"Ungerechtes Gesetz": Europäische Bischöfe kritisieren Vorstoß zum "Recht auf Abtreibung"

Flaggen der Europäischen Union
Guillaume Périgois / Unsplash (CC0)

Die Kommission der europäischen Bischofskonferenzen (COMECE) hat ihre „tiefe Besorgnis und Ablehnung“ zum Ausdruck gebracht gegenüber dem Vorstoß, Abtreibung in der Europäischen Union als Grundrecht zu verankern. Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hatte Mitte Januar gefordert, die EU-Grundrechtecharta zu aktualisieren, „um ausdrücklich auf den Schutz der Umwelt und das Recht auf Abtreibung einzugehen“.

Das COMECE-Präsidium schrieb am Dienstag, „einer der wichtigsten Werte“ der Europäischen Union sei „die Achtung der Würde eines jeden Menschen in jeder Phase seines Lebens“, gerade „in Situationen völliger Verletzlichkeit, wie es bei einem ungeborenen Kind der Fall ist“. Ein etwaiges Recht auf Abtreibung wäre „ein ungerechtes Gesetz, das jeder ethischen Grundlage entbehrt und dazu bestimmt ist, eine Ursache für ständige Konflikte zwischen den Bürgern der EU zu sein“.

„Wir sind uns der Tragik und der Komplexität der Situationen bewusst, in denen sich Mütter befinden, die einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen“, betonte die Kommission. „Frauen in Not dürfen nicht allein gelassen werden, und auch das Lebensrecht des ungeborenen Kindes darf nicht ignoriert werden. Beide müssen jede notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten.“

Unterzeichnet wurde die Stellungnahme von COMECE-Präsident Jean-Claude Kardinal Hollerich, dem Erzbischof von Luxemburg, sowie den vier Vizepräsidenten, darunter der Essener Bischof Franz-Josef Overbeck.

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