Der spanische Ombudsmann Ángel Gabilondo hält es für besorgniserregend, dass es aufgrund der Verweigerung aus Gewissensgründen in Spanien viele Orte gibt, an denen in öffentlichen Gesundheitszentren keine Abtreibungen durchgeführt werden.
Alexandra Linder vom Bundesverband Lebensrecht übt Kritik.
Es äußerten sich der Bundesverband Lebensrecht, die Christdemokraten für das Leben sowie die Aktion Lebensrecht für Alle.
Der kolumbianische Präsident Iván Duque wies während eines interreligiösen Treffens darauf hin, dass "es kein Recht auf Abtreibung gibt", und erklärte, dass "eine wahrhaft fortschrittliche Gesellschaft jene ist, die das Leben schützt."
Konkret lautet der Textvorschlag für Art. 7a der Grundrechte-Charta der Europäischen Union: "Jeder hat das Recht auf sichere und legale Abtreibung."
Die jüngsten Papstaussagen zur Abtreibung stellten "eine Diffarmierung von Frauen dar, die eine Abtreibung vornehmen lassen", so der Verband.
"Eine solche Forderung ließe sich nur umsetzen, wenn gleichzeitig für alle Medizinstudenten die Gewissens- und Religionsfreiheit nicht mehr gelten würde", warnte die Aktion Lebensrecht für Alle.
"Mit unserer Position stellen wir uns nicht gegen Frauen oder gegen Menschen am Ende ihres Lebens, sondern wir beziehen Position für etwas, das für uns als Christinnen und Christen nicht verhandelbar sein sollte: Wir sind für den Wert jedes menschlichen Lebens."
Rücktrittsgerüchten erteilte der Heilige Vater eine Absage: "Es ist mir nie in den Sinn gekommen. Im Moment nicht, im Moment nicht. Wirklich nicht!"
Die gegenwärtige Politik sei ein "Wetterleuchten dafür, dass der vermeintlich angezielte Fortschritt letztlich ein Rückschritt ist im Blick auf die Würde eines jeden Menschen", so der Augsburger Bischof.
Eine feministische Abgeordnete, die sich auch für ein "Recht auf Abtreibung" einsetzt, versagte dem Anliegen derweil ihre Unterstützung.
Die Bischöfliche Pastoralkommission für Leben und Familie der Nationalen Bischofskonferenz von Brasilien (CNBB) beklagte den Fall eines 11-jährigen Mädchens, das vergewaltigt und schwanger wurde, und den Tod ihres Babys zu Beginn des 8. Monats der Schwangerschaft.
"Weder die europäische noch die internationale Rechtsordnung" kenne ein "Recht auf Abtreibung", sagte der österreichische Familienbischof.
Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren eine Abtreibung ohne Zustimmung ihrer Eltern vornehmen lassen können.
"Manchmal kommen mir bei uns die Worte von der Sakramentalität der Ehe wie pflichtbewusst geäußerte, oftmals leblose theologische Standardformeln vor."
Der Oberste Gerichtshof der USA hat am 24. Juni mit einem 6:3-Urteil die Urteile Roe v. Wade und Planned Parenthood v. Casey aufgehoben und damit die Frage der Abtreibungspolitik wieder den Bundesstaaten überlassen.
Mit dem Urteil im Fall Dobbs v. Jackson Women's Health Organization können die einzelnen Bundesstaaten nun selbst Regelungen zur Abtreibungsfrage treffen.
Auch der Bundesverband Lebensrecht verurteilte die Entscheidung des Bundestags.
Die "Christdemokraten für das Leben" bezeichneten die Ampel-Regierung als "eine Koalition der 'Kultur des Todes'".
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion solle "ernsthaft eine Normenkontrollklage in Betracht ziehen", sagte Cornelia Kaminski von der "Aktion Lebensrecht für Alle" (AlfA).