Redaktion, 16 Dezember, 2024 / 9:00 AM
Irme Stetter-Karp, die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), ist überzeugt, das Abschlussdokument der Weltsynode zur Synodalität müsse „transportiert werden“: „Es braucht Vermittlung in die Gemeinden hin, an die Basis.“
„Dann wird auch klar, was da geleistet wurde – und wie nachhaltig es sein wird“, führte Stetter-Karp nach der dritten Sitzung des deutschen Synodalen Ausschusses, der die Verstetigung des Synodalen Wegs vorbereiten soll, gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) aus. „Das zu vermitteln bleibt eine Daueraufgabe, die gar nicht so leicht ist. Da kann nur jeder einzelne dran arbeiten, natürlich auch mit dem Interesse der medialen Öffentlichkeit als Transmitter.“
Die ZdK-Präsidentin sagte: „Wir haben in unserer Kirche Themen, die so lange auf der Halde liegen, dass es nicht wenige gibt, die sagen: ‚Ach ja, wen soll das noch hinter dem Ofen hervorlocken?‘ Aber gerade deshalb müssen wir sie bearbeiten. Und mit den Synodalen Ausschuss gehen wir wirklich in die Zukunft.“
Die dritte Sitzung des Synodalen Ausschusses, der einen permanenten Synodalen Rat auf Bundesebene vorbereiten soll, hatte am Freitag und Samstag stattgefunden. In einer Mitteilung hieß es, man habe „Fragen nach der Zusammensetzung“ des Synodalen Rats diskutiert, „ebenso dessen Kompetenzen und Modi der Beschlussfassung. Die Ergebnisse wurden festgehalten, um Grundlage des weiteren Beratens zu sein.“
„Aus der Arbeit der Kommission II kommt die konkrete Umsetzung einer Evaluation und eines Monitorings der Beschlüsse des Synodalen Weges“, hieß es weiter. „Die Bistümer in Deutschland sollen im Zeitraum vom 12. Februar bis zum 21. März 2025 befragt werden, wie es um die Umsetzung der Synodalbeschlüsse vor Ort steht.“
„Kommission III befasst sich mit der Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“, so die Mitteilung. „Der Synodale Ausschuss nahm einen Handlungstext aus der Synodalversammlung an, der dort aus Zeitgründen nur in 1. Lesung behandelt werden konnte. Er betrifft die Enttabuisierung der Situation nicht-heterosexueller Kleriker. Zwei Handlungstexte – zu lehramtlichen Aussagen zur Empfängnisverhütung und zu Maßnahmen gegen den Missbrauch an Frauen in der Kirche – wurden zur Überarbeitung an die Kommission überwiesen und sollen erneut vorgelegt werden.“
Für Stetter-Karp gilt: „Wir sind jetzt in einer entscheidenden Phase angekommen, weil es jetzt darum geht, ein Bild davon zu entwerfen, wie sich in Zukunft die Kirche in Deutschland auf überdiözesaner Ebene aufstellen will, wie sie eine kräftige Stimme sein kann und welche Inhalte sie deswegen in einer guten synodalen Weise miteinander beraten und entscheiden muss. Dazu muss auch eine Arbeitsweise entwickelt werden.“
Im Februar hatten Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sowie die Kardinäle Víctor Manuel Fernández (Glaubens-Dikasterium) und Robert Prevost OSA (Bischofs-Dikasterium) noch ganz grundsätzlich betont, ein Synodaler Ausschuss sei nicht rechtmäßig. Tatsächlich warnten die Kardinäle die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz vor dem Beschluss, dieses Gremium einzurichten: „Ein solches Organ ist vom geltenden Kirchenrecht nicht vorgesehen und daher wäre ein diesbezüglicher Beschluss der DBK ungültig – mit den entsprechenden rechtlichen Folgen.“
„Die Approbation der Satzung des Synodalen Ausschusses stünde daher im Widerspruch zu der im besonderen Auftrag des Heiligen Vaters ergangenen Weisung des Heiligen Stuhls und würde ihn einmal mehr vor vollendete Tatsachen stellen“, schrieben die Kardinäle außerdem.
Bei einem Treffen deutscher Bischöfe mit Vertretern der vatikanischen Kurie im März kam es zu einer Aussprache. Im Anschluss hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung: „Es wurde ein regelmäßiger Austausch zwischen den Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und dem Heiligen Stuhl über die weitere Arbeit des Synodalen Weges und des Synodalen Ausschusses vereinbart. Die deutschen Bischöfe haben zugesagt, dass diese Arbeit dazu dient, konkrete Formen der Synodalität in der Kirche in Deutschland zu entwickeln, die in Übereinstimmung mit der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, den Vorgaben des Kirchenrechts und den Ergebnissen der Weltsynode stehen und anschließend dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden.“
Vor diesem Hintergrund wurde die Satzung des Synodalen Ausschusses im April bei einer Sitzung des Ständigen Rats der DBK angenommen. Diesem Gremium gehören alle 27 Diözesanbischöfe an. Im Gegensatz dazu nehmen an den Vollversammlungen alle Bischöfe teil, also auch die Weihbischöfe, sofern sie noch nicht im Ruhestand sind.
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