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Erzbistum Köln: Kanzlei veröffentlicht Ergebnisse der "Unabhängigen Untersuchung“

Die stumme Fassade des Kölner Doms

Im Zuge der Missbrauchskrise der Katholischen Kirche hatte das Erzbistum Köln im Januar 2019 eine unabhängige Kanzlei aus München beauftragt, den Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum zu prüfen. Wie die Pressestelle heute mitteilte, hat die Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" ihre Untersuchung nun abgeschlossen und wird die Ergebnisse demnächst vorstellen.

Um die Unabhängigkeit zu wahren, wird der Abschlussbericht am 12. März 2020 dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki übergeben und gleichzeitig der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz vorgestellt und erläutert. Die Kanzlei hatte dafür eine umfassende Einsicht in alle Personalakten erhalten.

Der Bericht soll nun zeigen, "welche persönlichen, systemischen oder strukturellen Defizite in der Vergangenheit dafür verantwortlich waren, dass Vorfälle von sexuellem Missbrauch gegebenenfalls vertuscht oder nicht konsequent geahndet wurden. Die strikte Unabhängigkeit dieser Untersuchung besteht bis zur Veröffentlichung und hat zur Folge, dass auch der Erzbischof und alle Verantwortlichen erstmals in der Pressekonferenz zeitgleich mit der Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden".

Kardinal Woelki hatte die Münchener Kanzlei nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie ("Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz") mit einer eigenen, unabhängigen Untersuchung beauftragt.

Die MHG-Studie wurde von der deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Auftrag gegeben und ist bis heute nicht unumstritten. So bezeichnete der Mediziner Manfred Lütz die Studie als "mangelhaft" und "kontraproduktiv". Lütz befürchtet, "dass damit die Hilfe der Wissenschaft diskreditiert wird" (lesen Sie hier sein ausführliches Statement zur MHG-Studie).

Kürzlich regte der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer bei der ersten Synodalversammlung zum sogenannten "Synodalen Weg" weitere Vergleichsstudien an, da man sich momentan lediglich auf eine Hypothese stütze, die wissenschaftlich nicht haltbar sei. Voderholzer kritisierte, dass die Studie die Hypothese aufwerfe, dass der Zölibat den Missbrauch begünstige, diese Behauptung aber nicht belegen könne. Dennoch werde diese Schlussfolgerung von einigen kirchlichen Gruppen herangezogen, um eine Abschaffung des Zölibats oder die Einführung der Priesterweihe für Frauen zu fordern. Der Regensburger Oberhirte warnte vor voreiligen Schlüssen und schlug stattdessen ein wissenschaftliches Symposium zur Klärung der Fragen vor: "Mir wäre sehr viel wohler, wenn in dieser Sache mehr Klarheit und Aufrichtigkeit herrscht", so der Regensburger Oberhirte.

Den Schritt zusätzliche unabhängige Untersuchungen durchführen zu lassen, ist das Erzbistum Köln gegangen. Wie das Erzbistum mitteilt, wurden einschlägige Personal- und sonstigen Akten von der Kanzlei "Westpfahl Spilker Wastl" daraufhin untersucht, "ob die Vorgehensweise der damaligen Diözesanverantwortlichen jeweils im Einklang mit den Vorgaben des kirchlichen und des staatlichen Rechts stand, und gegebenenfalls Vorschläge zur Beseitigung etwa festgestellter Defizite oder Rechtsverstöße machen".

Der Bericht der Kanzlei sei damit ein wesentlicher Baustein der Aufklärung und verfolge im Wesentlichen die Ziele, mögliche Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen im Erzbistum Köln zu benennen. Bei der Pressekonferenz am 12. März wolle man demnach auch "Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt, auch über das Erzbistum Köln hinaus" aufzuzeigen.

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