"Wegen Missbrauchsstudie": Pfarrei setzt Feier der Eucharistie aus

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Lennon Caranzo / Unsplash (CC0)

Eine Pfarrei in Aschaffenburg setzt die Feier der heiligen Eucharistie am Sonntag für mehrere Wochen aus. Statt des Gottesdienstes soll es in der Kirche "Erzählungen von Betroffenen, lesen aus dem [Münchner Missbrauchs-]Gutachten, schweigen in der Gegenwart Gottes" geben, teilt das "Gemeinde-Gremium" der Pfarrei Maria Geburt in einem Offenen Brief an den Würzburger Bischof Franz Jung mit. 

Die Unterzeichner des Briefs sind Pfarrer Markus Krauth und der vierköpfige Vorstand des "Gemeinde-Gremiums". 

Auf der Homepage der Pfarrei, die auch für die LGBT-Kampagne "OutInChurch" wirbt und über den "Linke"-Politiker Gregor Gysi berichtet, heißt es dazu: 

"Was uns als Gemeinde dieser Kirche schockiert, ist nicht nur das unsägliche Leid, das so viele Menschen durch Priester, Bischöfe und Generalvikare erfahren mussten. Was uns besonders erschüttert, ist der Verrat an Opfern, am Evangelium und eigener Verantwortung".

"Wir werden die nächsten drei Sonntage bis 13.2.22 auf die Feier des Gottesdienstes verzichten", so der Offene Brief. 

Weiter heißt es: "Der 12-jährige Skandal ist ein Verrat am Wort Gottes und der auf Ihn verweisenden Sakramente. Wir werden uns an diesen Sonntagen um 10 Uhr aus Solidarität mit den sexuell missbrauchten Menschen in der Kirche Maria Geburt versammeln".

Statt der Feier der heiligen Messe wollen der Pfarrer und das Gremium "Erzählungen von Betroffenen, lesen aus dem Gutachten, schweigen in der Gegenwart Gottes" in der Kirche veranstalten.

Warum dadurch ausgerechnet das Sakrament der Eucharistie – die Feier des heiligen Messopfers – entfallen soll, erklären weder der Priester noch der "Offene Brief".

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Hinzu kommt darin der Aufruf, Geld für den Betroffenenbeirat der deutschen Bischofskonferenz zugunsten Betroffener zu spenden.

Der Offene Brief stellt zudem mehrere Forderungen auf, darunter "die kostspieligen Gutachten über Verstorbene zu beenden, das Geld Betroffenen zukommen zu lassen und die Aufarbeitung außerkirchlichen Stellen zu übergeben".

Außerdem soll "die Kirche der Angst" beendet werden, "indem Bischöfe und Generalvikare sofort ihren queeren Mitarbeitern zusichern, keine Kündigungen wegen ihrer Sexualität zu erhalten".

Genau diese Zusicherung hatte Generalvikar Jürgen Vorndran auf der Homepage der Diözese bereits getan

Reaktion des Bistums 

Die Würzburger Bistumsleitung reagierte laut der Webseite der Bischofskonferenz mit Kritik: Die Solidaritätsaktion sei grundsätzlich unterstützenswert, sagte Vorndran am Freitag vor Journalisten in Würzburg laut "katholisch.de".

Aber es sei "nicht richtig", dafür drei Wochen lang keine Sonntagsmesse zu feiern: "Wir halten die Aussetzung der Eucharistiefeier in keiner Frage für die richtige Aktion. Das tut uns sehr leid, das bedauern wir sehr stark und wir bitten darüber noch einmal nachzudenken", so Vorndran laut "BR".

Die Eucharistiefeier dürfe nicht instrumentalisiert werden und "für überhaupt keine Frage irgendwo ausgesetzt werden". Tatsächlich ist die Eucharistiefeier am Tag des Herrn weit mehr, wie die Katholische Kirche lehrt. 

Das Sonntagsgebot der Kirche

Die sonntägliche Eucharistie ist nach dem Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) der "Mittelpunkt des Lebens der Kirche" (KKK, Nr. 2177). Die Versammlung zum Gottesdienst ist demnach Ausdruck der "Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche".

Das Sonntagsgebot selbst geht auf die Feier des Sabbats in der jüdischen Tradition zurück, begreift sich sogar als "Vollendung des Sabbats". Der Katechismus bezieht sich dabei auch ausdrücklich auf eine Anweisung aus dem Hebräerbrief:

"Lasst und nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander." (Hebr 10,25).

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Im Kirchenrecht "Codex Iuris Canonici" (CIC) ist ausdrücklich von der Pflicht des sonntäglichen Messbesuchs die Rede. Dort heißt es wörtlich:

"Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern." (CIC, Can. 1247)

Das Kirchenrecht sieht das Sonntagsgebot auch durch den Besuch der Vorabendmesse erfüllt (CIC, Can. 1248 §1). Der Besuch einer Wortgottesdienstes anstelle einer Eucharistiefeier am Sonntag wird nur dann empfohlen, wenn ein "schwerwiegender Grund" vorliegt. In solchen Fällen ist es auch möglich, "sich eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls in Familienkreisen" zu widmen (CIC, Can. 1248 §2).

Diese Maßnahmen sind jedoch ausdrücklich für den Fall ausgelegt, wenn eine Eucharistiefeier nicht möglich ist. Die Bedeutung der Versammlung zur Heiligen Messe wird in der Tradition der Kirche mehrfach betont. Der Katechismus zitiert in diesem Zusammenhang die Worte des heiligen Johannes Chrysostomus:

"Du kannst daheim nicht beten wie in der Kirche, wo eine große Anzahl da ist und wo wie aus einem Herzen zu Gott gerufen wird. Hier ist mehr: die Einheit der Gesinnungen, Einklang der Seelen, das Band der Liebe, die Gebete der Priester."

Auch Papst Franziskus hat die Gläubigen wiederholt an die Sonntagspflicht erinnert:

"Wir Christen müssen an der Sonntagsmesse teilnehmen, denn nur mit der Gnade Jesu, mit seiner lebendigen Gegenwart in uns und unter uns, können wir sein Gebot in die Tat umsetzen und somit seine glaubwürdigen Zeugen sein". 

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