Missbrauch: Neue Verfahrensordnung zu Anerkennungszahlungen ab Januar 2021 gültig

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Deutsche Bischofskonferenz

Der Ständige Rat der deutschen Bischofskonferenz hat am vergangenen Dienstag die "Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids" abgeschlossen. Das Modell, welches unter anderem die Höhe der Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer regelt, tritt somit wie geplant zum 1. Januar 2021 in allen deutschen Bistümern in Kraft und löst das bisherige, seit 2011 praktizierte Verfahren zur materiellen Anerkennung erlittenen Leids ab. 

Wie CNA Deutsch berichtete, hatte die deutsche Bischofskonferenz bei ihrer Herbst-Vollversammlung Ende September in Fulda ein einheitliches, bistumsübergreifendes System für die Zahlung von Anerkennungsleistungen an Opfer sexuellen Missbrauchs beschlossen. Demnach sollen Betroffene, die Opfer von Missbrauch durch kirchliche Mitarbeiter geworden sind, eine Einmalzahlung von bis zu 50.000 Euro erhalten, die sich an den gängigen Gerichtsurteilen orientiert. 

Bereits bei der Frühjahrsvollversammlung der deutschen Bischofskonferenz 2020 hatten die Bischöfe insgesamt neun Grundsätze für die Weiterentwicklung des Verfahrens beschlossen. Im Herbst wurden die Detailfragen geklärt, sodass die Verfahrensordnung am Dienstag schließlich verabschiedet werden konnte.  

Deutsche Bischofskonferenz: Institutionelle Mitverantwortung" am Missbrauch

Wie die Bischofskonferenz bekanntgab, soll durch die materiellen Leistungen gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bistümer "Verantwortung für erlittenes Unrecht und Leid übernehmen". Dabei liege die erste Verantwortung zur Erbringung von finanziellen Leistungen beim Täter. In der Mitteilung heißt es wörtlich:

"Überdies werden die Leistungen in Anerkennung des Leids durch die (Erz-) Diözesen als Zeichen der institutionellen Mitverantwortung erbracht. Zugleich wird so sichergestellt, dass Betroffene auch dann Leistungen erhalten, wenn nach staatlichem Recht vorgesehene Ansprüche gegenüber dem Beschuldigten wegen Verjährung oder Tod nicht mehr geltend gemacht werden können."

 Das Verfahren zur Anerkennung des Leids gliedert sich in fünf Schritte:

  1. Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese.
  2. Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
  3. Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet.
  4. Die Unabhängige Kommission legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
  5. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.

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Die UKA ist mit Fachleuten aus Medizin, Recht, Psychologie und Kriminologie. Die Mitglieder stehen in keinem Anstellungsverhältnis zu einem Bistum oder einer anderen kirchlichen Einrichtung und arbeiten weisungsunabhängig. Die Mitglieder der UKA werden für ihre Aufgabe vom Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, ernannt. 

Anerkennungszahlen bis 5.000 Euro 

Nach der heute beschlossenen Verfahrensordnung können Betroffene verschiedene Leistungen erhalten. Die Leistungshöhe soll sich zukünftig "an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen" orientieren. Weil diese Urteile allerdings untereinander oft zu unterschiedlich seien, habe die Bischofskonferenz beschlossen, "als Referenzpunkt den oberen Bereich von Leistungen anzusetzen", teilte Bätzing bereits im September mit. 

Die Höhe der Einmalzahlung wird von einem unabhängigen Entscheidungsgremium festgelegt und kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- und Paarberatung erstattet bekommen, heißt es in der Stellungnahme.

Regelungen für Ordensgemeinschaften

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"Von großer Bedeutung ist die Gleichbehandlung von Betroffenen, die neben den Bistümern auch die rechtlich unabhängigen Ordensgemeinschaften umfasst", betonte die Bischofskonferenz am vergangenen Dienstag. Die Bischöfe hatten bei der Frühjahrsvollversammlung 2020 beschlossen, dass "zur Sicherstellung von Leistungen an Betroffene eine Solidarkomponente vorgesehen ist, damit Orden nötigenfalls bei der Finanzierung von Anerkennungsleistungen unterstützt werden können".

Die deutsche Ordensobernkonferenz (DOK) und Vertreter einzelner Orden hätten demnach verschiedentlich das gemeinsame Ziel bekräftigt, ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung des Leids umsetzen zu wollen. Der Ständige Rat habe dementsprechend die Einrichtung eines subsidiären und nachrangigen Unterstützungsfonds beschlossen. Die Orden, die am weiterentwickelten Verfahren teilnehmen, finanzieren die durch die UKA festgesetzten Anerkennungsleistungen grundsätzlich selbst und haben nur subsidiär, unter bestimmten Kriterien, Zugang zum Unterstützungsfonds.

Kritik vom Opferverband "Eckiger Tisch"

Bereits nach der Vorstellung der Verfahrensordnung auf der Herbstvollversammlung hatte es Kritik an der Bischofskonferenz gegeben. In einer Pressemitteilung vom 24. September 2020 beklagte der Opferverband "Eckiger Tisch", dass die Entscheidung "in die Irre" führe. Der gemeinnützige Verein möchte nach eigenen Angaben "die Interessen von Betroffenen sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen speziell im Kontext der Katholischen Kirche" vertreten.

"Wieder einmal wird deutlich, dass man immer nur so viel einräumt, wie ohnehin nicht mehr geleugnet werden kann" - mit diesen Worten hatte die Initiative bereits im März 2020 die Aufarbeitungsversuche der Bischofskonferenz kritisiert (CNA Deutsch hat berichtet).

Im jüngsten Statement des "Eckigen Tischs" wirft der Verband den Bischöfen vor, dass man sich schon eher an staatlichem Recht hätte orientieren sollen. Und dennoch führe die jetzige Entscheidung "in die Irre", heißt es auf der Homepage des Vereins. Wörtlich:

"Denn es geht in den 5.089 in den Akten der Kirche dokumentierten Missbrauchsfällen nicht um den Ausgleich für aktuelle Taten, wie sie mit Schmerzensgeldtabellen staatlicher Gerichte erfolgt, sondern es muss um einen Ausgleich gehen für jahrzehntelange systematische Vertuschung und Verdunkelung von Verbrechen an Kindern und Jugendlichen durch die Institution Kirche und die Folgen, die dies in den Biografien der Opfer hinterlassen hat."

Der Verband fordert stattdessen "Schmerzensgeldzahlungen zwischen 40.000 und 400.000 Euro (...) zur Grundlage von Gesprächen zwischen Betroffenen und Bischöfen zu machen". Dies seien schließlich 2019 auch "die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zu Sexuellem Missbrauch aus 2019" gewesen. Der Verband schreibt: 

"Wir begrüßen es, wenn die Kirche sich in Zukunft von Betroffenen beraten lässt. Wir stellen aber klar, dass ein Gremium, welches die Kirche selbst zusammenstellt, kein Ersatz für den Austausch zwischen der Täterorganisation und ihren Opfern sein kann."

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