Essen / Münster / Köln, 25 November, 2019 / 3:30 PM
Drei deutsche Bischöfe haben Fehler im Umgang mit einem wegen Missbrauchs verurteilten Priester eingestanden und um Vergebung gebeten. Bischof Franz-Josef Overbeck (Bistum Essen), Bischof Felix Genn (ehemals Bistum Essen, nun Bistum Münster) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Erzbistum Köln) gaben zu, die jeweiligen Gemeinden nicht informiert zu haben, als es um die Versetzung des Priesters ging.
Der Priester stammt aus dem Erzbistum Köln und war bereits 1972 wegen "fortgesetzter Unzucht mit Kindern und Abhängigen" zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Ab 1973 war er im Bistum Münster tätig, 1988 wurde er wegen sexueller Handlungen an Minderjährigen erneut auffällig und erhielt eine Bewährungsstrafe. Ab 1989 arbeitete er im Erzbistum Köln als Altenheimseelsorger, bis er ab 2002 als Ruhestandsgeistlicher in die Gemeinde von Bochum-Wattenscheid (Bistum Essen) kam – und weitherin ungehindert als geweihter Geistlicher "wirkte".
In einem Brief wandte sich der frührere Bischof von Essen und jetzige Bischof von Münster, Felix Genn, an die Öffentlichkeit. Darin benennt er seine eigenen Fehler, stellt zugleich aber auch die "Systemfrage", auf die er keine Antwort habe:
"Dass damals ein Priester in einer Gemeinde seelsorgliche Dienste tun konnte, obwohl bekannt war, dass er mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden war, war ein verheerender Fehler. Mich erschreckt im Rückblick die damals fehlende Einsicht, dass ein Priester grundsätzlich nicht mehr seelsorglich eingesetzt werden darf, wenn er sich solcher Verbrechen schuldig gemacht hat. Heute frage ich mich deshalb: Warum habe ich diesen Fall in all den Jahren in Essen nicht wahrgenommen? Welche Schwächen und Fehler gibt es in unserem 'System', dass ein Bischof nicht weiß, wenn ein Priester mit einer solchen Vorgeschichte in einer Gemeinde tätig ist? Haben wir diese systemischen Schwächen heute wirklich beseitigt? Und zentral ist natürlich die Frage, wie es überhaupt sein konnte, dass ein Priester, der mehrfach verurteilt wurde, von Bistum zu Bistum versetzt wurde? Auf diese Fragen habe ich keine einfachen Antworten."
Er wisse, so Genn weiter, dass er als damaliger Bischof die Verantwortung trage und bitte alle Leidtragenden um Entschuldigung.
Auch wenn der Fall erst jetzt öffentlich gemacht wurde, habe er bereits im Mai dieses Jahres Kenntnis davon erhalten. Er habe einen Brief bekommen, den er an den Interventionsbeauftragten weitergeleitet habe, der daraufhin auch das Erzbistum Köln informierte.
Für das Erzbistum Köln bezog am Samstag Kardinal Rainer Maria Woelki Stellung. "Hier hat ein Priester Menschen schlimmes Leid zugefügt", so der Erzbischof, "und seine Vorgesetzten haben es zugelassen, dass er immer wieder mit Menschen in der Seelsorge in Berührung kam". Dem Domradio sagte Woelki, dass die Namen der Verantwortlichen veröffentlicht werden, auch wenn viele der Verantwortlichen bereits verstorben seien: "Aber es ist durchaus denkbar, dass auch diejenigen von uns, die heute Verantwortung tragen, eigene Fehler einräumen müssen." Und: "Ich schäme mich für das, was hier geschehen ist", so der Erzbischof, der dem heute 85-Jährigen alle priesterlichen Dienste untersagt hat.
Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer erklärte gegenüber KNA, dass der Priester als 65-Jähriger auf eigenen Wunsch in den Ruhestand nach Bochum gewechselt sei. Gemeindemitglieder, die von dessen Verurteilungen wussten, hätten damals die Bistumsleitung informiert. Das Erzbistum Köln habe die Vorgeschichte bestätigt, woraufhin eine psychologische Beurteilung durch den langjährigen Therapeuten des Geistlichen eingeholt worden sei.
Diese habe bescheinigt, dass von dem Priester keine Gefahr mehr ausgehe. Nach dieser Einschätzung wurden ihm priesterliche Dienste "nicht generell verboten", sodass er noch in Wattenscheid als Priester wirkte, bis er 2015 ins Seniorenheim zog.
In seinem offenen Brief spricht Bischof Felix Genn einen weiteren Missbrauchsfall an, der sich in den 1980er Jahren im Wallfahrtsort Kevelaer zugetragen haben soll. Der damalige Kaplan hatte sich über einen längeren Zeitraum an einem Mädchen vergangen, die Betroffene habe sich 2010 ans Bistum gewandt, jedoch darauf bestanden, dass der Vorfall nicht an die Öffentlichkeit gelange. Genn behauptet, dass der Fall der Glaubenskongregation in Rom gemeldet worden sei.
Nach Abschluss der dortigen Prüfungen sei der Priester emeritiert worden, in einem Dekret seien ihm seelsorgliche und priesterliche Tätigkeiten nur in einem vom Bistum zugewiesenen Bereich gestattet. Sein früheres Missbrauchsopfer meldete sich rund drei Jahren erneut beim Bistum, weil der Geistliche entgegen den Auflagen weiter öffentlich Gottesdienste feierte. Genn:
"In meiner Verantwortung als Bischof von Münster muss ich in diesem Fall deutlich sagen: Ich habe Fehler gemacht! Zum einen hätte ich das Verbot sehr viel deutlicher formulieren müssen. Was heißt 'Gottesdienste ohne große Öffentlichkeit'? Das ist unpräzise und muss künftig unbedingt unmissverständlich und klar formuliert werden."
Er hätte, gestand er, den Pfarrer vor Ort, das Seelsorgeteam und die verantwortlichen Gremienmitglieder über die Verurteilung des Priesters informieren müssen, schränkte aber ein, dass der "Wunsch der Betroffenen, die Öffentlichkeit nicht zu informieren" dieser Vorgehensweise "möglicherweise Grenzen" gesetzt hätte.
Für die Zukunft stellte der Münsteraner Bischof "klarere Regelungen" in Aussicht. Er werde außerdem prüfen lassen, in welchem Umfang weitergehende Strafen, wie etwa deutliche Gehaltkürzungen oder andere Auflagen möglich seien. Verurteilte Missbrauchstäter dürften keine priesterlichen Dienste mehr ausführen. Er habe aus seinen Fehlern gelernt, so schreibt Genn, und er lerne "hier ständig weiter". Die Sensibilisierung und die Kritik der Menschen könne es gelingen, sexuellen Missbrauch in der Katholischen Kirche "soweit das überhaupt möglich ist" zu verhindern: "Auch, wenn es nicht sein darf, so können dabei leider doch weiterhin Fehler passieren", so Bischof Felix Genn.
(Die Geschichte geht unten weiter)
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