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Anerkennung und Aufarbeitung sexueller Gewalt durch Kleriker: Neue Verordnung

Kopfbedeckung für Würdenträger: Der auch als Scheitelkäppchen und Zucchetto bekannte Pileolus.

Höhere Zahlungen für Opfer sexueller Gewalt durch kirchliche Mitarbeiter in Deutschland sowie bessere Beratung und Kooperation: All das sollen die Regeln leisten, die in der neuen "Verfahrensordnung zur Anerkennung des Leids kirchlicher Missbrauchsopfer" stehen.

Diese tritt zum neuen Jahr in Kraft, nachdem der Ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz sie am 24. November beschlossen hatte, wie CNA Deutsch ausführlich berichtete.

Die Mitglieder einer Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistung (UKA), welche unter anderem die Höhe der Zahlungen an Betroffene festlegt, wurden nun vorgestellt.

Das Modell tritt zum 1. Januar 2021 in allen deutschen Bistümern in Kraft und löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur "materiellen Anerkennung" erlittenen Leids ab. 

Die Bischöfe hatten bei ihrer Herbst-Vollversammlung Ende September in Fulda ein einheitliches, bistumsübergreifendes System für die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen: Demnach sollen Opfer von Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter eine Einmalzahlung von bis zu 50.000 Euro erhalten, die sich an den gängigen Gerichtsurteilen orientiert. Antragsformulare sollen auf der Internetseite der Bischofskonferenz abrufbar sein.

Die sieben Mitglieder der UKA handeln weisungsunabhängig und sind keine Mitarbeiter der katholischen Kirche. Es handelt sich um:

  • Dr. Brigitte Bosse, Ärztliche Psychotherapeutin; Leiterin des Trauma Instituts Mainz;
  • Ernst Hauck, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D.;
  • Michaela Huber, Psychologische Psychotherapeutin1. Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Trauma und Dissoziation;
  • Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut; Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer bis 2019;
  • Muna Nabhan, Rechtspsychologin;
  • Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a. D.;
  • Ulrich Weber, Rechtsanwalt.

Betroffenenbeirat eingerichtet

Im Erzbistum München und Freising wird aktuell ein Betroffenenbeirat eingerichtet, wie es die "Gemeinsame Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland" des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und der deutschen Bischofskonferenz vorsieht.

Wie die Erzdiözese am Dienstag mitteilte, ist dessen Rolle die "kritische Begleitung der Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt sowohl hinsichtlich der diözesanen Aufarbeitung, der Maßnahmen der Prävention als auch im Bereich der Intervention aus Sicht der Betroffenen".

Der Betroffenenbeirat soll mit der unabhängigen Aufarbeitungskommission zusammenarbeiten, die 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird.

Der Erzbischof von München und Freising, Kardinal Reinhard Marx, ermutigte Betroffene von Missbrauch, sich im Betroffenenbeirat einzubringen. Marx wörtlich:

"Die Erfahrung der letzten Jahre hat deutlich gezeigt, dass eine ehrliche und wirksame Aufarbeitung nur gelingen kann, wenn die Perspektiven und Sichtweisen derer, denen in der katholischen Kirche Gewalt angetan wurde, konsequent berücksichtigt werden. Wir hoffen sehr, dass Betroffene bereit sind, hier mitzuarbeiten. Uns ist wichtig, im Dialog mit ihnen unsere Bemühungen in diesem Bereich voranzutreiben. Ein geordnetes Verfahren soll uns helfen, den Beirat zu bilden."

Auf der Homepage der Erzdiözese gibt es die Möglichkeit, sich mit der Stabsstelle Prävention von sexuellem Missbrauch in Verbindung zu setzen. 

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