziskus vor falschem Mitgefühl und davor, "einen Menschen als Problem zu behandeln."

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"Wahres Mitgefühl grenzt niemanden aus, noch demütigt und grenzt es aus - noch viel weniger betrachtet es das Verschwinden eines Menschen als etwas Gutes", sagte er und zitierte Papst Franziskus.

"Während es klare Argumente gibt, die die katholische Lehre unterstützen, ist es wichtig, sich daran zu erinnern, dass diese Position nicht nur eine Sache des Glaubens, sondern auch der menschlichen Vernunft ist", schrieb der Bischof.

Die Bischöfe des Vereinigten Königreichs haben bei mehreren Gelegenheiten ihre Unterstützung für eine qualitativ hochwertige Betreuung am Lebensende bekräftigt, die auch die spirituelle und seelsorgerische Unterstützung der Sterbenden und ihrer Angehörigen umfasst.

Our Duty Of Care, eine Gruppe besorgter Mediziner, die sich gegen die Legalisierung des assistierten Suizids ausspricht, erklärte diese Woche in einem Briefing an die British Medical Association, dass das angebliche "Recht zu sterben" in der Praxis zu einer "Pflicht zu sterben" wird, da sich viele Patienten unter Druck gesetzt fühlen, ihr Leben zu beenden, um ihre Angehörigen von der Last ihrer Pflege zu befreien.

"Assistierter Suizid und Euthanasie haben schädliche Folgen für Patienten und Ärzte. Die beiden Grundsätze der Würde und der Autonomie werden dadurch aktiv beeinträchtigt: Vorzeitiger Tod aufgrund einer beeinträchtigten persönlichen Autonomie, insbesondere einer schlechten psychischen Gesundheit; vorzeitiger Tod aufgrund von Missbrauch älterer Menschen oder anderen Formen des sozialen Drucks zur Erzielung eines finanziellen Gewinns. Sozio-psychologischer Druck, eine 'Last' zu sein", heißt es in dem Briefing.

"Aus all diesen Gründen sollten Vorschläge, ärztlich assistierten Suizid oder ärztlich verordnete Euthanasie zu akzeptieren, abgelehnt und ein realistischer und authentisch mitfühlender Ansatz bekräftigt werden.

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Übersetzt und redigiert aus dem Original der CNA Deutsch-Schwesteragentur.