Münster - Freitag, 3. April 2020, 15:10 Uhr.
Von der Eucharistie bis zur Krankensalbung für Coronavirus-Infizierte: Für Katholiken bleibt der Zugang zu den Sakramenten in der Pandemie eine Herausforderung. Im Bistum Münster wird das Verbot der öffentlichen Feier der heiligen Messe nun bis zum 1. Mai verlängert – und für infizierte Gläubige gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen, schreibt Generalvikar Klaus Winterkamp in einem "Corona-Update des Generalvikars".
In dem gestern veröffentlichten Schreiben teilt Winterkamp unter anderem mit, die Krankenkommunion und auch die Krankensalbung sollte zwar unter Berücksichtung der Hygienevorschriften weiterhin gespendet werden – Corona-Patienten seien von dieser Regelung jedoch ausgeschlossen.
Wörtlich heißt es in der Mitteilung, die Seelsorge sei "unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes" weiter zu gewährleisten: "Das heißt insbesondere den alten und kranken Menschen (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt) kann auf Wunsch die Hauskommunion gebracht werden – unter Beachtung der Hygienevorschriften. Auch das Sakrament der Krankensalbung – da kein öffentlicher Gottesdienst – kann auf Wunsch im häuslichen Umfeld gespendet werden (sofern keine Corona-Erkrankung vorliegt)."
Auf Anfrage von CNA Deutsch erklärte eine Sprecherin des Bistums am heutigen Freitag, dass es der Bistumsleitung ein großes Anliegen sei, Seelsorge "unter den jetzigen Rahmenbedingungen weiter zu gewährleisten". Dabei sei der Eigenschutz ebenso wie der Schutz anderer zu beachten und die Verbreitung des Virus möglichst zu unterbinden:
"Mit Blick auf die Krankensalbung von Corona-Infizierten heißt das: Ihnen kann in Krankenhäusern die Krankensalbung gespendet werden, sofern das Krankenhaus die nötige Schutzkleidung zur Verfügung stellt", so das Bistum gegenüber CNA Deutsch.
Demnach dürfen die Priester des Bistums Münster weiterhin allen Gläubigen die Krankensalbung spenden – auch jenen, die mit dem Corona-Virus infiziert und an COVID-19 erkrankt sind. Die Krankensalbung sei sowohl im Krankenhaus wie auch im häuslichen Umfeld möglich, vorausgesetzt, es werde entsprechende Schutzkleidung getragen.
"Wenn es Corona-Infizierten so schlecht geht, dass sie die Krankensalbung empfangen, dürfte es sich in der Regel um Menschen handeln, die im Krankenhaus liegen. Die Krankensalbung im häuslichen Umfeld wäre nur zulässig, wenn auch dort Schutzkleidung getragen werden würde", so das Bistum.
Tatsächlich befinden sich nach Angaben von Mitarbeitern eines Coronavirus-Notfallzentrums gegenüber CNA Deutsch die meisten Infizierten nicht im Krankenhaus, sondern den eigenen vier Wänden. Wenn diese also die Krankensalbung empfangen wollen, muss für "ausreichenden Schutz" gesorgt werden – auch im Bistum Münster.
Bereits vor zwei Wochen bestätigte ein Sprecher der deutschen Bischofskonferenz gegenüber CNA Deutsch, dass die Entscheidungen bezüglich der Sakramentenspendung von den einzelnen Diözesen selbst getroffen werden. (CNA Deutsch hat ausführlich berichtet). In Österreich und Schweiz haben dagegen die jeweiligen Bischofskonferenzen überdiözesane Bestimmungen erlassen.
In der Praxis dürfte die Regelung jedoch bundesweit ähnlich sein: Die Bistümer München-Freising, Köln, Eichstätt und Görlitz haben gegenüber CNA Deutsch bestätigt und erklärt, dass die Priester ihrer Diözesen allen die Krankensalbung spenden können, die mit dem Corona-Virus infiziert sind – unter Einhaltung der Hygienevorschriften.
