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Erzbistum Köln: Apostolischer Administrator veranlasst kirchenrechtliche Überprüfung

Weihbischof Rolf Steinhäuser

Der Apostolische Administrator des Erzbistums Köln, Weihbischof Rolf Steinhäuser, möchte die Auftragsvergaben der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich überprüfen lassen. Wie das Erzbistum Köln gestern Abend mitteilte, hat Steinhäuser am Dienstag den Vermögensrat und das Konsultorenkollegium (Domkapitel) zu einer Sondersitzung einberufen.

Steinhäuser habe dabei über Hinweise informiert, dass bei Auftragsvergaben "im Kontext" der Unabhängigen Untersuchung zu sexualisierter Gewalt beide Gremien nicht dem Kirchenrecht entsprechend einbezogen worden seien. Der Apostolische Administrator habe deshalb "umgehend zwei unabhängige Kirchenrechtler mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragt und darüber den Heiligen Stuhl in Kenntnis gesetzt", teilte des Erzbistum weiter mit.

Vatikan lehnt Beurlaubung von Markus Hofmann ab

Markus Hofmann, der bisherige Generalvikar des Erzbistums, der während der Auszeit von Kardinal Reiner Maria Woelki als Delegat fungiert, habe ferner den Administrator gebeten, ihn bis zur Klärung des Sachverhalts zu beurlauben.

Allerdings soll der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, den Apostolischen Administrator angewiesen haben, den Vorgang in Rom umfassend vorzulegen und von einer Beurlaubung Hofmanns abzusehen. 

Unabhängige Untersuchung kostete 2,8 Millionen Euro

Vor vier Tagen hatte das Erzbistum Köln dem Kirchensteuer-und Wirtschaftsrat die Kosten der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegt. Demnach betrug der Aufwand für die Unabhängige Untersuchung zwischen 2019 und 2021 rund 2,8 Millionen Euro.

Wie das Erzbistum aufschlüsselt, sind darin die Kosten für die zwei juristischen Hauptgutachten von gut 1,27 Millionen Euro enthalten. Für "weitere rechtliche Beratung" werden 588.000 Euro veranschlagt, sowie als "Kosten für Krisenberatung" knapp 820.000 Euro.

Bei der Präsentation erklärte Hofmann, dass das Erzbistum mit der Unabhängigen Untersuchung "juristisch und publizistisch Neuland betreten und dafür auch Lehrgeld bezahlt habe".

"Das war ein schmerzhafter und teurer Prozess", wird Hofmann zitiert. Er habe zudem an die Schwierigkeiten mit dem ersten Gutachten erinnert, das auch nach eingeforderten Nachbesserungen nicht veröffentlichungsfähig war. Daraus habe sich eine mediale Ausnahmesituation ergeben, die ohne externe Hilfe nicht mehr zu handhaben gewesen sei.

Diese Kosten habe man jedoch nicht mit Kirchensteuer-Mitteln decken müssen, betonte der Delegat. Stattdessen habe sich das Erzbistum eines Sondervermögens der Diözese bedient. Dieses Sondervermögen, der "Fonds für Bedürfnisse des Bistums (BB-Fonds)" sei "im Wesentlichen durch Abgaben von Klerikern aus vergangenen Jahrzehnten gebildet worden". Auch die Leistungen zur Anerkennung des Leids für die Betroffenen sexualisierter Gewalt seien aus diesem Fonds bestritten worden.

Papst Franziskus bestätigt Kardinal Woelki im Amt 

Der Vatikan hat am 24. September 2021 den Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Maria Woelki, nach Veröffentlichung des vielbeachteten Missbrauchsgutachtens in seinem Amt bestätigt (CNA Deutsch hat berichtet). 

In der Mitteilung des Heiligen Stuhls heißt es, die Apostolische Visitation habe keine Hinweise dafür gefunden, dass Kardinal Woelki "im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs rechtswidrig gehandelt" habe. Ausdrücklich lobt der Vatikan den Aufklärungswillen des Kölner Erzbischofs:

"Die Behauptungen, der Kardinal habe, insbesondere durch das anfängliche Zurückhalten einer ersten Studie, vertuschen wollen, wird durch die inzwischen publizierten Fakten und die durch den Heiligen Stuhl geprüften Dokumente widerlegt. Die Entschlossenheit des Erzbischofs, die Verbrechen des Missbrauchs in der Kirche aufzuarbeiten, sich den Betroffenen zuzuwenden und Prävention zu fördern, zeigt sich nicht zuletzt in der Umsetzung der Empfehlungen der zweiten Studie, mit der er bereits begonnen hat."

Allerdings habe Woelki "in der Herangehensweise an die Frage der Aufarbeitung insgesamt, vor allem auf der Ebene der Kommunikation, auch große Fehler gemacht", so der Heilige Stuhl. Dies habe dazu beigetragen, dass es im Erzbistum Köln zu einer "Vertrauenskrise" gekommen sei.

Auf "eigenen Wunsch" hat sich Kardinal Woelki daraufhin eine mehrmonatige "geistliche Auszeit" genommen, bevor er zurück in den aktiven Dienst kehren wird. Der Erzbischof bat in einem Pressestatement darum, "in den kommenden Wochen für das Erzbistum und für mich zu beten".

(Die Geschichte geht unten weiter)

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Auch der jeweilige Amtsverzicht der beiden Kölner Weihbischöfe Ansgar Puff und Dominik Schwaderlapp wird nicht angenommen.

Dieser Entscheidung des Papstes war eine Apostolische Visitation im Erzbistum Köln vorangegangen, die im Juni zu Ende ging. Zuvor hatte ein im März vorgestelltes Missbrauchsgutachten Kardinal Woelki entlastet (CNA Deutsch hat berichtet), wohingegen die Weihbischöfe Ansgar Puff und Dominik Schwaderlapp vorläufig freigestellt wurden. 

Seit sich Kardinal Woelki in seiner Auszeit befindet, leitet Weihbischof Rolf Steinhäuser als "Apostolischer Administrator" das Erzbistum kommissarisch, bis Woelki im März 2022 wieder in das Amt des Erzbischofs von Köln zurückkehrt.

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