Redaktion - Montag, 2. Februar 2026, 13:00 Uhr.
Bischof Georg Bätzing, der scheidende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), trauert um die CDU-Politikerin Rita Süssmuth, die seinerzeit dabei mitwirkte, den Zugang zu Abtreibungen zu erleichtern. Süssmuth ist am Sonntag mit 88 Jahren gestorben.
Die DBK teilte über die sozialen Netzwerke mit, dass Bätzing sich mit einem Kondolenzschreiben an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gewandt habe. Von 1988 bis 1998 war Süssmuth ihrerseits Bundestagspräsidentin. Der DBK-Vorsitzende schrieb über die Verstorbene: „Ihr Engagement aus ganzem Herzen war ebenso vorbildlich wie überzeugt vom christlichen Menschenbild.“
Bereits im Jahr 1990 berichtete die „taz“: „In einem ‚Lebensschutzgesetz‘ will die Vorsitzende der Frauen-Union einen „dritten Weg“ zwischen Fristenlösung und Indikationsregelung einschlagen. Die im Paragraph 218 vorgeschriebene Zwangsberatung soll aber beibehalten werden. Nach dem Vorschlag der CDU-Politikerin soll der Paragraph 218 zwar gestrichen werden, sie will jedoch außerhalb des Strafgesetzbuches ein ‚Nebenstrafrecht‘ ansiedeln: Wer ohne Beratungsbescheinigung abtreiben läßt oder die Dreimonatsfrist nicht einhält, macht sich immer noch strafbar.“
1992 unterstützte Süssmuth einen Gruppenantrag von SPD und FDP. Deutschlandfunk Kultur erinnerte 20 Jahre später daran: „Zum ersten Mal lag die Entscheidung über eine Abtreibung bei der Frau. Der Eingriff sollte innerhalb der Zwölfwochenfrist möglich sein, wenn vorher ein ärztliches Beratungsgespräch stattgefunden hatte und eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen zum Abtreibungstermin eingehalten wurde.“ Neben Süssmuth stimmten damals 31 weitere CDU-Abgeordnete für diese Erleichterung, das Kind vor der Geburt zu töten.
Zwar wurde nie Gesetz, was der Gruppenantrag vorsah, doch faktisch ist die Lage heute ähnlich: In den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft können Mütter ihr Kind abtreiben lassen, nachdem eine staatlich sanktionierte Beratung erfolgte. Die Abtreibung gilt in solchen Fällen – von denen es jährlich über 100.000 gibt – als rechtswidrig, aber straffrei.
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Die kirchliche Beratung von schwangeren Frauen bewegt sich nicht innerhalb des staatlich sanktionierten Systems, nachdem Papst Johannes Paul II. ein Machtwort gesprochen hatte. So wird vermieden, dass ein von der Kirche ausgestellter Beratungsschein als Grundlage für die Tötung des Kindes benutzt werden könnte.
Selbst 2017 gab Süssmuth noch zu Protokoll: „Ich denke immer noch, wer das ungeborene Leben schützen will, darf nicht aus der Schwangerenkonfliktberatung aussteigen. Ich kann doch nicht aussteigen, nur weil es das Risiko gibt, dass sich die Ratsuchenden in manchen Fällen vielleicht zur Abtreibung entscheiden und nicht so handeln, wie die Kirche es sich wünscht. Ich habe damals einen schwer erträglichen Rigorismus erlebt.“
Auch zur künstlichen Befruchtung, welche die Kirche strikt ablehnt, weil sie „den Geschlechtsakt vom Zeugungsakt“ trennt, fand Süssmuth zustimmende Worte. Angesprochen auf eine Veranstaltung, „bei der auch illegale Methoden für eine Kinderwunsch-Behandlung wie Eizellspenden und Leihmutterschaften vorgestellt werden“, sagte sie: „Ich finde das grundsätzlich in Ordnung. Die künstliche Befruchtung hat entschieden zur Erfüllung des Kinderwunschs beigetragen.“
Im Jahr 2015 sprach sich Süssmuth für die Anerkennung homosexueller Verbindungen als „Ehe“ aus, was schließlich 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) realisiert wurde. Gleichzeitig befürwortete Süssmuth auch ein Adoptionsrecht für derartige homosexuelle Verbindungen.
Bätzing, der DBK-Vorsitzende, erklärte, die Verstorbene habe ihre verschiedenen Positionen „in verantwortungsvoller Weise genutzt, um für die Rolle der Frau in Kirche und Gesellschaft zu werben und Politik für die Menschen verständlich zu vermitteln“. Sein Fazit: „Ihre politische Leistung im Deutschland des 20. Jahrhunderts kann nicht hoch genug gewertet und für nachkommende Generationen geschätzt werden.“





