ZdK-Präsidentin Stetter-Karp: Gegenwärtige Regelung zu Abtreibung „muss erhalten bleiben“

Irme Stetter-Karp
Synodaler Weg / Maximilian von Lachner

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Irme Stetter-Karp, hat gefordert, die gegenwärtige gesetzliche Regelung zu Abtreibungen „muss erhalten bleiben“. Hintergrund ihrer Wortmeldung am Montag war eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu einem Gesetzentwurf, der den Zugang zu strafloser vorgeburtlicher Kindstötung erheblich erleichtern würde.

Bereits jetzt werden in Deutschland pro Jahr mehr als 100.000 Kinder im Mutterleib getötet, auch wenn Abtreibungen als Straftatbestand gelten. Die gegenwärtige Regelung sieht allerdings vor, dass derartige Taten unter bestimmten weitreichenden Bedingungen straffrei bleiben. Für Stetter Karp gilt: „Die geltende gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch hat sich bewährt.“

„Die angedachten Änderungen der Gesetzeslage weichen den Schutz des ungeborenen Lebens auf“, betonte die ZdK-Präsidentin am Montag. „Die bestehende Regelung von §218 StGB bietet dagegen ein bewährtes Schutzkonzept. Es sieht sich in der doppelten Anwaltschaft sowohl dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen als auch dem Schutz des ungeborenen Lebens gegenüber.“

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„Der vorliegende Gesetzentwurf aber will diese Balance aushebeln und einen abgestuften Lebensschutz einführen“, kritisierte Stetter-Karp. „Das können wir aus ethischen Gründen nicht akzeptieren.“

„Der Bundestag und alle Parteien müssen die Tragweite einer möglichen gesetzlichen Neujustierung im Blick haben“, forderte sie und plädierte dafür, „die Diskussion um den Paragrafen 218 gesellschaftlich und politisch breit zu führen. Denn es geht um eine höchst existenzielle Frage, verbunden mit ethischen Dilemmata. Über die Zukunft des Paragrafen 218 kann unmöglich mitten im Wahlkampf entschieden werden. Es braucht Zeit und mehr öffentliche Debatte.“

Stetter-Karp hatte im Juli 2022 betont, es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“. Die Kirche lehrt seit 2000 Jahren unter Verweis auf die Biologie sowie auf das Naturrecht, dass die vorgeburtliche Kindstötung in jedem Fall verwerflich ist.