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Europäische Bischöfe kritisieren Resolution gegen Polen wegen Abtreibung

EU-Flagge

Katholische Bischöfe aus ganz Europa haben eine Resolution des Europäischen Parlaments zu Polens Abtreibungsgesetz kritisiert.

In einem Brief, der am 25. Februar veröffentlicht wurde, sagten die Bischöfe, dass die Resolution, die am 26. November 2020 verabschiedet wurde, "einen sehr negativen Einfluss" auf die Art und Weise haben würde, wie die Europäische Union (EU) von den Mitgliedsstaaten gesehen wird.

Das Europäische Parlament, das gesetzgebende Organ der EU, verabschiedete die Resolution mit 455 zu 145 Stimmen, nachdem Polens oberstes Gericht entschieden hatte, dass ein Gesetz aus dem Jahr 1993, das Abtreibung bei fötalen Missbildungen erlaubt, verfassungswidrig ist.

Die Resolution beklagte, was sie wörtlich als "De-facto-Verbot des Rechts auf Abtreibung in Polen" bezeichnete.

Vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts am 22. Oktober erlaubte das polnische Gesetz Abtreibung nur in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest, einer Gefahr für das Leben der Mutter oder fötaler Anomalien.

Nach der Veröffentlichung des Urteils am 27. Januar bleibt die Abtreibung in Fällen von Vergewaltigung oder Inzest und bei Gefahr für das Leben der Mutter weiterhin legal. 

In ihrem Brief vom 22. Februar sagten die Bischöfe: "Aus rechtlicher Sicht möchten wir betonen, dass weder die Gesetzgebung der Europäischen Union noch die Europäische Menschenrechtskonvention ein Recht auf Abtreibung vorsehen. Diese Angelegenheit wird den Rechtssystemen der Mitgliedsstaaten überlassen."

Der Brief wurde an David Maria Sassoli, Präsident des Europäischen Parlaments, gerichtet und von Mitgliedern des ständigen Ausschusses der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) unterzeichnet.

Der Brief folgte der Kritik an der Resolution durch Erzbischof Stanisław Gądecki, dem Vorsitzenden der polnischen Bischofskonferenz: In seiner Erklärung vom 2. Dezember sagte Gądecki, dass es keinen "Kompromiss" zum Recht auf Leben geben könne.

"Das Recht auf Leben ist ein grundlegendes Menschenrecht. Es hat immer Vorrang vor dem Recht zu wählen, denn kein Mensch kann autoritativ die Möglichkeit zulassen, einen anderen zu töten."

Die EU-Bischöfe betonten die Unterstützung der katholischen Kirche für Frauen, die vor schwierigen Schwangerschaften stehen, sowie für den Schutz des ungeborenen Lebens.

Sie wiesen darauf hin, dass die Resolution "ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union" herunterspielt, das als "Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung" bekannt ist und das die EU darauf beschränkt, innerhalb der von den Mitgliedsstaaten vereinbarten Grenzen zu handeln.

"Wie die Entschließung des Parlaments zu Recht betont, ist die Achtung der Rechtsstaatlichkeit wesentlich für das Funktionieren der Union. Allerdings erfordert die Rechtsstaatlichkeit auch Respekt vor den Kompetenzen der Mitgliedsstaaten und den Entscheidungen, die sie in Ausübung ihrer ausschließlichen Kompetenzen treffen", schreiben die Bischöfe.

Sie sagten, die Resolution scheine auch das Recht auf Kriegsdienstverweigerung in Frage zu stellen.

(Die Geschichte geht unten weiter)

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"Dies ist besonders besorgniserregend, wenn man bedenkt, dass Verweigerer aus Gewissensgründen im Gesundheitsbereich in vielen Fällen diskriminiert werden. Nach unserer Ansicht sollte eine solche ungerechte Stigmatisierung nicht gefördert werden", sagten sie.

Sie fügten hinzu: "In Bezug auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bringt die Charta der Europäischen Union die Notwendigkeit mit sich, die nationalen Verfassungstraditionen und die Entwicklung der nationalen Gesetzgebung zu diesem Thema zu respektieren."

Die Bischöfe drückten auch ihre Besorgnis darüber aus, dass das Konzept der "Nicht-Diskriminierung", das in der Resolution hervorgehoben wird, dazu benutzt werden könnte, "die Grenzen" der Autorität der EU gegenüber den Mitgliedsstaaten zu überdehnen oder zu verwischen.

Die 1980 gegründete COMECE besteht aus Bischöfen, die von den Bischofskonferenzen der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union delegiert werden. Unterzeichnet wurde der Brief vom COMECE-Vorsitzenden Kardinal Jean-Claude Hollerich aus Luxemburg, Bischof Mariano Crociata aus Latina, Italien, Bischof Franz Josef Overbeck aus Essen, Deutschland, Bischof Noel Treanor aus Down and Connor, Nordirland, und Bischof Jan Vokal aus Hradec Králové, Tschechien.

In dem Brief spielten die Bischöfe auf die Proteste in Polen nach dem Urteil des Verfassungstribunals an. Demonstranten störten Katholiken bei der Feier der heiligen Messe, wobei sie Schilder zur Unterstützung der Abtreibung in der Hand hielten, hinterließen Graffiti auf Kircheneigentum, zerstörten Statuen des heiligen Johannes Paul II. und skandierten anti-katholische Hass-Parolen gegen Geistliche.

Die Bischöfe sagten: "Wir haben auch mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass in dem Text keine Verurteilung oder Solidarität im Hinblick auf die inakzeptablen Angriffe auf Kirchen und Kultstätten im Zusammenhang mit den Protesten gegen dieses Gesetz in Polen zum Ausdruck gebracht wurde."

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