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Deutscher "Synodaler Weg" fasst Beschlüsse gegen Lehre der Kirche

Gründer und der Präsident des "Synodalen Wegs" am 5. Februar in Frankfurt: Kardinal Reinhard Marx (li.) im Gespräch mit Bischof Georg Bätzing vor Beginn der Beratungen

Der "Synodale Weg"in Deutschland möchte die universale Sexuallehre der katholischen Kirche verändern und strebt eine Anpassung des Welt-Katechismus an. Das hat er auf seiner Synodalversammlung am 5. Februar in Frankfurt beschlossen. Gleichzeitig wurde entschieden, in zentralen Fragen der Sexualmoral ausdrücklich gegen den Willen des kirchlichen Lehramtes zu handeln und zum Beispiel Anleitungen zur Durchführung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare zu erstellen. Ein Widerspruch?

Botschafter des Papstes ruft noch einmal zur Einheit auf

Die Tagung begann mit einem Grußwort des päpstlichen Gesandten in Deutschland, Nuntius Erzbischof Nikola Eterovic. Er mahnte erneut zur kirchlichen Einheit, wie zuletzt im Februar und im September 2021. Der Nuntius wies die Teilnehmer auf den Korintherbrief hin. Der Apostel Paulus mahnte die dortigen Christen vor Spaltungen und verwerflichem Handeln. "Der Apostel drängt zur Umkehr und Wiederaufnahme des Weges zur Heiligkeit", sagte Erzbischof Nikola Eterovic, der als ständiger Gast an den synodalen Versammlungen teilnimmt.

Der Nuntius bekräftigte, dass Synodalität dem Papst "sehr am Herzen liegt". Der Erzbischof warnte: "Der Papst spricht oft von der Synodalität und den damit verbunden positiven Aspekten, ermuntert aber ebenso, ein falsches Verständnis und Irrtümer zu vermeiden." 

Eterovic zitierte Papst Franziskus’ Ansprache vom 12. Januar 2022: "Ein synodaler Weg ohne Unterscheidung ist kein synodaler Weg. Es ist beim synodalen Prozess beständig nötig, Meinungen, Standpunkte, Reflexionen zu unterscheiden. Man kann den Weg der Synode nicht gehen, ohne zu unterscheiden. Diese Unterscheidung wird die Synode zu einer wahren Synode machen, deren wichtigste Person – wir sagen es einmal so – der Heilige Geist ist, und nicht ein Parlament oder eine Befragung von Meinungen, wie es die Medien tun können. Daher betone ich: Unterscheidungsvermögen im synodalen Prozess ist wichtig." Der Nuntius erwähnte, dass der Papst für weltweit 1,3 Milliarden Katholiken zuständig ist. In Deutschland leben rund 22 Millionen Katholiken.

Viermal Sexualmoral

Am letzten Beratungstag in Frankfurt lagen vier Beschlussentwürfe auf dem Tisch, die sich alle mit Fragen der Sexualmoral befassten. Zuerst ging es um "lehramtliche Aussagen zu ehelicher Liebe". Darin hieß es: "Die Synodalversammlung empfiehlt dem Papst, eine lehramtliche Präzisierung und Neubewertung der ehelichen Liebe in den folgenden Aspekten vorzunehmen: Die gegenseitige Liebe der Eheleute zeigt sich in der Verwirklichung der Werte der Treue, des Respekts vor der Würde und der Selbstbestimmung des anderen, der Verantwortung füreinander, der Gestaltung der Fruchtbarkeit und der liebenden Hingabe." 

Dann folgt der wichtige Satz: "Die konkrete Ausgestaltung der sexuellen Dimension der Ehe innerhalb des Rahmens, den die genannten Grundnormen eröffnen, obliegt den Eheleuten selbst. Sie ist keine Aufgabe der Kirche."

Der knappe Text enthält eine kurze Klarstellung, um die Abweichung von der gültigen Morallehre deutlich zu machen: "Die Eheleute übernehmen Verantwortung für den Zeitpunkt, Eltern zu werden, für die Zahl ihrer Kinder sowie die verschiedenen Methoden der Familienplanung. Dies erfolgt in gegenseitiger Achtung und persönlicher Gewissensentscheidung." In diesem Sinne solle der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) geändert werden.

