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Bundestagswahl 2025: Was sagen die Parteien zur Abtreibung?

Schwangere Frau

Am 23. Februar findet die Bundestagswahl 2025 statt und alle großen Parteien haben ihre Wahlprogramme veröffentlicht. Welche der Parteien CDU/CSU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, BSW und AfD positionieren sich für und welche gegen Abtreibung?

Nach der deutschen Rechtslage sind Abtreibungen unter bestimmten Voraussetzungen zwar straffrei, aber dennoch rechtswidrig. Laut offiziellen Zahlen werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder im Mutterleib getötet. Von 1996 bis 2023 wurden insgesamt 1.833.821 Kinder abgetrieben.

Die SPD sieht darin jedoch kein Problem und fordert Abtreibungen zu „entkriminalisieren“. Vorgeburtliche Kindstötungen sollen „außerhalb des Strafrechts“ geregelt werden. Abtreibungen sollen zudem „Teil der medizinischen Grundversorgung“ werden.

Auch die Grünen betonen, dass Abtreibung zu einer „guten medizinischen Versorgung“ gehöre, und wollen Abtreibung legalisieren.

Demgegenüber will die CDU an der bisherigen gesetzlichen Regelung des § 218 StGB festhalten, nach der jährlich 100.000 ungeborene Kinder sterben. Diese stelle einen „mühsam gefundenen gesellschaftlichen Kompromiss“ dar.

Die AfD fordert eine „Willkommenskultur für Kinder“ und betont, dass das Recht auf Leben ein „fundamentales Menschenrecht“ sei. Ohne das Lebensrecht könne kein anderes Menschenrecht in Anspruch genommen werden. Die Partei lehnt alle Bestrebungen ab, „Abtreibungen zu einem Menschenrecht zu erklären“.

Dennoch seien die aktuellen Regelungen „ausgewogen und bedürfen keiner Änderung“. Gleichzeitig stellt die AfD fest, dass bei 100.000 vorgeburtlichen Kindstötungen „weder das Lebensrecht der Kinder ausreichend geschützt“ sei, noch kann davon ausgegangen werden, dass „die Schwangeren hinreichend über schwere Abtreibungsfolgen und über Hilfsangebote aufgeklärt wurden“.

Konkret fordert die AfD „umfangreiche Unterstützung“ für Mütter während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt. Es dürfe weiterhin keine Werbung von Ärzten für Abtreibungen gemacht werden. Gleichzeitig sollen während der Schwangerschaftskonfliktberatung den Müttern Ultraschallaufnahmen des Kindes gezeigt werden, „damit sie sich über den Entwicklungsstand des Kindes im Klaren sind“.

Die FDP möchte allen Frauen die Kostenübernahme einer Abtreibung ermöglichen. Auch medikamentöse Abtreibungsmethoden „sollten Schwangeren besser zugänglich gemacht werden“. Über die Abtreibungslegalisierung solle im nächsten Bundestag erneut beraten werden.

Nach Ansicht der Partei Die Linke sind „körperliche und reproduktive Selbstbestimmung“ zentrale Voraussetzungen „für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung“. Sie fordert die ersatzlose Streichung des §218 StGB und somit die Legalisierung von Abtreibungen. Vorgeburtliche Kindstötungen sollten „als medizinischer Eingriff gelten“.

Auch das BSW fordert eine „freie, selbstbestimmte Entscheidung“ für oder gegen ein Kind. Sie fordert die grundsätzliche Straffreiheit der Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche.

Warum ist Abtreibung aus katholischer Sicht falsch?

Die katholische Kirche betrachtet die Abtreibung in all ihren Formen als ein schweres sittliches Vergehen, das gegen das göttliche und natürliche Gesetz verstößt. Diese Überzeugung ist tief in der katholischen Tradition verwurzelt und reicht bis in die Anfänge der Kirche zurück.

„Das menschliche Leben ist vom Augenblick der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen. Schon im ersten Augenblick seines Daseins sind dem menschlichen Wesen die Rechte der Person zuzuerkennen, darunter das unverletzliche Recht jedes unschuldigen Wesens auf das Leben“, heißt es im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2270).

Die katholische Lehre geht davon aus, dass das Leben ein Geschenk Gottes ist. Jeder Mensch wird als von Gott gewollt angesehen, weshalb keine irdische Autorität das Recht habe, über das Leben eines Ungeborenen zu entscheiden. Diese Grundsätze sind tief in der biblischen Tradition verankert.

Neben theologischen Überlegungen stützt sich die katholische Position auch auf das Naturrecht. Das Konzept des Naturrechts, das auf den Lehren von Philosophen wie Aristoteles und Thomas von Aquin basiert, argumentiert, dass es objektive moralische Normen gibt, die aus der Natur des Menschen selbst hervorgehen.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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