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Nach Aberkennung als kirchlicher Verein: Bistum Essen untersagt Mitarbeit bei "Totus Tuus"

Monsignore Klaus Pfeffer, Generalvikar des Bistums Essen

Pastoralen Mitarbeitern des Bistums Essen ist es nun offiziell untersagt, ein Mitglied oder Mitarbeiter im Verein "Totus Tuus Neuevangelisierung e.V." zu sein.

Vorangegangen war ein Dekret des Bischofs von Münster, Felix Genn, der dem Verein am 4. November 2021 mittels Dekret die kirchliche Anerkennung entzog, auch wenn keinerlei Hinweise auf Straftaten vorlägen. 

Das Dekret von Bischof Genn müsse auch im Bistum Essen "ausdrücklich" beachtet werden, unterstreicht der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer im Amtsblatt.

Somit bleibt pastoralen Mitarbeitern die Mitgliedschaft bei "Totus Tuus" untersagt, auch wenn der Verein nach staatlichem Recht weiterhin als eingetragener Verein tätig sein darf, allerdings ausdrücklich ohne kirchliche Anerkennung.

Auch Veranstaltungen oder weitere Aktivitäten von "Totus Tuus" in Einrichtungen des Bistums Essen dürften nun nicht mehr stattfinden.

Zukunft von "Totus Tuus" unklar

Wie es mit "Totus Tuus" und ihren Mitgliedern in Zukunft weitergeht, ist noch offen. Die Homepage der Gemeinschaft ist mittlerweile offline. Dort erscheint lediglich der Hinweis:

"Diese Website wurde aufgrund des Dekrets des Bischofs von Münster vom 04.11.21 abgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass infolge des oben genannten Dekrets derzeit keine Stellungnahmen der Gemeinschaft Totus Tuus erfolgen."

"Totus Tuus" war von 2017 bis Herbst 2018 von Pfarrer Jochen Reidegeld und der Ordensfrau Schwester Birgitte Herrmann visitiert worden. Dabei wurde Kritik, die es von Mitgliedern an der Gemeinschaft gab, im Auftrag des Bischofs untersucht.

Im November 2020 hatte Pfarrer Thomas Müller von "Totus Tuus" noch in einem Interview mit CNA Deutsch betont, die Gemeinschaft freue sich auf ein Ende der Visitation.

"Keine Hinweise auf Straftaten"

Wie CNA Deutsch berichtete, begründete Bischof Genn seine Entscheidung damit, dass "die Verantwortlichen in der Vereinigung Totus Tuus nicht willens, bereit und in der Lage" seien, "die im Bericht erkannten schwerwiegenden Mängel im geistlichen Umgang mit Mitgliedern dieser Gemeinschaft zum einen einzusehen und zum anderen die gravierenden Missstände auch abzustellen." 

Ende November hatte Bischof Genn den Einspruch von "Totus Tuus" gegen das von ihm verhängte Dekret zurückgewiesen.

Engführungen und grenzverletzendes Verhalten seien nicht als solche identifiziert worden. Wie das Bistum bestätigt, wurden auch keine Hinweise auf Straftaten oder sonstiges rechtliches Fehlverhalten gefunden.

Bischof Genn erklärte am Tag vor der Unterzeichnung des Dekrets in einem Schreiben an die Mitglieder der Gemeinschaft, dass sich schwerwiegende Mängel insbesondere darin gezeigt hätten, dass Leitung und geistliche Begleitung in der Gemeinschaft nicht voneinander getrennt gewesen wären.

Bischof Genn wörtlich:

(Die Geschichte geht unten weiter)

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"Durch einen personenfixierten und unreflektierten Leitungsstil wurde ein Klima begünstigt, das Spiritualität quantifiziert, Kritik zum Ausweis mangelnder geistlicher Reife erklärt und ein geschlossenes Elitedenken befördert hat."

Der Bischof unterstreicht weiter: "Aufgrund der Visitationsergebnisse und nach eingehender Beratung bin ich zu der Einschätzung gelangt: es kam in der Gemeinschaft Totus Tuus wiederholt zu Handlungen und Kommunikationsverhalten, die wir heute unter den Begriff geistlicher Missbrauch fassen. Die Gemeinschaft hat Strukturen und Verhaltensweisen entwickelt, die ein solches Handeln ermöglicht und gefördert haben."

In den vergangenen Monaten habe sich zudem gezeigt: "Es fehlt an Einsicht in die Tragweite der Missstände."

Bischof Genn betonte dazu: "Im Bistum Münster gibt es auch bei geistlichem Missbrauch, worunter ein grenzverletzendes Verhalten im seelsorglichen Kontext und ein spiritueller Machtmissbrauch in kirchlichen Gemeinschaften zu verstehen ist, eine Haltung der Null-Toleranz."

Das Bistum Münster lädt unterdessen alle Menschen, die möglichweise von geistlichem Missbrauch betroffen sind, ein, sich zu melden. Ansprechperson ist Birgit Klöckner, Telefon: +49(0)251-495-17200, kloeckner@bistum-muenster.de.)

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