Wie Opfern des IS-Völkermords weitere Diskriminierung droht

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Nachdem der Islamische Staat weite Teile Syriens und des Iraks im Jahr 2014 blutig erobert und geplündert hatte, flohen religiöse Minderheiten, denen die Vernichtung drohte, nach Kurdistan. Einer neuer Bericht erhebt jedoch Anschuldigungen, dass sie dort weiter unter Diskriminierung leiden.

"Wir loben die Regionalregierung Kurdistans dafür, diese unterdrückten Gruppen aufgenommen und beschützt zu haben, und wir bitten sie dringend, weitere Schritte zu unternehmen um sicherzustellen, dass diese Gemeinschaften ihre Rechte wahrnehmen können und an der Gesellschaft voll teilnehmen können", sagte Pater Thomas Reese, Vorsitzender der US-Kommission für Internationale Religionsfreiheit. 

Er sprach nach Veröffentlichung eines neuen, offiziellen Berichts über die Lage religiöser Minderheiten in Kurdistan. 

Der Report trägt den Titel "Welken unter der Sonne Kurdistans" (“Wilting in the Kurdish Sun") und wurde von der Kommission für Religionsfreiheit (USCIRF) zwischen Mai und August 2016 zusammengestellt.

USCIRF ist eine überparteiliche Einrichtung auf Bundesebene, die weltweit Verstösse gegen Religionsfreiheit überwacht und das US-Außenministerium berät.

Der neue Bericht erklärt, dass religiöse Minderheiten im Norden Iraks - Jesiden, Christen, Shabak und Turkmenen - vor den radikalen Islamisten des IS im Jahr 2014 nach Kurdistan geflohen sind. Allein nach Erbil flohen etwa 70.000 Christen.

Die USA hat die gezielte Vernichtung von Christen, Jesiden und Schiiten durch den Islamischen Staat als Völkermord anerkannt. 

Die Behandlung weiterer Minderheiten werden von den USA klassifiziert als Verbrechen gegen die Menschheit.

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Deutschland hat den Völkermord bislang nicht offiziell anerkannt.

Die Flucht vor den Islamisten habe zur ethnischen und religiösen Vielfalt der kurdischen Region beigetragen, so der Kommissions-Bericht. 

Doch obwohl in Kurdistan die Religionsfreiheit "vergleichsweise robust" sei, so die Studie, drohe den Minderheiten nicht nur Diskriminierung, sondern auch Gewalt und eingeschränkte Bewegungsfreiheit. Eine Situation, die angesichts der "mangelnden Ressourcen und Sicherheitslage" drohe, Brennstoff für zukünftige Konflikte ethnischer wie religiöser Art darzustellen, warnen die Autoren.

Oberflächlich betrachtet, so USCIRF weiter, würde Kurdistan "Religionsfreiheit unterstützen", und "führende Religionsvertreter werden oft von Ministern und Regieurngsvertretern zu Rate gezogen". Auch die Vertretung von Minderheiten im regionalen Parlament sei gesetzlich vorgeschrieben. 

"Viele Religionsgemeinschaften beschwerten sich darüber, als Bürger zweiter Klasse im Vergleich zu sunnitischen Kurden behandelt zu werden". Zudem seien vielleicht Gesetze offiziell gegenüber religiösen Minderheiten aufgeschlossen; die Behandlung in der Praxis sei jedoch häufig eine andere.

Im Norden der Region hätten Kurden die Ländereien assyrischer Christen beschlagnahmt. Im Fall des "Erbil International Airport", erheben Vertreter christlicher Gemeinschaften den Vorwurf, dass unter anderem "Land der Chaldäischen Katholischen Kirche" ohne Genehmigung überbaut worden sei.

Offiziell haben kurdische Autoritäten sich zwar gegen Enteignungen ausgesprochen, so USCIRF, doch die betroffenen Christen seien frustriert: Aus ihrer Sicht hätten die zuständigen Stellen nichts unternommen, und sie selber hätten keine rechtliche Handhabe, um gerichtlich ihre Anliegen gelten zu machen.

Als im Jahr 2016 frustrierte Christen gegen die Enteignungen demonstrieren wollten, wurden sie von kurdischen Sicherheitskräften daran gehindert.

Neben den Enteignungen haben Jesiden ein weiteres Problem, berichtet USCIRF: Sie werden unter Druck gesetzt, sich als ethnische Kurden zu identifizierten. Viele Jesiden betrachten sich jedoch als getrennte ethnische Gruppe.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) berichten, dass es in der Region Sindschar "wirtschaftliche Blockaden" gebe, die Bewegungsfreiheit von Menschen und Gütern eingeschränkt sei und auch die Verteilung von Gütern verhindert werde.

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