Seelsorge in der Pandemie: Das Modell des Erzbistums Köln
Im Erzbistum Köln wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es "von allergrößter Bedeutung" sei, dass die Kirche "gemäß ihrer Sendung und ihrem Auftrag erreichbar und präsent ist". In einem Schreiben vom 31. März 2020 weist Generalvikar Markus Hofmann die Priester an, nach Möglichkeit auch die Sakramente weiter zugänglich zu machen.
Hofmann wörtlich:
"Wir dürfen uns als Kirche jetzt nicht zurückziehen, sondern wir müssen im Gegenteil deutlich machen, dass wir da sind und dass wir bereit sind, uns für die Menschen einzusetzen. Angesichts der seelischen Belastungen, der viele unserer Schwestern und Brüder ausgesetzt sind, ist die Seelsorge systemrelevant für unsere Gesellschaft. Der Mensch lebt ja nicht nur vom Brot allein."
Hofmann betont, dass die Kirchen offen bleiben sollen, um den Gläubigen die Möglichkeit der Eucharistischen Anbetung zu bieten. Die derzeitigen Bestimmungen der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz und der Kommunen bildeten demnach keine rechtliche Grundlage für eine Schließung der Kirchen. Untersagt sind "Zusammenkünfte", "jedoch nicht das private Gebet einzelner Gläubiger und auch nicht das seelsorgliche Einzelgespräch". Hofmann empfiehlt den Seelsorgern Kontakt zu einem Ansprechpartner bei der Caritas aufzunehmen, um dort für die seelsorgerischen Einsätze mit einem Mundschutz ausgestattet zu werden.
Gemäß Erlass des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen vom 15.03.2020 haben Träger stationärer Altenhilfeeinrichtungen "Besuchsverbote oder restriktive Einschränkungen der Besuche auszusprechen; maximal ist aber ein registrierter Besucher pro Bewohner pro Tag mit Schutzmaßnahmen und mit Hygieneunterweisung zugelassen. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche". Dies, so der Kölner Generalvikar, sei dahingehend auszulegen, dass auch Seelsorger für die seelsorgerische Begleitung in Altenheimen und Hospizen die Bewohner besuchen können. Auch die Feier der Heiligen Messe soll in den Kapelle der jeweiligen Einrichtung möglich sein, wenn sichergestellt ist, dass ausschließlich die Bewohner und Mitarbeiter des Hauses teilnehmen.
Wie die Krankensalbung unter diesen Umständen gespendet werden kann und dass sogar die Mundkommunion möglich ist, erläutert Hofmann so:
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"So wie es bei Infektionsgefahr in Krankenhäusern praktiziert wird –und zwar von allen dort Tätigen–, sollten beim Betreten und Verlassen des Zimmers die Hände desinfiziert werden. Das kann auch in privaten Räumen geschehen. Dann sind die Hände des Priesters vor der Salbung bereits desinfiziert. Er muss lediglich vermeiden, nach der Salbung der Stirn vor der Salbung der Hände nochmals den Finger in das Gefäß mit dem Krankenöl zu tauchen. Nach der Salbung, spätestens beim Verlassen des Zimmers, sollten die Hände erneut desinfiziert werden. Sofortiges Desinfizieren ist erforderlich, wenn mehrere Personen die sakramentale Salbung erfahren. Sollte Ungewissheit darüber bestehen, ob das Krankenöl frei von Viren ist, verweisen wir auf die Möglichkeit, dass der Priester wie im Ritualefaszikel 'Die Feier der Krankensakramente' angegeben jederzeit das Krankenöl weihen kann. Hierzu ist nur reines Pflanzenöl erforderlich. Bei der Krankenkommunion ist in vergleichbarer Weise auf Handhygiene zu achten. Wenn es gewünscht wird oder erforderlich ist, kann hier auch die Mundkommunion praktiziert werden, wenn ausschließlich der Kranke kommuniziert. Die Hände werden in diesem Fall unmittelbar im Anschluss desinfiziert."
Das Erzbistum Köln hatte am Wochenende außerdem bekanntgegeben, dass die kirchlichen Krankenhäuser der Diözese bereit seien, Patienten aus Italien aufzunehmen. Die ersten vier Patienten sind am Mittwoch in Köln eingetroffen (CNA Deutsch hat berichtet).
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