Missbrauch-Selbsthilfegruppen: "Bistum Münster schließt Teil der Betroffenen aus"

Der St.-Paulus-Dom in Münster
Marie-Luise Carl (CC BY-SA 2.5)

Das Bistum Münster hat auf die Vorwürfe der Selbsthilfegruppen für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Rhede und Münster reagiert, die der Bistumsleitung unter Bischof Felix Genn vorgeworfen hatten, einen Teil der Betroffenen auszuschließen.

Die Selbsthilfegruppen hatten in einer Presseerklärung bekanntgegeben, dass man die Zusammenarbeit mit dem Bistum Münster aufkündige, nachdem angeblich "wesentlichen Vereinbarungen" mit der Bistumsleitung nicht eingehalten worden seien.

Bei einem Treffen im Oktober 2020 zwischen Bischof Genn, dem Interventionsbeauftragten des Bistums, Peter Frings, dessen Mitarbeiter Stefan Baumers sowie den Sprechern der Selbsthilfegruppen Rhede und Münster (Martin Schmitz und Antonius Kock), habe man über die Betroffenenbeteiligung im Bistum gesprochen. Dabei sei vereinbart worden, dass alle dem Bistum bekannten Missbrauchsopfer zu einem ersten Vernetzungstreffen schriftlich eingeladen werden.

Diese Vereinbarung wurde gebrochen, nachdem das Bistum entschieden habe, "nur noch diejenigen, die Interesse an einer Mitarbeit in Bistumsgremien haben, lediglich über einen allgemeinen Presseaufruf einzuladen" – so die Gruppe.

Weil Selbsthilfegruppen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über die Adressen der anderen Betroffenen verfügen und daher auf die Mithilfe des Bistums Münsters angewiesen seien, fühle man sich nun übergangen und ausgeschlossen. Wörtlich schreibt das Bündnis:

"Die Selbsthilfegruppen fühlen sich dadurch erneut missbraucht. Sie stellen sich daher die Frage, ob das Bistum Münster an einer ernsthaften Beteiligung der Missbrauchsopfer auf Augenhöhe überhaupt interessiert ist. Sie sind nicht bereit, sich auf die Funktion eines Feigenblattes reduzieren zu lassen und halten es für geboten, sich an die Öffentlichkeit zu wenden."

Das eigentliche Ziel der Selbsthilfegruppen sei es, "alle Betroffenen zu erreichen und ihnen unabhängig vom Bistum eine Möglichkeit zur Selbstorganisation zu geben". So könnten Vertreter der Betroffenen auch mit Mandat und Legitimation konstruktiv in Bistumsgremien an der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals mitarbeiten, heißt es. Auf diese Weise sollen auch diejenigen eine Stimme bekommen, die durch die Missbrauchstaten so verletzt sind, dass sie den Kontakt zur Kirche meiden.

Inzwischen, so der Vorwurf, sei das Bistum von diesen Absprachen abgewichen und führe ein Verfahren durch, das die eigenständige und selbstbestimmte Wahl von Betroffenenvertretern aufgibt. Das habe "zu einer Kontroverse zwischen dem Bistum und den Sprechern der Selbsthilfegruppen in Rhede und Münster geführt, an dessen Ende wir uns entschieden haben, die Zusammenarbeit mit dem Bistum zu beenden".

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Bistum Münster: Angebot zur Zusammenarbeit bleibt bestehen

Am Mittwoch reagierte das Bistum Münster auf die Vorwürfe mit einer Pressemitteilung. Darin erklärte der Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, dass die Zusammenarbeit mit den Betroffenen "in völliger Selbstbestimmtheit und Unabhängigkeit vom Bistum" erfolgen müsse. Dies sei auch so mit der deutschen Bischofskonferenz und mit dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, so abgestimmt. Frings wörtlich:

"Das Bistum Münster setzt dabei anders als andere Diözesen bewusst nicht auf das Instrument eines sogenannten, von dem jeweiligen Bistum eingerichteten, Betroffenenbeirats. Aus den Gesprächen mit den Vertretern der Selbsthilfegruppen in Rhede und Münster ist die Erkenntnis gewachsen, dass es für Betroffene etwa eine Zumutung ist, sich um den Sitz in einem solchen Gremium formal bewerben zu müssen. Diesen Hinweis haben wir ernst genommen und möchten ihn umsetzen. Wir möchten eine breite, selbstorganisierte, vom Bistum unabhängige Betroffenenbeteiligung."

Über das Verfahren, um ein solches Ziel zu erreichen, gebe es jedoch "unterschiedliche Auffassungen". Die Überlegung des Bistums sei es, öffentlich über die Medien alle Betroffenen einzuladen. Die öffentliche Ausschreibung sei zwischen der Bischofskonferenz und dem UBSKM verbindlich festgelegt worden. Die Idee, dass das Bistum Münster alle ihm bekannten Betroffenen direkt anschreibt, führe "in ein folgenreiches Dilemma", so Frings weiter:

"Es gibt Betroffene, die keine Post vom Bistum erhalten wollen und jeden Kontakt mit der Kirche ablehnen. Wir können diesen Wunsch nicht einfach übergehen. Trotzdem möchten wir diese Betroffenen und deren legitime Perspektive nicht im Vorhinein ausschließen. Genau das haben auch die Vertreter der Selbsthilfegruppen immer wieder in Gesprächen betont."

Betroffene sollen sich "völlig unabhängig vom Bistum organisieren", das Bistum mache "keinerlei Vorgaben", unterstreicht Frings. Die Bistumsleitung biete lediglich "organisatorische und finanzielle Unterstützung" an. "Das alles ist aber nur ein Angebot", so Frings, "Betroffene können und sollen selbst entscheiden, ob sie das annehmen oder nicht."

Während die Selbsthilfegruppen in Rhede und Münster "ihre Interessen und Perspektiven" vertreten, würden bereits andere Betroffene "den vom Bistum Münster eingeschlagenen Weg" unterstützen, behauptet der Interventionsbeauftragte. Dennoch bleibe das Angebot zur Zusammenarbeit an die beiden Selbsthilfegruppen in Münster und Rhede bestehen.

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