Keuschheit und Geschenk der Elternschaft unerwähnt

Der Weltkatechismus als Quelle der kirchlichen Lehre benennt derzeit einen doppelten Zweck der Ehe: das Wohl der Gatten selbst und die Weitergabe des Lebens. Der Hinweis, dass die Eheleute berufen seien, Leben zu schenken, erinnert an den Schöpfungsauftrag. Der Katechismus erwähnt auch Werte wie Keuschheit, zeitweilige Enthaltsamkeit und das Geschenk der Elternschaft. Sie werden nicht mehr genannt.

Mehrere Bischöfe kritisierten die angestrebte Wertereduzierung. Bischof Rudolf Voderholzer widersprach der Behauptung einer "Weiterentwicklung" der katholischen Sexualmoral und nannte die Änderungen vielmehr einen "Paradigmenwechsel".

Diese Einschätzung bestätigte Weihbischof Stefan Zekorn, der einen "Gegensatz zur kirchlichen Lehre" ausmachte und auf das Schreiben "Amoris laetitia" von Papst Franziskus hinwies. Bischof Bertram Meier sprach davon, dass "kein Stein mehr auf dem anderen" bleibe. Er spreche sich für Erneuerung und Reformen aus, aber hier fehle es an der vom Nuntius erwähnten Unterscheidung. Es sei noch zu früh für eine Entscheidung. Bischof Gregor M. Hanke bezeichnete die Beschlussvorlagen als einen "Bruch mit der geltenden Lehre".

Diese Bischöfe vertraten damit eine eindeutige Minderheitenmeinung. Die meisten Laien und alle Theologen, die sich zu Wort meldeten, sprachen sich für die geplanten Liberalisierungen aus. Die junge Teilnehmerin Sarah Henschke sagte, es sei wichtig, dass junge Menschen über Verhütungsmittel aufgeklärt seien. "Die katholische Kirche hat im Schlafzimmer weder bei jungen Menschen noch bei Eheleuten etwas zu suchen."

Sterne der Orientierung setzen?

Juliane Eckstein meinte, die Themen kirchlicher Sexualmoral spielten bei den Menschen heute keine Rolle mehr. Nicole Podlinski vertrat die Ansicht, auch alleinlebende Menschen hätten einen Anspruch auf gelebte Sexualität. 

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Lukas Färber zeigte sich "unzufrieden, weil die Ehe aus Sicht der Kirche weiterhin eine strukturelle Diskriminierung von Menschen anderer sexueller Orientierung bleibe. Der Beschluss könne deshalb nur ein Zwischenschritt sein auf dem Weg von einer Kirche der Diskriminierung hin zu einer Kirche der Gerechtigkeit. Eine Aussage, die auf Widerspruch bei Bischof Wolfgang Ipolt stieß.

Vermittelnde Stellungnahmen wurden selten eingebracht und zeigten keine Lösung an, die bei den gegensätzlichen Ansichten allgemein akzeptabel gewesen wäre. Ansätze gab es durchaus. So meinte der Theologe Matthias Sellmann, es sei wichtig, dass die Träger des Lehramtes "Sterne an den Himmel setzen", die den Menschen im Alltag des Beziehungsgeschehens Hoffnung und Orientierung geben. "Dann müssen sie uns aber die Umsetzung anvertrauen." 

"Neubewertung von Homosexualität"

In ähnlicher Richtung argumentierte Erzbischof Stefan Heße, der sich dankbar für den Text zeigte, weil damit versucht werde, den Menschen eine Antwort zu geben, die nicht dem christlichen Ideal entsprechen. "Da haben wir bisher keine Antwort außer: Du musst enthaltsam sein und irgendwie dadurch kommen." 

Aufgrund des bekannten Abstimmungsverhaltens erschien eine Mehrheit für die Antragsteller jederzeit ungefährdet. Fast immer gab es Zustimmungsquoten von 70 bis fast 100 Prozent. Dies machte es nicht nötig, sich um Kompromisse zu bemühen und einen gemeinsamen Weg zu suchen. Der Beschlusstext mit "lehramtlichen Aussagen zu ehelicher Liebe" wurde mit einigen redaktionellen Änderungswünschen versehen und fand in der ersten Lesung bereits eine Zustimmung von 85 Prozent.

