Bischof Glettler: Lebensrecht ist "sehr wohl grundrechtlich geschützt"

Bischof Hermann Glettler (2018)
Wikimedia / Universalmuseum Joanneum - Glaube Liebe Hoffnung @ Kunsthaus Graz / KULTUM / Diözese Graz-Seckau (CC BY-SA 2.0)

Der österreichische Familienbischof Hermann Glettler hat nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs in den USA zum Thema Abtreibung zur Besonnenheit gemahnt. Gleichzeitig rief er in Erinnerung, dass es kein "Recht auf Abtreibung" gebe.

"Die Entscheidung des US Supreme Court vom 24. Juni 2022 ist eine juristische Entscheidung und keine ethische", erklärte Glettler am Dienstag. "Deshalb sind weder euphorische Kundgebungen noch aggressive Gegenreaktionen angemessen."

"Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass weder die europäische noch die internationale Rechtsordnung ein 'Recht auf Abtreibung' kennt", betonte der Innsbrucker Bischof. "Kein Staat kann daher rechtlich verpflichtet werden, Abtreibung zu legalisieren. Demgegenüber ist das Recht auf Leben sehr wohl grundrechtlich geschützt."

Es sei über die juristische Frage hinaus angebracht, "gesellschaftliche Unterstützungsmaßnahmen für werdende Mütter" zu lancieren: "Entscheidend wird es sein, gesellschaftliche Bedingungen so zu gestalten, dass sich keine Frau durch soziale Umstände oder andere Einflüsse genötigt sieht, eine Abtreibung vorzunehmen."

Mit Blick auf die Lage in Österreich sagte Glettler: "Die geforderten und längst überfälligen Begleitmaßnahmen wie die statistische Erhebung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine damit einhergehende Motivforschung sowie eine gesetzlich vorgegebene Wartefrist zwischen Beratungsgespräch und Eingriff wurden bislang nicht umgesetzt."

Ähnlich wie in Deutschland sind Abtreibungen in Österreich als Straftat definiert, die indes innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft straflos bleibt. Bis zum Moment der Geburt können Kinder mit Behinderungen straflos getötet werden.

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