Der weitere Text zur "Lehramtlichen Neubewertung von Homosexualität" wurde ebenfalls in einer ersten Lesung diskutiert. Damit "wendet sich die Synodalversammlung an den Papst und empfiehlt ihm eine weltkirchliche Verständigung dazu zu erzielen". Die wichtigste Forderung: "Zu jeder menschlichen Person gehört untrennbar ihre sexuelle Orientierung. Sie ist nicht selbst ausgesucht und sie ist nicht veränderbar. Menschen dürfen aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung daher nicht diskriminiert werden."

Folgende Schlussfolgerungen werden gezogen: "Aus dieser Neubewertung der Homosexualität folgt, dass keiner Person die Übernahme von kirchlichen Ämtern sowie der Empfang der Priesterweihe verwehrt wird, weil sie homosexuell veranlagt ist. Homosexualität ist keine Krankheit. Deshalb sind Konversionstherapien abzulehnen. …Niemandem darf eingeredet werden, dass seine homosexuelle Orientierung und ihre lebensgeschichtliche Verwirklichung aus sich heraus sündhaft sind."

Keuschheit für alle – oder niemanden? 

Diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Denn in der Synodalen Versammlung wurde immer wieder hervorgehoben, die Kirche solle sich nicht so sehr in das persönliche Verhalten von Menschen einmischen. Das geschehe in keinem Bereich so stark wie im Bereich der Sexualität. Nun setzen sich die Verfasser dieses Textes dem Vorwurf aus, sie würden genau das praktizieren, was sie beim kirchlichen Lehramt kritisieren. Mit einem Unterschied: Der Katechismus argumentiert theologisch und entnimmt seine Einschätzungen dem Glaubensgut der Kirche. Er stützt sich auf die Heilige Schrift.

Die kirchliche Überlieferung habe stets erklärt, "dass die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind", so der Weltkatechismus: Homosexuelle Menschen seien zur Keuschheit gerufen. Die Ablehnung bezieht sich allein auf sexuelle Handlungen. Und zur Keuschheit sind alle Menschen aufgerufen, auch Heterosexuelle. "Man hüte sich, sie (Homosexuelle) in irgend einer Weise ungerecht zurückzusetzen." Ihnen sei mit Achtung zu begegnen, heißt es im Katechismus.

Außerhalb theologischer Bewertung hält sich der Katechismus zurück: "Ihre psychische Entstehung ist noch weitgehend ungeklärt." Die Textautoren beim Synodalen Weg gehen anders vor. Sie argumentieren nicht aus einer Glaubensdeutung; die ablehnenden Hinweise im Neuen Testament werden ignoriert. Es wird nur in einem Satz behauptet, dass die in sexuellen Akten verwirklichte Sexualität keine Sünde sei, die von Gott trenne.

Woraus der "Synodale Weg"das Verbot von Konversionstherapien ableitet, bleibt verborgen. Jedenfalls erfolgt damit eine Festlegung und Einmischung in die Privatsphäre von Menschen. Der Beschlussentwurf wurde – mit einige redaktionellen Änderungswünschen – mit großer Mehrheit angenommen.

"Nein" des Vatikan zu Segensfeiern nicht akzeptiert

Brisant war auch der dritte Antrag zum Thema "Segensfeiern für Paare, die sich lieben". Darin wird gefordert: "Die Synodalversammlung fordert die Bischöfe auf, in ihren Bistümern Segensfeiern von Paaren, die sich lieben und binden wollen, denen aber die sakramentale Ehe nicht zugänglich ist oder die sie nicht eingehen wollen, offiziell zu ermöglichen. Dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Paare auf der Basis einer Neubewertung von Homosexualität als Normvariante menschlicher Sexualität. Die deutschen Bistümer führen eine solche Segensfeier als diözesane Liturgie ein." Dazu sollen auch liturgische Anleitungen erstellt werden.

Ein Änderungsantrag, das Anliegen ruhen zu lassen, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Antrag selbst erhielt eine sehr große Zustimmung. Heikel ist dieser Beschluss deshalb, weil vor einem Jahr, am 22. Februar 2021, der Vatikan eine Antwort auf eine Anfrage (Dubium) veröffentlicht hatte, die eine entgegengesetze Beurteilung enthielt. Die Frage lautete: "Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?"

Die Antwort war kurz und lautete: "Nein". Die Begründung war ausführlich. Zunächst wurde betont, dass "Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die Kirche, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt". Die Glaubenskongregation erklärte, Segnungen gehören zu den Sakramentalien. Die zu segnende Wirklichkeit müsse objektiv und positiv darauf hingeordnet sein, die Gnade zu empfangen und auszudrücken. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung sei nur vereinbar, "was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen". Nur was im Dienst einer Verbindung stehe, die auf den Plan des Schöpfers hingeordnet sei, könne zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung gemacht werden. 

Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts sei daher weder eine ungerechte Diskriminierung, noch enthalte sie die Absicht, eine solche zu sein. Sie rufe die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung. Das entspreche dem Wesen der Sakramentalien zutiefst. "Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben."

Ein Aufruf zum Ungehorsam? 

Papst Franziskus hat diese Antwort der Glaubenskongreation gutgeheißen. Wenn also jetzt die Synodale Versammlung beschloss, was vor einem Jahr noch definitiv als unzulässig erklärt wurde, dann bedeutet dies einen Affront gegen die Weltkirche und deren Vertretung im Vatikan. Dabei geht es nicht um eine Meinungsäußerung zu einem umstrittenen Thema. 

Faktisch wird damit zum Ungehorsam gegen das kirchliche Lehramt aufgerufen, denn der Beschluss umfasst bereits die Möglichkeit zur Umsetzung: "Das Manuale (Anleitung) wird innerhalb eines halben Jahres erstellt und danach in der Praxis in Deutschland eingesetzt." 

Im Beschluss heißt es auch: "Kein/e Seelsorger/in, der/die eine solche Segensfeier durchführt, muss in Deutschland mehr mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen." Kritiker sehen in diesem Vorgang mehr als einen eigenwilligen Affront, nämlich einen bewussten Akt des Ungehorsams gegenüber dem Papst. Der Beschluss wurde mit großer Mehrheit gefasst.

Abstimmung über Arbeitsrecht 

Auch die vierte Abstimmung des letzten Beratungstages des "Synodalen Weges" betraf die Sexualmoral. Es ging um die "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" – ein Begriff, der allenfalls unter den kirchlichen Mitarbeitern bekannt ist. Der vollständige Titel lautet: "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse". Ihr Zweck ist die "Sicherung der Glaubwürdigkeit der Einrichtungen, die die Kirche unterhält". Es geht um Einrichtungen, die einen Sendungsauftrag der Kirche erfüllen. 

Die Grundordnung betrifft hauptsächlich Mitarbeiter der Bistümer, Kirchengemeinden, Diözesancaritasverbände und deren Gliederungen sowie sonstiger kirchlicher Rechtsträger. Sie ist seit Jahrzehnten gültig und wurde zuletzt zunehmend liberalisiert. "Für vorwiegend gewinnorientierte kirchliche Einrichtungen findet diese Grundordnung keine Anwendung."

Unbeliebt bis umstritten sind die Loyalitätsverpflichtungen der Grundordnung: "Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten." Verstöße konnten bislang geahndet werden, im Extremfall mit einer Kündigung.

"Andere Bewertung als amtliche Texte der Kirche"

Der Beschluss des "Synodalen Weges" sprach von einer Überbetonung von Fragen der privaten Lebensführung. Darin heißt es: "Die Synodalversammlung fordert die Bischofskonferenz auf, die Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu ändern. Die Grundordnung in Artikel 4 soll es in Zukunft nicht mehr ermöglichen, dass Entscheidungen für eine gesetzlich geregelte oder nicht verbotene Partnerschaftsform als Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten gefasst werden und entsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst verhindern bzw. eine Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses herbeiführen."

Im vorletzten Satz der Begründung heißt es: "Auch diese Synodalversammlung bewertet Wiederheirat, Inter- und Transsexualität, Homosexualität und entsprechend gleichgeschlechtliche Partnerschaft anders als bisherige amtliche Texte der Kirche."

So hat der "Synodale Weg"an einem einzigen Tag gleich vier Beschlüsse gefasst, die sich gegen die Lehre der Kirche richten. Mehrfach ging bereits aus der Überschrift der Anträge hervor, dass es sich um lehramtliche Abweichungen handelt. Das geschieht, obwohl der "Synodale Weg"in Deutschland ein Eigenkonstrukt – gegen den erklärten Willen der römischen Kirchenleitung – darstellt und über keine kirchenrechtliche Befugnis verfügt.

Rund ein Drittel der Versammlung besteht aus amtierenden Bischöfen. Den Widerspruch, einerseits die kirchliche Lehre verändern zu wollen, aber andererseits gleichzeitig massiv dagegen zu verstoßen, hat bislang noch niemand erklärt.

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